Langfristige Gaslieferverträge mit Russland

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bezahlt die Republik Österreich (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist) derzeit (06.12.2022) für die aus Gaslieferverträgen entstehenden Verbindlichkeiten an Russland, ohne Gas zu beziehen ? Wenn ja - in welcher Höhe U (monatlich, jährlich) ?
Wenn die 1. u. 2. Frage mit "ja" zu beantworten ist: wie lange hat die "Republik" (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist), dafür zu bezahlen ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Langfristige Gaslieferverträge mit Russland [#2786]
Datum
6. Dezember 2022 08:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bezahlt die Republik Österreich (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist) derzeit (06.12.2022) für die aus Gaslieferverträgen entstehenden Verbindlichkeiten an Russland, ohne Gas zu beziehen ? Wenn ja - in welcher Höhe U (monatlich, jährlich) ? Wenn die 1. u. 2. Frage mit "ja" zu beantworten ist: wie lange hat die "Republik" (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist), dafür zu bezahlen ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2786/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2022-0.886.591; Auskunftspflichtgesetz; Langfristige Gaslieferverträge mit Russland [#2786]
Datum
20. Dezember 2022 14:28
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-0.886.591-2-A_-_Ausgang_an_Herrn_NAME_20.12.2022_NAME_NAME.pdf
282,2 KB
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5,1 KB


In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Anfragesteller/in
Guten Tag, ich bedanke mich für die Antwort. Diese Anfrage wurde zeitgleich an das BM für Finanzen gestellt. Ich …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ 2022-0.886.591; Auskunftspflichtgesetz; Langfristige Gaslieferverträge mit Russland [#2786]
Datum
4. März 2023 17:20
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bedanke mich für die Antwort. Diese Anfrage wurde zeitgleich an das BM für Finanzen gestellt. Ich wurde vom BM für Finanzen davon verständigt, dass dem BM für Finanzen diesbezüglich keine Informationen vorliegen. Da davon auszugehen ist, dass der Bundeskanzler bzw sein Kabinett über aktuell derartig wichtige wirtschaftliche Angelegenheiten von Betrieben mit Staatsbeteiligung, vor allem im Zusammenhang mit EU-Angelegenheiten (Sanktionen) informiert ist, ersuche ich abermals um Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2786/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2023-0.180.563; Auskunftspflichtgesetz; Langfristige Gaslieferverträge mit Russland [#2786]; neuerliche Anfrage
Datum
11. April 2023 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-0-180-563-2-a-ausgang-an-herrn-name-11-04-2023-name-name.pdf
274,7 KB
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18,6 KB


In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße