Langfristige Gaslieferverträge mit Russland
Anfrage an:
Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Bezahlt die Republik Österreich (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist) derzeit (06.12.2022) für die aus Gaslieferverträgen entstehenden Verbindlichkeiten an Russland, ohne Gas zu beziehen ? Wenn ja - in welcher Höhe U (monatlich, jährlich) ?
Wenn die 1. u. 2. Frage mit "ja" zu beantworten ist: wie lange hat die "Republik" (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist), dafür zu bezahlen ?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum6. Dezember 2022
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31. Januar 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An
Bundeskanzleramt
Details
- Von
- Anfragesteller/in
- Betreff
- Langfristige Gaslieferverträge mit Russland [#2786]
- Datum
- 6. Dezember 2022 08:14
- An
- Bundeskanzleramt
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bezahlt die Republik Österreich (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist) derzeit (06.12.2022) für die aus Gaslieferverträgen entstehenden Verbindlichkeiten an Russland, ohne Gas zu beziehen ? Wenn ja - in welcher Höhe U (monatlich, jährlich) ?
Wenn die 1. u. 2. Frage mit "ja" zu beantworten ist: wie lange hat die "Republik" (oder Gesellschaften, deren Teilhaber sie ist), dafür zu bezahlen ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 2786
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.at/a/2786/
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
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Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt.
Freundliche Grüße
- Von
- Bundeskanzleramt
- Betreff
- GZ 2022-0.886.591; Auskunftspflichtgesetz; Langfristige Gaslieferverträge mit Russland [#2786]
- Datum
- 20. Dezember 2022 14:28
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-0.886.591-2-A_-_Ausgang_an_Herrn_NAME_20.12.2022_NAME_NAME.pdf
282,2 KB
image001.jpg
5,1 KB
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt.
Freundliche Grüße
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