Zustimmungsverweigerung von Ländern

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Das Bundesverfassungsgesetz sieht im Artikel 41a vor, dass die Länder in gewissen Bereichen das Recht haben, die Zustimmung für ein Gesetz zu verweigern. Dies geschieht dadurch, dass dem Bundeskanzler mitgeteilt wird, dass die Zustimmung verweigert wird.

Dazu habe ich zwei Anfragen:
- Ist der Fall einer Verweigerung der Zustimmung jemals eingetreten?
- Für die Fälle, in denen es eingetreten ist, bentrage ich die Übermittlung von Kopien der Schriftverkehrs, in dem die Zustimmung verweigert wurde.

Besten Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. März 2015
  • Frist
    26. April 2015
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Zustimmungsverweigerung von Ländern [#319]
Datum
1. März 2015 16:30
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das Bundesverfassungsgesetz sieht im Artikel 41a vor, dass die Länder in gewissen Bereichen das Recht haben, die Zustimmung für ein Gesetz zu verweigern. Dies geschieht dadurch, dass dem Bundeskanzler mitgeteilt wird, dass die Zustimmung verweigert wird. Dazu habe ich zwei Anfragen: - Ist der Fall einer Verweigerung der Zustimmung jemals eingetreten? - Für die Fälle, in denen es eingetreten ist, bentrage ich die Übermittlung von Kopien der Schriftverkehrs, in dem die Zustimmung verweigert wurde. Besten Dank.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte entschuldigen Sie die mehrfach versendete Antwort, ich habe aus Versehen den…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Zustimmungsverweigerung von Ländern [#319]
Datum
1. März 2015 23:41
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte entschuldigen Sie die mehrfach versendete Antwort, ich habe aus Versehen den Absenden-Knopf mehrfach betätigt. Ich bitte um eine Antwort an diese E-Mail-Addresse. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe noch keine Antwort auf meine Anfrage "Zustimmungsverweigerung von Ländern…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: AW: Zustimmungsverweigerung von Ländern [#319]
Datum
22. August 2015 14:54
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe noch keine Antwort auf meine Anfrage "Zustimmungsverweigerung von Ländern" vom 01.03.2015 (#319) erhalten. Gab es einen technischen Fehler? Mit freundlichen Grüßen, Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Hametner Länder - BKA-330.020/0557-VII/4/2015
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Hametner Länder - BKA-330.020/0557-VII/4/2015
Datum
24. August 2015 14:53
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Hametner_Lnder_WM_BKA-330.020_0557-VII_4_2015_24.08.2015_Markus_HAMETNER.pdf
152,5 KB
Bundeskanzleramt
Sehr geehrter Herr Hametner! Ihre Anfrage betreffend einen Artikel 41a eines Bundesverfassungsgesetzes bezieht …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Zustimmungsverweigerung von Ländern
Datum
22. September 2015 19:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner! Ihre Anfrage betreffend einen Artikel 41a eines Bundesverfassungsgesetzes bezieht sich offensichtlich auf Art. 42a des Bundes-Verfassungsgesetzes. Diese Bestimmung geht auf die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl. I Nr. 51/2012, zurück und ist mit 1. Juli 2012 in Kraft getreten. Seither ist es nur ein einziges Mal zur Verweigerung der Zustimmung seitens der Länder (und zwar der Länder Niederösterreich und Salzburg) zu einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates gekommen. Dieser Fall betraf den Gesetzesbeschluss betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz - GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird. Die diesbezüglichen Schreiben der Länder Niederösterreich und Salzburg finden Sie beigeschlossen. Mit freundlichen Grüßen,