Teilnahme an den Verhandlungsrunden für ACTA

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war.

2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan.

3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich.

4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien.

5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea.

6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko.

7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland.

8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz.

9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten.

10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan.

11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Februar 2013
  • Frist
    25. Juni 2013
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Thomas Lohninger
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Thomas Lohninger
Betreff
Datum
19. Februar 2013 18:49
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1. Bitte senden Sie mir zu, welche Person oder Personen aus welchem Referat welchen Ministeriums oder welcher Organisationsstruktur der Bundesregierung an der 2. Verhandlungsrunde für das ACTA -Abkommen in Washington, Vereinigte Staaten (29.-31. Juli 2008) anwesend war. 2. Wie 1., nur für die 3. Verhandlungsrunde am 9. Oktober 2008 in Tokio, Japan. 3. Wie 1., nur für die 4. Verhandlungsrunde am 18. Dezember 2008 in Paris, Frankreich. 4. Wie 1., nur für die 5. Verhandlungsrunde am 16. und 17. Juli 2009 in Rabat, Tunesien. 5. Wie 1., nur für die 6. Verhandlungsrunde vom 4. bis 6. November 2009 in Seoul, Südkorea. 6. Wie 1., nur für die 7. Verhandlungsrunde in Guadalajara, Mexiko. 7. Wie 1., nur für die 8. Verhandlungsrunde vom 12. bis 16. April 2010 in Wellington, Neuseeland. 8. Wie 1., nur für die 9. Verhandlungsrunde vom 28. Juni bis 1. Juli 2010 in Luzern, Schweiz. 9. Wie 1., nur für die 10. Verhandlungsrunde vom 16. bis 20. August 2010 in Washington, Vereinigte Staaten. 10. Wie 1., nur für die 11. Verhandlungsrunde vom 23. September bis 1. Oktober 2010 in Tokio, Japan. 11. Zu den Punkten 1 bis 10 jeweils alle im Ministerium vorliegenden Dokumente zu den einzelnen Sitzungen und Schreiben an und von den Delegationen an das Ministerium.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Thomas Lohninger Postanschrift Thomas Lohninger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Lohninger
Bundesministerium für Finanzen
Sehr geehrter Herr Lohninger! Zu Ihrer Anfrage darf Ihnen wie folgt geantwortet werden: ACTA stellt ein plur…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Datum
12. April 2013 20:52
Status
Unbekannt
Sehr geehrter Herr Lohninger! Zu Ihrer Anfrage darf Ihnen wie folgt geantwortet werden: ACTA stellt ein plurilaterales Handelsübereinkommen auf völkerrechtlicher Ebene dar und soll nach dem Inkrafttreten als neue internationale Norm zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums dienen. Es stützt sich auf das 1994 geschlossene Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums der WTO (TRIPS). Die innerstaatliche Koordination erfolgte unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend. Das Bundesministerium für Finanzen ist inhaltlich durch die Maßnahmen an der Grenze betroffen. Hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Fragen darf auf die Ihnen bereits mit E-Mail vom 11. April 2013 zugegangene Beantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend verwiesen werden, der nichts hinzuzufügen ist. Mit freundlichen Grüßen