Treffen mit Interessensvertretern zur Steuerreform und zu Änderungen im Bankwesengesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich beantrage Auskunft darüber, ob der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, KabinettsmitarbeiterInnen, oder MitarbeiterInnen des Bundesministeriums zwischen 1. Jänner und 1. Juli 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen teilgenommen haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung des Steuerreformgesetz 2015/2016 und/oder der im Juli 2015 beschlossenen Änderung des Bankwesengesetzes (samt flankierender Maßnahmen wie Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, Kapitalabfluss-Meldegesetz u.a.) ging.

Für jedes dieser Treffen beantrage ich folgende Auskunft:
a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens;
b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden);
c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden.

Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten.

Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Ministerium bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. August 2015
  • Frist
    12. Oktober 2015
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Treffen mit Interessensvertretern zur Steuerreform und zu Änderungen im Bankwesengesetz [#407]
Datum
17. August 2015 17:47
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich beantrage Auskunft darüber, ob der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, KabinettsmitarbeiterInnen, oder MitarbeiterInnen des Bundesministeriums zwischen 1. Jänner und 1. Juli 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen teilgenommen haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung des Steuerreformgesetz 2015/2016 und/oder der im Juli 2015 beschlossenen Änderung des Bankwesengesetzes (samt flankierender Maßnahmen wie Änderungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, Kapitalabfluss-Meldegesetz u.a.) ging. Für jedes dieser Treffen beantrage ich folgende Auskunft: a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens; b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden); c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden. Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten. Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Ministerium bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Treffen mit Interessensvertretern zur Steuerreform und zu Änderunge…
An Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Treffen mit Interessensvertretern zur Steuerreform und zu Änderungen im Bankwesengesetz [#407]
Datum
27. Oktober 2015 10:21
An
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Treffen mit Interessensvertretern zur Steuerreform und zu Änderungen im Bankwesengesetz" vom 17.08.2015 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Sehr geehrter Herr Huter, im Zusammenhang mit Ihrem Auskunftsbegehren vom 17. August 2015 und Ihrem nochmaligen E…
Von
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Betreff
WG: Treffen mit Interessensvertretern zur Steuerreform und zu Änderungen im Bankwesengesetz [#407]
Datum
13. November 2015 14:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter, im Zusammenhang mit Ihrem Auskunftsbegehren vom 17. August 2015 und Ihrem nochmaligen Ersuchen vom 27. Oktober 2015 betreffend "Treffen mit Interessensvertretern zur Steuerreform und zu Änderungen im Bankwesengesetz" wird wie folgt Stellung genommen: Vorab ist festzuhalten, dass die federführende Zuständigkeit für die Vorbereitung des Steuerreformgesetzes, der Änderung des Bankwesengesetzes samt flankierender Maßnahmen beim Bundesministerium für Finanzen liegt. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auf die an Sie gerichtete Stellungnahme des BMF vom 16.9.2015. Vor der Erstellung von Regierungsvorlagen findet in der Regel ein Begutachtungsverfahren statt, in dem auch die Interessensvertretungen und andere Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Eine Dokumentation dieser Stellungnahmen befindet sich auf der Internetplattform des Österreichischen Parlaments, aus der sowohl die Entwurfstexte als auch die jeweils bezogenen Positionen ersichtlich sind. Die Homepage des Parlaments stellt daher die wesentliche umfassende Informationsquelle hinsichtlich der Stellungnahmen und bezogener Standpunkte der Interessensvertretungen dar. Seitens des BMWFW wurde in beiden Begutachtungsverfahren keine Stellungnahmen abgegeben. Angemerkt wird im gegenständlichen Zusammenhang, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zum Auskunftspflichtgesetz die Verwaltungsbehörden nicht zur Beschaffung und Weitergabe von auch anders zugänglichen Informationen verhalten sind (vgl. VwGH vom 28.03.2014, Zl. 2014/02/0006 mwN). Im Übrigen liegen keine detaillierten Aufzeichnungen und Informationen über darüberhinausgehende Treffen mit Interessensvertretungen vor. Eine im Nachhinein durchzuführende Recherche in diesem Zusammenhang ist mit aufwendigen Nachforschungen verbunden, bei denen sowohl sämtliche Organisationseinheiten des BMWFW als auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kabinetts des Vizekanzlers und Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als auch des Büros des Staatssekretärs betroffen wären. Aus dem Auskunftspflichtgesetz selbst ist jedoch ein Nachrang der Auskunftserteilung gegenüber den übrigen Aufgaben der Verwaltung ableitbar (vgl. VwGH vom 12. Juli 1989, Zl. 88/01/0212). Demgemäß verpflichtet das Auskunftspflichtgesetz die Behörde nicht dazu, bei der Organisation der Verwaltungsabläufe darauf Bedacht zu nehmen, dass ein Zugriff auf die im Zusammenhang mit jeder denkbaren Auskunft erforderlichen Daten jederzeit ohne besonderen Aufwand möglich wäre. Ebensowenig verpflichtet das Gesetz die Behörde zu Nachforschungen, die im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand geeignet wären, die Erfüllung der übrigen Aufgaben der Behörde zu beeinträchtigen (vgl. VwGH vom 23.10.1995, Zl. 93/10/0009)." Mit freundlichen Grüßen