Informationsbegehren gemäß IFG - Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung (WMVO) und Erhaltungszustand des Wolfes

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1.) Monitoringdaten, Gutachten und Bewertungen zum Erhaltungszustand des Wolfes in Vorarlberg.
2.) Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung der Wolfsmanagementverordnung, insbesondere Einstufungskriterien für Risiko- und Schadwölfe.
3.) Nachweise darüber, dass gelindere Mittel vor Entnahmeentscheidungen geprüft oder umgesetzt wurden.
4.) Beteiligung wissenschaftlicher Expert*innen und eingesetzte Studien.
5.) Liste aller Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015.
6.) Darstellung, wie die WMVO mit der FFH-Richtlinie und der EuGH-Judikatur vom 11.07.2024 in Einklang steht.

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. Dezember 2025
  • Frist
    7. Januar 2026
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Andreas Czák
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Landesregierung Vorarlberg Details
Von
Andreas Czák
Betreff
Informationsbegehren gemäß IFG - Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung (WMVO) und Erhaltungszustand des Wolfes [#4183]
Datum
10. Dezember 2025 21:46
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1.) Monitoringdaten, Gutachten und Bewertungen zum Erhaltungszustand des Wolfes in Vorarlberg. 2.) Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung der Wolfsmanagementverordnung, insbesondere Einstufungskriterien für Risiko- und Schadwölfe. 3.) Nachweise darüber, dass gelindere Mittel vor Entnahmeentscheidungen geprüft oder umgesetzt wurden. 4.) Beteiligung wissenschaftlicher Expert*innen und eingesetzte Studien. 5.) Liste aller Maßnahmen gegenüber Wölfen seit 2015. 6.) Darstellung, wie die WMVO mit der FFH-Richtlinie und der EuGH-Judikatur vom 11.07.2024 in Einklang steht.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák Anfragenr: 4183 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4183/ Postanschrift Andreas Czák << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andreas Czák
Landesregierung Vorarlberg
Informationsbegehren betreffend Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung und Erhaltungszustand des Wolfes Verbesseru…
Von
Landesregierung Vorarlberg
Betreff
Informationsbegehren betreffend Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung und Erhaltungszustand des Wolfes Verbesserungsauftrag und Verlängerung der Antwortfrist
Datum
23. Dezember 2025 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.
Andreas Czák
AW: Informationsbegehren betreffend Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung und Erhaltungszustand des Wolfes Verbes…
An Landesregierung Vorarlberg Details
Von
Andreas Czák
Betreff
AW: Informationsbegehren betreffend Vorarlberger Wolfsmanagementverordnung und Erhaltungszustand des Wolfes Verbesserungsauftrag und Verlängerung der Antwortfrist [#4183]
Datum
25. Dezember 2025 11:19
An
Landesregierung Vorarlberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 23.12.2025 (Verbesserungsauftrag gemäß § 5 Abs. 1 L-UIG) Zahl: Va-212-2//-6-2 präzisiere ich mein Informationsbegehren wie folgt: Zu Punkt 2: „Entscheidungsgrundlagen zur Anwendung der Wolfsmanagementverordnung“ Mit diesem Punkt sind sämtliche fachlichen, wissenschaftlichen, rechtlichen und administrativen Grundlagen gemeint, die im Land Vorarlberg für die konkrete Anwendung der Wolfsmanagementverordnung (WMVO) herangezogen werden oder herangezogen wurden, insbesondere: - interne oder externe Leitlinien, Erlässe, Richtlinien, Handlungsanweisungen oder Prüfschemata, - Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen oder wissenschaftliche Bewertungen, - Risikobewertungen, Verhaltensbewertungen oder Kriterienkataloge, - Dokumente zur Auslegung der Begriffe „Risikowolf“ und „Schadwolf“, - Unterlagen, aus denen hervorgeht, wann, unter welchen Voraussetzungen und auf Basis welcher Kriterien Maßnahmen nach der WMVO gesetzt werden, - Unterlagen, die darlegen, wie die Vereinbarkeit der Anwendung der WMVO mit der FFH-Richtlinie und der EuGH-Rechtsprechung (insbesondere Urteil vom 11.07.2024) geprüft wird. Nicht begehrt sind individuelle personenbezogene Daten, sondern ausschließlich sachliche Entscheidungsgrundlagen.

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