Aktivitäten zum Thema Informationsfreiheit

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich beantrage Auskunft darüber, ob der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, KabinettsmitarbeiterInnen oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zwischen 1. Jänner 2014 und 1. August 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen oder Diskussionsveranstaltungen teilgenommen bzw Vorträge gehalten haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung eines Informationsfreiheitsgesetzes und/oder eine Änderung von Artikel 20 Abs. 3 (“Amtsgeheimnis”) und 4 bzw. die Einführung eines Artikel 22a der Bundesverfassung ging.

Für solche Treffen, Veranstaltungen und Vorträge beantrage ich folgende Auskunft:
a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens;
b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden);
c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden;

Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen, falls sie vorliegen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten.

Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Bundeskanzleramt bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente.

Ich nehme an, dass der verwaltungsinterne Willensbildung abgeschlossen ist, da der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz schon über den Umweg eines Ausschussabänderungsantrags im Parlament eingebracht wurde.
Sollten Sie den Prozess der Willensbildung für noch nicht abgeschlossen halten beantrage ich um Auskunft, zu welchem Zeitpunkt dieser Abschluss zu erwarten ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Januar 2016
  • Frist
    23. März 2016
  • 2 Follower:innen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Aktivitäten zum Thema Informationsfreiheit [#575]
Datum
27. Januar 2016 21:07
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich beantrage Auskunft darüber, ob der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, KabinettsmitarbeiterInnen oder Mitarbeiter des Bundeskanzleramts zwischen 1. Jänner 2014 und 1. August 2015 an Treffen mit InteressensvertreterInnen oder Diskussionsveranstaltungen teilgenommen bzw Vorträge gehalten haben, bei denen es um den Inhalt bzw. die Vorbereitung eines Informationsfreiheitsgesetzes und/oder eine Änderung von Artikel 20 Abs. 3 (“Amtsgeheimnis”) und 4 bzw. die Einführung eines Artikel 22a der Bundesverfassung ging. Für solche Treffen, Veranstaltungen und Vorträge beantrage ich folgende Auskunft: a) Datum, Zeit, Ort und Länge des Treffens; b) TeilnehmerInnen an dem Treffen (sowie die Behörden, Firmen oder Organisationen, die durch die Anwesenden vertreten wurden); c) Themen, die während des Treffens behandelt wurden; Auch beantrage ich die Übermittlung von Protokollen dieser Treffen, falls sie vorliegen. Falls diese nicht übermittelt werden können, beantrage ich Auskunft darüber, in welchen Vereinbarungen und Schlussfolgerungen die einzelnen Treffen resultierten. Weiters beantrage ich Auskunft darüber, welche InteressensvertreterInnen im Rahmen des oben beschriebenen Entscheidungsprozesses Dokumente an das Bundeskanzleramt bzw. dessen VertreterInnen übermittelt haben, sowie die Übermittlung dieser Dokumente. Ich nehme an, dass der verwaltungsinterne Willensbildung abgeschlossen ist, da der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz schon über den Umweg eines Ausschussabänderungsantrags im Parlament eingebracht wurde. Sollten Sie den Prozess der Willensbildung für noch nicht abgeschlossen halten beantrage ich um Auskunft, zu welchem Zeitpunkt dieser Abschluss zu erwarten ist.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner
Markus 'fin' Hametner
Sg. Damen und Herren, in Ihrer postalischen Antwort GZ BKA-330.090/0016-VII/4/2016 führen Sie nur die Begutachtun…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
AW: Aktivitäten zum Thema Informationsfreiheit [#575]
Datum
21. April 2016 09:16
An
Bundeskanzleramt
Status
Sg. Damen und Herren, in Ihrer postalischen Antwort GZ BKA-330.090/0016-VII/4/2016 führen Sie nur die Begutachtungsverfahren an. Kann ich daraus schließen, dass Mitarbeiter des BKA außerhalb des Begutachtungsverfahrens keine Treffen, Veranstaltungen und Vorträge besucht haben, die es zu diesem Thema gab? Mit besten Grüßen Markus Hametner Anfragenr: 575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
GZ BKA-184.490/0019-I/8/2016; Auskunftspflichtgesetz; Auskunft - Treffen mit Interessensvertretern bzw. Abhaltung …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ BKA-184.490/0019-I/8/2016; Auskunftspflichtgesetz; Auskunft - Treffen mit Interessensvertretern bzw. Abhaltung von Vorträgen zum Thema Informationsfreiheit; Schreiben vom 21.4.2016
Datum
31. Mai 2016 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen