Termin Finanzstadtrat Peter Hanke 29.8.2022
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:
Finanzstadtrat Peter Hanke gab am 29.8.2022 ein Interview für die ZIB vor dem Finanzministerium. Als Grund wurde ein (später abgesagter) Termin um 21:00 genannt.
https://twitter.com/ArminWolf/status/15…
* Wann wurde dieser Termin vereinbart, von wem?
* Welche Titel, Beschreibung und Agenda hatte dieser Termin?
* Wann wurde dieser Termin abgesagt, von wem und mit welchem Wortlaut?
* Wurde das BMF von der geplanten Aufzeichnung des Interviews informiert, und wann?
* Wer hätten an diesem Termin teilnehmen sollen?
Weiters:
* mit Inkrafttreten des IWG 2022 mit Jahreswechsel sind Behörden verpflichtet zumindest eine „Open Data-Beauftragte“ zu bestellen. Wurde schon ein/e Open Data Beauftragte/r bestellt, wenn ja wer und wann, wenn nein wie wird der Prozess gestaltet? Wie lauten die Stellenbeschreibung der (künftigen) Open Data Beauftragten in Ihrem Ressort?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Ich weise auf meine Rolle als Journalist und „public watchdog“ (Ich bin Vorstandsmitglied der NGO Forum Informationsfreiheit) und das große öffentliche Interesse an dieser Anfrage hin. Die Anfrage dient alleine der Recherche und Berichterstattung über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083 vom 29.05.2018). Zur Rechtsfrage, ob derartige Auskunftsbegehren unter die Auskunftspflicht fallen, verweise ich auf VwGH Ra 2019/11/0049-8 vom 28. Juni 2021.
Besten Dank für Ihre Bemühungen für die Beantwortung meiner Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. Oktober 2022
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2. Dezember 2022
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