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Ihre Suche ergab 419 Ergebnisse.
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neustadt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zwettl-Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbsitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Miesenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiesmath, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ottenthal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Münichreith-Laimbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mühldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Eigentum von Versorgungswerken
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 2 Monate herSusanne Dr.von Garrel Anfragenr: 3367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dr. von Garrel, Ihre Eingabe scheint sich auf die deutsche Rechtslage zu beziehen, die nicht in den Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. -
Datengrundlagen der persönlichen Zeitkarte
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) GmbH – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Tage, 2 Stunden herInformationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Gemäß den Vorgaben des IFG ist Voraussetzung für die Bearbeitung eines solchen Antrags, dass die Identität 2026008-final.pdf image.png [geschwärzt] hat den Ordner "Freigabe johannes_dobesch_vor_at/Documents/RECHT/01_RECHT%20allg/IFG/Anfragen/Ticket%202026-10%20(Zeitkarte)/Preisarchiv%202025/Freigabe -
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Februar werden mehrere Tage gezeigt, damit jeder sehen kann, dass da nichts ist. Selbstverständlich nehmen wir gerne Stellung zu dem von Ihnen angesprochenen Posting von LH Dr. und Soldaten, zur Christbaumübergabe in Wien, zur Allerseelenfeier,usw. Somit gab es durchaus einige Beiträge zu christlichen Traditionen.
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Folgeanfrage Polizeidrohnen
Bundesministerium für Inneres –
Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 7 Monate herBetriebs des unbemannten Luftfahrzeuges wird zwischen Flugbereich und Menschenansammlungen oder Orten mit vermehrtem Betriebs des unbemannten Luftfahrzeuges wird zwischen Flugbereich und Menschenansammlungen oder Orten mit vermehrtem Bezugnehmend auf Ihre Zuschrift vom 25. Nein, ein Quadcopter (DJI Phantom 4 Pro+) ist bei Ausfall eines Motors nicht mehr kontrolliert steuerbar Die Berechnung es jeweiligen Dämmerungsbeginns nach BCMT und ECET ist aufgrund der Zeitangaben jenes, -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Oberndorf an der Melk, Niederösterreich –
Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
4918199702872247503.png e10-6216131689818170500.png AW: Zuweisung Aufgabe Aufgrund der dafür eventuell erforderlichen Recherchen kann die Beantwortung vereinzelt mehr Zeit in Anspruch nehmen. Auskunftsbegehren betreffend Straßenbahnlinie 12 (MA 18 – M/466336/24) [#3066] Guten Tag, Danke ich nehme Bitte um Bekanntgabe, welcher dieser Termine für Sie in Frage kämen. · Mo., 27.
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Wie viele psychiatrische Gutachten machte Uni. Prof. Dr. Reinhard Haller von Tätern für das Gericht.
Bundesministerium für Justiz –
Information nicht vorhanden, 8 Jahre herDie Auswertung personenbezogener Daten aus Datenanwendungen wie der Verfahreanautomation Justiz und Weitergabe Hallers Tage müssen 30 Stunden haben, oder man könnte annehmen - sofern die Zahl der Gutachten stimmt Aber wenn einem ständig jemand Steine vor die Füße wirft, muss man dann eben nehmen, was man bekommt Datenschutz mit dem Interpellationsrecht nach Art 52 Abs. 1 B-VG immer wieder eine Interessensabwägung vorzunehmen Blick auf diese verfassungsgesetzliche Einschränkung des Auskunftsrechts keine Auswertung vornehmen -
Maßnahmen gegen Vorab-Verrat von Hausdurchsuchungen
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 8 Monate herMaßnahmen gegen Vorab-Verrat von Hausdurchsuchungen Offenbar steht in mehreren Fällen im Raum, dass Zudem ist es für die Akteneinsicht nehmende Person aufgrund der fortlaufenden Kennzeichnungspflicht für Funktion des Tatverdächtigen im öffentlichen Leben besondere Geheimhaltungsgründe bestehen und die Weitergabe geheimhaltungsfördernder Regeln betreffend die elektronische Akten- und Registerführung, die Aufbewahrung und Übergabe Staatsanwaltschaften auch in grundsätzlich berichtspflichtigen Angelegenheiten keinen Vorhabensbericht mehr -
Ist die Anzahl der Wiener Polizisten für die zu bewältigenden Aufgaben ausreichend?
Bundesministerium für Inneres –
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 9 Monate herIst die Anzahl der Wiener Polizisten für die zu bewältigenden Aufgaben ausreichend? Auf FragDenStaat.at kann jede/r Anfragen nach den Informationsgesetzen an österreichische Behörden stellen fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend August 2014 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der hohe Standard an Sicherheit und Lebensqualität neben den zusätzlichen 1.000 Polizistinnen und Polizisten bis 2015, noch bis zu 300 Polizei-Planstellen mehr -
IFG-Anfrage zu IFG-Anfragen seit 01.09.2025
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 2 Wochen her6.Gibt es in Ihrem Ministerium interne Richtlinien, Vorgaben oder Dienstanweisungen zur Handhabung von 6.Gibt es in Ihrem Ministerium interne Richtlinien, Vorgaben oder Dienstanweisungen zur Handhabung von AW: IFG-Anfrage zu IFG-Anfragen seit 01.09.2025 [#4265] Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend Deren Beantwortung erfolgt nach den Vorgaben des IFG. Informationsbegehren wurden in den Bereichen Sicherheit, Asylwesen, Budget, Personal und IT gestellt, wobei oftmals mehrere -
Erlass zur Videoüberwachung
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 4 Wochen herzur Videoüberwachung gemäß § 54 Abs 6 SPG Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen Die abstrakten Vorgaben über die Anwendung der Rechtsgrundlage des SPG auf einzelne Sachverhalte und Tatbestände geheim zu halten, erinnert mehr an autokratische Diktaturen als demokratische Rechtsstaaten - Als Geschäftführer von „Epicenter.works“ wurde ich mehrfach von Medien angefragt, um die Maßnahme 2025-0.819.703, Bescheid Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hof am Leithaberge, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.03.2018 wird in der Beilage die Auskunft der Marktgemeinde Hof/Lbg -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Jedenspeigen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17. April 2018 wird beiliegendes Schreiben übermittelt. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Prigglitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Anbei das Antwortschreiben (ohne Vergebührung) der Gemeinde Prigglitz, bezugnehmend auf Ihre Anfrage -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loosdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sitzenberg-Reidling, Niederösterreich –
Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Grundwassereinspeisung in das Wiener Trinkwassernetz, Quellen
Wien –
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 11 Monate hersicherzustellen, und wie viel davon (in Hunderttausend Kubikmeter pro Jahr) stammten jeweils (jährliche Angaben Die Auskunft beinhaltete Angaben zu den aus der Lobau bezogenen Mengen wie folgt (in Mio. m³): 2006 bis : „Andere Wasserspender rd. 9.520.170 m³“ zu entnehmen, die den Mengen entsprechen soll, die nicht aus Der erhebliche Unterschied zwischen diesen beiden Angaben stellt leider die Korrektheit sämtlicher Zahlenangaben Ich ersuche also um Aufklärung in Zusammenhang mit den oben angeführten Angaben der Grundwassermengen
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