Anfragen
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Rollende Landstraße
ÖBB-Personenverkehr AG – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage abgelehnt, 5 Monate, 2 Wochen herMit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse Die Informationspflicht setzt die sachliche Zuständigkeit der adressierten Stelle voraus. Dies betrifft jene Stelle, zu deren Wirkungs- und Geschäftsbereich die Information gehört und die über Geschäftsbereich der ÖBB-Personenverkehr AG, an die Sie Ihr Informationsbegehren gerichtet haben, umfasst nach § 6 Bundesbahngesetz Die ÖBB-Personenverkehr AG ist daher für die Beantwortung des gegenständlichen Informationsbegehrens -
Wirkung der Corana-Impfstoffe
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage abgelehnt, 1 Jahr, 8 Monate herGP - Ministerialentwurf - Erläuterungen” (10.12.2021) beginnt mit dem Satz “Ziel dieses Bundesgesetzes GP - Ministerialentwurf - Erläuterungen” (10.12.2021) beginnt mit dem Satz “Ziel dieses Bundesgesetzes >> > An: "Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz" >> > An: "Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz" für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Informationskampagne HD-Umstellung
KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) –
Anfrage abgelehnt, 6 Jahre, 6 Monate herAntragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller KommAustria dieses grundlegende Interesse aller Bürger eines Rechtsstaats gegen die Partikularinteressen des ist Gegenstand weiterer Untersuchungen. ich in den Sachverhaltdarstellungen gerne berichten, dass die KommAustria zumindest in Bezug auf die Untersuchung kommaust_bescheid.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde -
Anfrage zu Vorgaben und Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern sowie Einnahmen der Asfinag
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage abgelehnt, 8 Monate herAnfrage zu Vorgaben und Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern der Raststation Kaiserwald Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gelten als Geheimhaltungsgrund iS des IFG. frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht zu stellen. -
Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde >> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << >> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Andreas Sourij Österreichischer Städtebund - Landesgruppe Kärnten Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
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