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  • Rollende Landstraße
    ÖBB-Personenverkehr AGÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage abgelehnt, 5 Monate, 2 Wochen her
    Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4132 Antwort an: <<E-Mail-Adresse Die Informationspflicht setzt die sachliche Zuständigkeit der adressierten Stelle voraus. Dies betrifft jene Stelle, zu deren Wirkungs- und Geschäftsbereich die Information gehört und die über Geschäftsbereich der ÖBB-Personenverkehr AG, an die Sie Ihr Informationsbegehren gerichtet haben, umfasst nach § 6 Bundesbahngesetz Die ÖBB-Personenverkehr AG ist daher für die Beantwortung des gegenständlichen Informationsbegehrens
  • GP - Ministerialentwurf - Erläuterungen” (10.12.2021) beginnt mit dem Satz “Ziel dieses Bundesgesetzes GP - Ministerialentwurf - Erläuterungen” (10.12.2021) beginnt mit dem Satz “Ziel dieses Bundesgesetzes >> > An: "Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz" >> > An: "Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz" für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller KommAustria dieses grundlegende Interesse aller Bürger eines Rechtsstaats gegen die Partikularinteressen des ist Gegenstand weiterer Untersuchungen. ich in den Sachverhaltdarstellungen gerne berichten, dass die KommAustria zumindest in Bezug auf die Untersuchung kommaust_bescheid.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
  • Anfrage zu Vorgaben und Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern der Raststation Kaiserwald Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gelten als Geheimhaltungsgrund iS des IFG. frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht zu stellen.
  • Aufträge der Bauplanung
    Klagenfurt am Wörthersee
    Anfrage abgelehnt, 9 Jahre, 7 Monate her
    Im Falle der Weigerung, diese Auskunft zu erteilen, erbitte ich um einen Bescheid im Sinne des K-ISG, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde >> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <&lt >> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <&lt Andreas Sourij Österreichischer Städtebund - Landesgruppe Kärnten Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee
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