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Ihre Suche ergab 258 Ergebnisse.

  • Monopolstellung von Microsoft in öffentlichen Bildungseinrichtungen und die Kosten
    Bundesministerium für BildungÖsterreich - Behörde
    Anfrage muss klassifiziert werden, 2 Monate, 3 Wochen her
    Bundesbediensteten und Schülerinnen und Schüler unter anderem für folgende Microsoft Produkte * Windows des Bundesministeriums für Bildung. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für Bildung mit dem Bildungsportal, der Lernplattform eduvidual.at werden: https://www.bmb.gv.at/Themen/schule/zrp/dibi/foss.html Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung bundesministerium
  • Gegengeschäfte beziehen. 2) Auflistung von Kontakten und Treffen von Vertreterinnen des Kabinetts Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Juni 2021, und Bundesverwaltungsgericht, W211 2169147-1/19E vom 22. Bundesministerium für Landesverteidigung bundesministerium
  • Ausschusses für innere Angelegenheiten vom Mittwoch den 2. Juli 2025
    ParlamentsdirektionÖsterreich - Behörde
    Information nicht vorhanden, 7 Monate, 4 Wochen her
    Juli 2025 Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 Dieser Umfang bemisst sich nach Art. 30 Abs. 3 bis 6 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), meist in Verbindung spricht von "Organgen des Bundes". Anders als bei der bisherigen "Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes", wie es im Langtitel Parlamentsdirektion Bundesbehörde
  • Lizenzkosten Microsoft - Microsoft Austrian College und High School Agreement
    Bundesministerium für BildungÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 1 Woche her
    Bundesministeriums für Bildung. Darüber hinaus stellt das Bundesministerium für Bildung mit dem Bildungsportal, der Lernplattform eduvidual.at Zusätzlich zur Entwicklung eigener FOSS-Lösungen engagiert sich das Bundesministerium für Bildung für Für Bedarfe stehen aus Gründen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Volumenlizenzverträge Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung bundesministerium
  • • Sind sie konkret für die Einführung eines österreichischen Bundestrojaners? von gefährlichen Sicherheitslücken, damit die Wirtschaft, Bürger und Softwarekonzerne zeitnah darauf • Werden in Ihrem Bundesland genügend junge Polizisten und Soldaten rekrutiert, ausgebildet und letztlich • Sind sie konkret für die Einführung eines österreichischen Bundestrojaners? von gefährlichen Sicherheitslücken, damit die Wirtschaft, Bürger und Softwarekonzerne zeitnah darauf
  • Informationsbegehren gemäß IFG - Wolfsriss-Verordnungen, Schadwolf-Kriterien und Erhaltungszustand
    Landesregierung SalzburgÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 2 Wochen her
    Monitoring- und wissenschaftliche Daten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Salzburg. 2.) Monitoring- und wissenschaftliche Daten zum Erhaltungszustand des Wolfes in Salzburg. 2.) Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Referat Agrarrecht,Arbeitsinspekt.u.Konsum.schutz Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim Tel.: +43 662 Referat Agrarrecht,Arbeitsinspekt.u.Konsum.schutz Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim Tel.: +43 662
  • Wie wurden das Budget von EUR 100.000 für die Erstellung des Klimaneutralitätsfahrplan investiert?
    KlosterneuburgÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Woche, 4 Tage her
    Die Stadtgemeinde hat für dieses Projekt EUR 100.000 an Förderung für die Erstellung eines Klimaneutralitätsfahrplanes Dieser steht im Einklang mit dem bundesweiten Ziel Klimaneutralität 2040 und enthält ein Absenkpfad in den jeweiligen Sektoren (zumindest Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft), mit Zwischenzielen, unabhängiger Der Klimaneutralitätsplan wird idealerweise unter Einbindung der Bevölkerung erstellt und die Bevölkerung Schreiben der Stadtgemeinde vom 27.5.2026 wird auf § 2 Abs 1 IFG "Information im Sinne dieses Bundesgesetzes
  • Prüfberichte und Messprotokolle gem. MinroG § 175
    Bezirkshauptmannschaft OberwartÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 1 Monat, 4 Wochen her
    Laut Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) § 175 sind mindestens Laut Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) § 175 sind mindestens Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Laut Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) § 175 sind mindestens > > Laut Bundesgesetz über mineralische Rohstoffe (Mineralrohstoffgesetz – MinroG) § 175 sind
  • Umgang mit Rechtsextremismus und Linksextremismus in der Polizei
    Bundesministerium für InneresÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 2 Wochen her
    Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren (soweit möglich), Bundesland und Art der Konsequenz (Versetzung Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren (soweit möglich), Bundesland und Art der Konsequenz (Versetzung Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse geschwaerzt.pdf 2025-0-940-646ihrinformationsbegehrennachdemifgvom01-11-2025.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • und Mitarbeiterinnen des Ressorts inklusive Kabinett des Bundesministers und der Staatssekretärin mit Treffen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ressorts inklusive Kabinett des Bundesministers und /in das BMLUK hat einen sehr umfassenden Aufgabenbereich, der durch das Bundesministeriengesetz 1986 Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz , Regionen und Wasserwirtschaft bundesministerium
  • Dezember 2017 entschied, bezüglich des Vorwurfs (Filmen im ..) keine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Es ist offen zu legen, warum diese explizite Weisung des Ministeriums im konkreten Fall der ehrenrührigen Für den Fall der gänzlichen oder teilweisen Verweigerung beantrage ich ausdrücklich die Erlassung eines Es ist offen zu legen, warum diese explizite Weisung des Ministeriums im konkreten Fall der ehrenrührigen Für den Fall der gänzlichen oder teilweisen Verweigerung beantrage ich ausdrücklich die Erlassung eines
  • und Mitarbeiterinnen des Ressorts inklusive Kabinett des Bundesministers und der Staatssekretärin mit Treffen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Ressorts inklusive Kabinett des Bundesministers und den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. 2026-0-172-185-10-a-schreibenhsc-23-03-2026-namename.pdf image001.jpg Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus bundesministerium
  • **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten > An: "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz&quot > An: "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz&quot **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • " habe ich im März 2024 äußerst zweifelhafte Antworten (damals "Bundesministerium für Klimaschutz [#4366] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 27.01.2026 wurde vom Bundesministerium für die Abteilung Erneuerbare Energie Erzeugung im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus Freundliche Grüße image001.png Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft , Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bundesministerium
  • diese Definitionen und Berechnungsmethoden der Inzidenz den geltenden wissenschaftlich epidemiologischen wissenschaftlich epidemiologischen Standards, der eine genaue Kenntnis über den Nenner und den Zähler > An: "Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz&quot Mit freundlichen Grüßen kommission-20210902-sitzungsergebnis.pdf Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. >> > An: "Bundesministerium für Inneres" <<Name und E-Mail-Adresse>> Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse 7ifgvonfraunamenamebetreffendgeschlechtlichge-trennteunterbringunginschubhaftverwaltungsverwahrungshaftundverwaltungs-strafhaft.pdf 3247-abvom17-12-2025zu3718-jxxviii-gp.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • 2) Trifft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK 2) Trifft das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • in Wien Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit der Rolle Wiens als Standort für die schulische in anderen Bundesländern oder im Ausland ab? in anderen Bundesländern oder im Ausland ab? 920-2-a-22-10-2025-chancenerhhungfrolympischespiele.pdf image002.png Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport bundesministerium
  • Art. 85 AIA und das Recht auf Erläuterung im Einzelfall gem. Art. 86 AIA. ; An: "Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH" <<Name und Art. 85 AIA und das Recht auf Erläuterung im Einzelfall gem. Art. 86 AIA. ; An: "Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH" <<Name und Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH Bundesbehörde
  • IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
    DatenschutzbehördeÖsterreich - Behörde
    Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 3 Tage her
    hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG [#4748] Sehr geehrte Damen und Herren in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde
  • IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
    DatenschutzbehördeÖsterreich - Behörde
    Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 3 Tage her
    hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG [#4749] Sehr geehrte Damen und Herren in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde
  • IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
    DatenschutzbehördeÖsterreich - Behörde
    Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 3 Tage her
    hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG [#4750] Sehr geehrte Damen und Herren in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde
  • IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
    DatenschutzbehördeÖsterreich - Behörde
    Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 3 Tage her
    hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG [#4751] Sehr geehrte Damen und Herren in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde
  • > > An: "Bundesministerium für Inneres" <<Name und E-Mail-Adresse>> &gt Über die zitierten Akten hinaus bestehen im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres keine Informationsbegehren zu Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz Bundesministerium für Oktober 2025 haben sie mir mitgeteilt, dass die im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres für Inneres bundesministerium
  • IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
    DatenschutzbehördeÖsterreich - Behörde
    Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 3 Tage her
    hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG [#4747] Sehr geehrte Damen und Herren in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde
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