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    Seite 16 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    (Untemehmer ISd KSchG) gehört, Für Verbrauchergeschäfte gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz b) Prüfung der Beschelde zu den unter a) genannten Erklärungen, c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden Basis bel seiner betrieblichen Tätigkeit unterstützen, unabhängig von der Art der rechtsgeschäftlichen Grundlage (9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden schriflichen als auch mündlichen beruflichen zum vereinbarten Termin und In Ermangelung eines solchen rechtzeitig in geeigneter Form vorgelegt warden
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    Seite 37 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    Für Verbrauchergeschäfle gemäß Konsumentenschutzgesetz (Bundesgesetz vom 3.3.1979/BGBI Nr.140 in der c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genarınten Erklärungen (9) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden schriflichen als auch mündlichen bersflichen (2) Der Auftragnehmer Ist berechtigt, die ihm erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen des Auftraggebers (3) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der
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    Seite 19 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    (5) Rücktrittsrecht gemäß & 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer gesendet zu erhalten (8) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt: Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder selnen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er Im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn Umständen angemessene, von den in Ill. a) und b) genannten abweichende Kündigungstermine und Kündigungsfrisien
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    Seite 7 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    Andreas Urban An die Vorsitzende des Aufsichtsrates der NÖ Landesgesundheitsagentur : Stattersdorfer Abs. 1a UGB haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor der Erstattung des Wahlvorschlags durch den vorangegangene Geschäftsjahr von der Gesellschaft erhaltene Entgelt vorzulegen und über ihre Einbeziehung in Dezember 2024 endende Geschäftsjahr haben wir für Leistungen an die NÖ Landesgesundheitsagentur folgendes USt und Barauslagen) vereinbart: Abschlussprüfung: inkl. Epsilon Office K Confidential
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    Seite 1 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    Andreas Urban An die Vorsitzende des Aufsichtsrates der NÖ Landesgesundheitsagentur z.H Stattersdorfer Abs. 1a UGB haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor der Erstattung des Wahlvorschlags durch den vorangegangene Geschäftsjahr von der Gesellschaft erhaltene Entgelt vorzulegen und über ihre Einbeziehung in Dezember 2021 endende Geschäftsjahr haben wir für Leistungen an die NÖ Landesgesundheitsagentur folgendes USt und Barauslagen) vereinbart: Abschlussprüfung: EEE (inkl.
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    Seite 3 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    Cornelia Spitzer, Mag, Andreas Urban An die Vorsitzende des Aufsichtsrates der NÖ Landesgesundheitsagentur Abs. 1a UGB haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor der Erstattung des Wahlvorschlags durch den vorangegangene Geschäftsjahr von der Gesellschaft erhaltene Entgelt vorzulegen und über ihre Einbeziehung in Dezember 2022 endende Geschäftsjahr haben wir für Leistungen an die NÖ Landesgesundheitsagentur folgendes USt und Barauslagen) vereinbart: Abschlussprüfung: kl. Ensilon Office KG & Co OG Confidential
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    Seite 5 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung www.hlbintercontrol.at An die Vorsitzende des Aufsichtsrates der NÖ Landesgesundheitsagentur Abs. 1a UGB haben die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor der Erstattung des Wahlvorschlags durch den vorangegangene Geschäftsjahr von der Gesellschaft erhaltene Entgelt vorzulegen und über ihre Einbeziehung in Dezember 2023 endende Geschäftsjahr haben wir für Leistungen an die NÖ Landesgesundheitsagentur folgendes USt und Barauslagen) vereinbart: Abschlussprüfung: inkl. Epsilon Office K G
  • Seite 33 – konvolut_geschwaerzt
    Seite 33 – konvolut_geschwaerzt
    Informationsbegehren übe… NÖ Landesgesundheitsagen…
    (5) _Rücktrittsracht gemäß $ 3 KSchG: Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung nicht in den vom Ist es für den Verbraucher tunlich, die Werke und Unterlagen vom Auftragnehmer gesendet zu erhalten (6) Gerichtsstand: Anstelle Punkt 14. (3) gilt: Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäfligt, so kann für eins Klage gegen ihn In solchen Verträgen kann die Kündigungsfrist auf höchstens sechs Monate verlängert werden.