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  • Seite 9 – bescheidbhbl2023
    Seite 9 – bescheidbhbl2023
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt. Eine anerkannte Umweltorganisation nach § 66a Abs. 3 des Jagdgesetzes und § 46c des Gesetzes über Naturschutz Veröffentlichungsportal im Internet gilt die Entscheidung gegenüber anerkann- ten Umweltorganisationen als zugestellt das Konto des Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109
  • Seite 2 – ebwolfbhfkgeschwrzt
    Seite 2 – ebwolfbhfkgeschwrzt
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Darüber hinaus entstehen ernste Schäden an landwirtschaftlichen Nutztieren infolge des mit dem Wolfsübergriff In Bezug auf den wirtschaftlichen Schaden der betroffenen Landwirte ist festzustellen, dass besonders den Wolf (Canis Lupus), zur Aufrechterhaltung der Alpbewirtschaftung sowie die Verhütung 1 DBBW – „Bundesweite Schadensstatistik“ der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, D-02826 Görlitz
  • Seite 3 – bescheidbhbl2024
    Seite 3 – bescheidbhbl2024
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Bitte beachten Sie, dass der Absender die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt. Eine anerkannte Umweltorganisation nach § 66a Abs. 3 des Jagdgesetzes und § 46c des Gesetzes über Naturschutz Veröffentlichungsportal im Internet gilt die Entscheidung gegenüber anerkann- ten Umweltorganisationen als zugestellt das Konto des Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109
  • Seite 5 – ebwolfbhbr
    Seite 5 – ebwolfbhbr
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Seite 5 Nach Einschätzung des wildökologischen - jagdwirtschaftlichen Amtssachverständigen hat sich der Größe der Weideflä- chen sowie der hohen Anzahl von Tierherden im betroffenen Raum einerseits und des unbekann- ten Zeitpunktes eines Wolfsangriffes anderseits, stellen Vergrämungsmaßnahmen im vorliegen deutschen Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) beim Wolf, insbeson- dere bei Nutztierrissen explizit auch den Zugang zu Äsungsflächen, massiv beeinträchtigt und eine große Gefahrenquelle für die Tiere darstellen
  • Seite 8 – bescheidbhbl2023
    Seite 8 – bescheidbhbl2023
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Untersuchungsszenarien zur Wolfsentwicklung in der Schweiz bestätigten, dass die Auswir- kung der Mortalitätsrate Im Montafon seien in den letzten Jahren Individuen genetisch identifiziert worden, für die auch in Graubünden Vorarlbergs ist weder eine Verschlechterung des Erhaltungszustan- des noch eine Behinderung der Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erwarten. dem Gebiet der festgestellten Schäden.
  • Seite 6 – bescheidbhbl2023
    Seite 6 – bescheidbhbl2023
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    eingesetzt hat, das darauf abzielt, den günsti- gen Erhaltungszustand der Großraubtierpopulationen wiederherzustellen und gleichzeitig die Konflikte mit den legitimen Tätigkeiten des Menschen zu bewältigen und zu entschärfen , Herdenschutzzäune und Behirtung, wegen des damit verbundenen Aufwandes oder der topogra- fischen Gegebenheiten des alpinen Raumes nicht möglich oder zumutbar wären, um den gebote- nen Erfolg sicherzustellen. Eine andere zufriedenstellende Lösung für den schadenverursachenden Wolf ist nach den vorliegenden Gut
  • Seite 4 – bescheidbhbl2023
    Seite 4 – bescheidbhbl2023
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des und des Rates vom 30. In der Rechtssache C-46/11 stellte der EuGH darüber hinaus klar, dass Art 16 Abs. 1 lit b der FFH- Richtlinie Einhaltung dieser Verbote eine Änderung von land- oder forstwirtschaftli- chen oder mit der Fischzucht verbundenen Er stellte zu- dem fest, dass die Regelung keine Ausnahme von den Verboten gemäß Art 12 zulasse, die
  • Seite 7 – ebwolfbhbr
    Seite 7 – ebwolfbhbr
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Erhaltungszustand entnommen werden, insbesondere da die letale Entnahme keinen bestandswirksamen Eingriff darstellt bereits mehrere Rinder gerissen - und dem Mangel an tauglichen Alternativen, ist die letale Entnahme des Auswirkungen für Gebietskörperschaften: Die Erlassung der gegenständlichen Verordnung bedingt für den Bund Auswirkungen auf die Ziele der Energieautonomie / des Klimaschutzes / der Klimawandelan- passung: Die gegenständliche Verordnung hat neutrale Auswirkungen auf die Ziele der Energieautonomie, die Ziele des
  • Seite 2 – ebwolfbhbl2
    Seite 2 – ebwolfbhbl2
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Unter Berücksichtigung von Raumnutzung des Wolfes ist die Ausnahmegenehmigung für ei- nen Umkreis von Die nach Einschätzung des wildökologisch-jagdwirtschaftli- chen Amtssachverständigen als Abschusszone Auswirkungen für Gebietskörperschaften: Die Erlassung der gegenständlichen Verordnung bedingt für den Bund Am Morgen des 13.07.2025 wur- den zwei weitere verletzte Ziegen aufgefunden. Am frühen Nachmittag desselben Tages wurden zusätzlich eine verletzte sowie eine tote Ziege festgestellt
  • Seite 7 – ebwolfbhfkgeschwrzt
    Seite 7 – ebwolfbhfkgeschwrzt
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Anbetracht der hohen jährlichen Zuwachsrate im geographischen Umfeld Vorarlbergs, insbeson- dere in Graubünden , ist die Entnahme des gegenständlichen Individuums jedenfalls als unprob- lematisch in Bezug auf die Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes zu bewerten. Amtssachverständige im vorliegenden Fall eine Nicht- Anwendbarkeit oben angeführter Herdenschutzmaßnahmen feststellt 4.3 des Anhangs II der WMVO.
  • Seite 5 – ebwolfbhbl2
    Seite 5 – ebwolfbhbl2
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    topografischen Gegebenheiten der Alpe Alpila und der Gaßneralpe (starke Hangnei- gung, Waldflächen, Größe des Anbetracht der hohen jährlichen Zuwachsrate im geographischen Umfeld Vorarl- bergs, insbesondere in Graubünden Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes zu bewerten. Amtssachverständige im vorliegenden Fall eine Nicht -Anwendbarkeit oben angeführter Herdenschutzmaßnahmen feststellt 4.3 des Anhangs II der WMVO.
  • Seite 2 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Seite 2 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Zusammenlegung Geburtens… Landesregierung Vorarlbe…
    Hier wurde festgestellt, dass die Fallzahlen in der Geburtshilfe an beiden Standorten rückläufig sind bestehenden Strukturen vorsah, wurde aufgrund von Per- sonalengpässen, der demografischen Entwicklung und des GÖG zur Bündelung von Abteilungen im Unterland, IST-Analysen Gynäkologie und Geburtshilfe, Zielbild Standortbündelungen