Studie zur Betrugsbekämpfung

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Übermittlung folgender Informationen:

* Der von Research Affairs (oder von in Verbindung mit Resarch Affairs stehenden Personen) im Auftrag des BMF im Zeitraum 2017 erarbeiteten Studie zum Thema Betrugsbekämpfung.
* Eine vollständige Liste der durch das BMF bei Research Affairs (bzw. s.o.) beauftragten Studien, Papieren oder Erhebungen.
* Die Übermittlung aller durch das BMF bei Resarch Affairs (bzw s.o.) beauftragten Studien, Papieren oder Erhebungen.
* Die Übermittlung aller vorliegenden Unterlagen zur Vergabe der Studien, zumindest jedoch der Vergabekriterien (so vorhanden), der Angebote und der gelegten Rechnungen.
* Welchen Medien wurden die Ergebnisse aus og. Studien, Papieren oder Erhebungen wann überlassen, und welche Aufzeichnungen über Gegenleistungen (beispielsweise Bezahlung) liegen dem BMF dafür vor?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Ich verweise außerdem auf die Entscheidung Ra 2019/11/0049 des VwGH, nach der Anfragen um Übermittlung von Dokumenten durch das Auskunftspflichtgesetz geschützt sind, und weiters auf meine Tätigkeit als „public watchdog“ – sowohl als Journalist als auch als Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit bin ich in der Lage, die öffentliche Diskussion über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften mit gesicherten Informationen zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    2. Dezember 2021
  • 3 Follower:innen
Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Übermittlung folgend…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Studie zur Betrugsbekämpfung [#2401]
Datum
7. Oktober 2021 12:58
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Übermittlung folgender Informationen: * Der von Research Affairs (oder von in Verbindung mit Resarch Affairs stehenden Personen) im Auftrag des BMF im Zeitraum 2017 erarbeiteten Studie zum Thema Betrugsbekämpfung. * Eine vollständige Liste der durch das BMF bei Research Affairs (bzw. s.o.) beauftragten Studien, Papieren oder Erhebungen. * Die Übermittlung aller durch das BMF bei Resarch Affairs (bzw s.o.) beauftragten Studien, Papieren oder Erhebungen. * Die Übermittlung aller vorliegenden Unterlagen zur Vergabe der Studien, zumindest jedoch der Vergabekriterien (so vorhanden), der Angebote und der gelegten Rechnungen. * Welchen Medien wurden die Ergebnisse aus og. Studien, Papieren oder Erhebungen wann überlassen, und welche Aufzeichnungen über Gegenleistungen (beispielsweise Bezahlung) liegen dem BMF dafür vor? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Ich verweise außerdem auf die Entscheidung Ra 2019/11/0049 des VwGH, nach der Anfragen um Übermittlung von Dokumenten durch das Auskunftspflichtgesetz geschützt sind, und weiters auf meine Tätigkeit als „public watchdog“ – sowohl als Journalist als auch als Vorstandsmitglied des Forum Informationsfreiheit bin ich in der Lage, die öffentliche Diskussion über die Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften mit gesicherten Informationen zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
2. Dezember 2021 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen die Antwort zu Ihrem Auskunftsersuchen vom 7. Oktober 2021 übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Markus 'fin' Hametner
Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2401] Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2401]
Datum
5. Dezember 2021 18:49
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die teilweise Beantwortung meiner Anfrage „Studie zur Betrugsbekämpfung“ vom 7. Oktober 2021 mit Ihrer GZ 2021-0.701.541. In meiner Anfrage habe ich neben der von Ihnen in og. Schreiben enthaltenen Auskünften die Übermittlung folgender Informationen begehrt: „Der von Research Affairs […] erarbeiteten Studie zum Thema Betrugsbekämpfung“, „aller durch das BMF bei Resarch Affairs (bzw s.o.) beauftragten Studien, Papieren oder Erhebungen“, sowie „aller vorliegenden Unterlagen zur Vergabe der Studien, zumindest jedoch der Vergabekriterien (so vorhanden), der Angebote und der gelegten Rechnungen.“ Mit Ausnahme der in Ihrer Tabelle enthaltenen Teilinformationen (vermutlich) aus den Rechnungen sind diese Informationen nicht bei mir eingetroffen. Ich sehe einer Ausstellung eines Bescheides oder der Übermittlung der beantragten Dokumente/Informationen auf Basis des Auskunftspflichtgesetzes – soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht – entgegen. Erneut verweise ich auf die Entscheidung VwGH Ra 2019/11/0049, die klarstellt, dass ein Begehren auf Übermittlung von Dokumenten vom Auskunftspflichtgesetz geschützt ist und nicht mit einem Begehren auf Akteneinsicht gleichzusetzen ist. Volles Zitat: „Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Verweigerung der Auskunftserteilung nicht deshalb abgewiesen, weil der Revisionswerber Akteneinsicht beantragt hätte, sondern weil der Antrag auf die Zurverfügungstellung von Informationen in einem Detailgrad gerichtet gewesen sei, wie er sonst nur durch Akteneinsicht zu gewinnen wäre. Ein solches Auskunftsbegehren - der Revisionswerber hat Akteneinsicht tatsächlich nicht beantragt - hätte das Verwaltungsgericht aber nach jenen Kriterien zu prüfen gehabt, die nach der im zitierten hg. Erkenntnis Ra 2017/03/0083, Rn 22, wiedergegebenen Rechtsprechung des EGMR für den Umfang des durch § 1 Abs. 1 Auskunftspflichtgesetz begründeten Rechts auf Auskunft maßgeblich sind.“ Die in Ihrem Schreiben zitierten Entscheidungen „etwa VwGH 19.9.1989, 88/14/0198“ sind weder einschlägig auf Auskunftsbegehren von „public watchdogs“, noch einschlägig im Sinne eines fehlenden expliziten Begehrens auf Akteneinsicht meinerseits. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anfragenr: 2401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Finanzen
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Briefpost
Betreff
Datum
28. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Markus 'fin' Hametner
GZ 2021-0.856.762 AW: Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2401] Sehr geehrte<< Anrede >>…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
GZ 2021-0.856.762 AW: Re: Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz [#2401]
Datum
5. Januar 2022 23:33
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> zu Ihrem Schreiben vom 15.12.2021, GZ 2021-0.856.762, ergeht die erbetene Bestätigung per beigelegtem, digital signiertem Dokument. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anhänge: - 2022-01-0520schreiben20bmf20studien.pdf Anfragenr: 2401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2401/
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Januar 2022 23:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Markus 'fin' Hametner
GZ 2021-0.856.762 [#2401] Sehr geehrte<< Anrede >> zu Ihrem Schreiben vom 15.12.2021, GZ 2021-0.856.7…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
GZ 2021-0.856.762 [#2401]
Datum
19. Januar 2022 15:04
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
2022-01-0520schreiben20bmf20studien.pdf
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Sehr geehrte<< Anrede >> zu Ihrem Schreiben vom 15.12.2021, GZ 2021-0.856.762, ergeht die erbetene Bestätigung per beigelegtem, digital signiertem Dokument. Mit freundlichen Grüßen Markus 'fin' Hametner Anhänge: - 2022-01-0520schreiben20bmf20studien.pdf Anfragenr: 2401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2401/
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen ein wichtiges …
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Auskunftspflichtgesetz
Datum
27. Januar 2022 07:59
Status
Sehr geehrter Herr Hametner, in der Anlage wird Ihnen ein wichtiges Schreiben zu Ihrem Auskunftsersuchen übermittelt. Mit freundlichen Grüßen