Anfragen
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Österreich als Leiter einer EU-Gesichtserkennungs-Gruppe
Bundesministerium für Inneres –
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 11 Monate herarbeiten, um in Zukunft Daten zwischen einzelnen Ländern besser austauschen zu können. - Auf welcher europäischen Rechtsgrundlage basiert die Etablierung dieses Systems? arbeiten, um in Zukunft Daten zwischen einzelnen Ländern besser austauschen zu können. - Auf welcher europäischen Rechtsgrundlage basiert die Etablierung dieses Systems? für Inneres bundesministerium -
Unterlagen zum Auswahlverfahren der Ombudsstelle für Patient:innen (Gesundheit Burgenland) – Bewertungsmatrix, Protokoll und Entgeltregelung
Landesregierung Burgenland – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 4 Monate herUnterlagen zum Auswahlverfahren der Ombudsstelle für Patient:innen (Gesundheit Burgenland) – Bewertungsmatrix Unterlagen zum Auswahlverfahren der Ombudsstelle für Patient:innen (Gesundheit Burgenland) – Bewertungsmatrix Vielen Dank und freundliche Grüsse Antragsteller/in Antragsteller/in Für den Fall einer Informationsverweigerung Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Protokoll und Entgeltregelung [#4058] Sehr geehrtAntragsteller/in das Land Burgenland ist für diese -
Humanitärer Einlass gem. SGK
Bundesministerium für Inneres –
Anfrage erfolgreich, 9 Jahre, 9 Monate herBundeskanzler? Innenminister? Auf welche Weise ist dies Kund zu tun und wem gegenüber? Bundeskanzler? Innenminister? Auf welche Weise ist dies Kund zu tun und wem gegenüber? Antragsteller/in! In der Anlage darf die Erledigung zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Erledigung_Abteilung_II_3_Extern.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
Wirksamkeit der Änderungen der StVO von 2022
Landesregierung Oberösterreich – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 2 Monate, 2 Wochen her§15 Abs. (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeuges von höchstens 30 km/h kann der Seitenabstand der Verkehrssicherheit §15 Abs. (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender ifg-weiterleitung-namenamepdf_geschwaerzt.pdf image001.png smime.p7s Landesregierung Oberösterreich landesregierung -
Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz
Bundesministerium für Bildung –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 10 Monate herhttps://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft Testungen geben Schülerinnen und Schülern sowie schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal Klarheit über die Infektionslage Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium -
Vivienne-Preis
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur –
Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Jahr, 5 Monate herErteilung folgender Auskunft: Mit viel Geld fördert das Bundesminsterium für Klimaschutz, Umwelt, Auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung? Welche Abteilung entschied über den Förderantrag auf welcher Grundlage? Auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung? Welche Abteilung entschied über den Förderantrag auf welcher Grundlage? -
Illegale Arbeitsvermittlung des AMS
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus –
Anfrage eingeschlafen, 11 Monate, 2 Wochen hernicht im behördlichen Verfahren«, also im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erbringt und damit als Rechtsgrundlage nicht im behördlichen Verfahren«, also im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung erbringt und damit als Rechtsgrundlage saeumnisbeschwerde-eu-illegale-arbeitsvermittlung-fds-version.pdf Vorlage bmaw-leiter-sektion-iii-arbeitsmarkt-an-einfach-unerhoert-25-03-2025.pdf bmaw-vorlage-bvwg.png Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus bundesministerium -
Internes Controlling
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl –
Anfrage erfolgreich, 4 Jahre, 1 Monat herAuf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt? 14. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde das selektive Vier-Augen-Prinzip eingeführt? 26. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde dieses Punkte-System eingeführt? 14. Mit freundlichen Grüßen Erledigung_DBFA_deutsch_Extern.pdf Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Bundesamt -
Fachliche Begründung zur COVID-19-NotMV
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 1 Monat her• Die effektive Reproduktionszahl (Reff) lag zuletzt bei 1,2 (per 10.11.2020 basierend auf den Zeitraum Die Datenlage wurde in Hinblick auf die COVID-19-Maßnahmen wie folgt beurteilt: Aufgrund der analysierten Daten aus der epidemiologischen Lage sowie der Cluster Analyse ließ sich ein Rückgang der Steigerungsraten Beste Grüße image001.jpg Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Schweinbarther Kreuz
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 4 Monate, 2 Wochen herBitte um die detaillierte Entscheidungsgrundlage (Betreibsszenarien Einbindung in Laaer Ostbahn, Investitionsgegenüberstellung Bitte um die detaillierte Entscheidungsgrundlage (Betreibsszenarien Einbindung in Laaer Ostbahn, Investitionsgegenüberstellung 0.797.271-2-A - Erledigung Sehr geehrter Herr Döllinger, bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage Mit freundlichen Grüßen beilage1.pdf bmimi-externeinzelversand.pdf Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Groß-Schweinbarth, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gumpoldskirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ebenfurth, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gloggnitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Waldegg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn am Gebirge –
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn an der Wild, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Dunkelsteinerwald, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sieghartskirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sigmundsherberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hochleithen, Niederösterreich –
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loich, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Meiseldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wang, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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