Anfragen

Mehr Suchoptionen

Ihre Suche ergab 1.588 Ergebnisse.

  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Mönichkirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Purkersdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    ) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hohenruppersdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde
  • Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. 01.10.2021 Sehr geehrter Markus 'fin' Hametner, bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage BMK_Extern_Einzelversand.pdf Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium
  • Besitzverhältnisse der Gasspeicher Es wird immer wieder in den Medien betont, dass Österreich auf volle den Medien betont, dass Österreich auf volle Gasspeicher zurückgreifen würde können. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt Wir haben Ihr E-Mail an unsere Fachabteilung III/4 (Versorgungssicherheit und Energiewegerecht) weitergeleitet Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ehemaliges Ministerium
  • Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
    Bregenz
    Anfrage erfolgreich, 10 Jahre, 4 Monate her
    Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? geehrter Herr Huter, untenstehend bzw angehängt finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen für die Landeshauptstadt Bregenz: Zu 1) Die Zuschüsse an die Fraktionen der Jahre 2005 – 2015 sind der Anlage zu entnehmen
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Landesverteidigung bundesministerium
  • Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage /in Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mail an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Universität Graz Verweis zu SATIS- für humane Ausbildung als ein Projekt von Menschen für Tierrechte - Bundesverband Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Guntersdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen dabei um das Thema „Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr“ handelt, ist für die Beantwortung wäre das Bundesministerium geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hafnerbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Tullnerbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Reisenberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Zwettl-Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate her
    ) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Laxenburg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Schrattenbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Schwarzenbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hohe Wand, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiener Neudorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiener Neustadt
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Miesenbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiesmath, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
Anfragen 1.588 Behörden Dokumente
Zuständigkeitsbereiche
Feeds für diese Anfragen