Anfragen
Ihre Suche ergab 419 Ergebnisse.
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Strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 8 Monate herWer nicht vor schwarzem Bildschirm sitzen will, der muss *unbedingt* einen Vertrag mit einem Privatunternehmen Folglich sind mehr als 300 tausend Verträge mit dem Privatunternehmen simpliTV durch eine unlautere Geschäftspraktik Wer nicht vor schwarzem Bildschirm sitzen will, der muss *unbedingt* einen Vertrag mit einem Privatunternehmen Folglich sind mehr als 300 tausend Verträge mit dem Privatunternehmen simpliTV durch eine unlautere Geschäftspraktik Jahr 2013 wurde simpliTV (simpli services GmbH & Co KG) als privatrechtliches und indirektes ORF-Tochterunternehmen -
Online Angebot
ORF – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 1 Woche herLetztlich habe ich mit der GIS und der Haushaltsabgabe diverse ORF Produktionen, wie Tohuwabohu, die Letztlich habe ich mit der GIS und der Haushaltsabgabe diverse ORF Produktionen, wie Tohuwabohu, die sound.ORF.at<https://sound.orf.at/> Empfang: digital.ORF.at<https://digital.orf.at/cardless/> Unternehmen Meinen Führerschein entnehmen Sie bitte dem Anhang. Danke. Dem entsprechend sind mehrere Folgen in der Mediathek on.ORF.at abrufbar. -
Obsorgeverhandlung schriftlich, daß die Kindesmutter mit der alleinigen Obsorge sämtliche Kinderrechte wahrnehmen gehts darum einen Antrag bei Gericht einzubringen, daß die Drillinge ein Recht haben mit mir Kontakt aufzunehmen Obsorgeverhandlung schriftlich, daß die Kindesmutter mit der alleinigen Obsorge sämtliche Kinderrechte wahrnehmen rechtsberatender Tätigkeit im Zusammenhang mit laufenden gerichtlichen Verfahren ist nicht Teil des Aufgaben Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig.
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Gefährlichkeit (Mortalität) von COVID-19
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage abgelehnt, 4 Jahre, 1 Monat herFür den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die Mit freundlichen Grüßen, Anfrage abgelehnt §1.2: ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft wird an dieser Stelle die die aktuellen Entwicklungen angepasst (und ggf. mehrmals täglich aktualisiert). Beschwerdeführer sein Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter gemäß Art. 83 Abs. 2 B-VG wahrnehmen -
Entfall der automatisierten Ansage bei der U-Bahn Zugabfertigung
Wiener Linien GmbH & Co KG – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen, 3 Tage herInformationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet Dies ist dem Informationswerber unter Angabe der Gründe noch innerhalb der (ersten) vier Wochen mitzuteilen Mai 2026 verlängert wird, weil zur Bearbeitung der Anfrage mehr Zeit benötigt wird. Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet -
Lizenzgebühren und Hostingkosten
Breitenfurt bei Wien, Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 1 Monat herLizenzgebühren und Hostingkosten Die Ausgaben der Gemeinde und gemeindeeigenen Betriebe in den letzten beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Die Ausgaben Softwarelizenzen: an welche Unternehmen und in welcher Höhe (insgesamt je Dienstleister bzw. Hardwarelizenzen: an welche Unternehmen und in welcher Höhe (insgesamt je Dienstleister bzw. Cloud-Diensten: an welche Unternehmen und in welcher Höhe (insgesamt je Dienstleister bzw. -
Otto-Wagner-Postsparkasse
Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. – Österreich - private Informationspflichtige
Antwort verspätet, 1 Monat, 3 Wochen herzusammenfassende Informationen, ob und in welcher Form das Objekt auch anderen Interessenten angeboten oder von mehreren Entscheidungsgrundlagen, in denen ein Ankauf des Objekts einer Baurechtslösung gegenübergestellt wurde. 2.4 Angaben Entscheidungsgrundlagen, in denen ein Ankauf des Objekts einer Baurechtslösung gegenübergestellt wurde. 2.4 Angaben Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Mit freundlichen Grüßen Paul Nemeth Anfragenr: 4594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> -
HIV-PrEP in Österreich, Kostenübernahme durch die ÖGK
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Jahre, 4 Monate herLänder wie Deutschland oder Großbritannien werden die Kosten für Risikogruppen wohl kaum übernehmen, Weltweit zeigen auch immer mehr Studien, dass die HIV-Neuinfektionen dank PrEP innerhalb der Risikogruppen Länder wie Deutschland oder Großbritannien werden die Kosten für Risikogruppen wohl kaum übernehmen, geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wurde an Erledigung Sehr geehrtAntragsteller/in Beiliegend übermitteln wir Ihnen in der Erledigung Ihrer Eingabe -
Bezug nehmend auf Ihre an den Herrn Bürgermeister Dr. u.a. der gefertigten Abteilung zur weiteren Bearbeitung hinsichtlich der seitens der Finanzverwaltung wahrzunehmenden Aufgaben übermittelt wurden, erlauben wir uns wie folgt mitzuteilen: Wiewohl die Anzahl (derzeit August 2007 unter Angabe einer Bankverbindung und Kontonummer zu erfolgen hat, anzuweisen. (2) Hat eine in den Gemeinderat gewählte Partei gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 mehrere Rechtsträger errichtet
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Verhaltenskodex für Gutachter u. a.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 2 Monate, 1 Woche her3.Verbesserungen und mehr Transparenz a, Die Dauer der Begutachtungen bei komplexen Erkrankungen Soll es hier zeitliche Vorgaben zur Diagnose geben? 3.Verbesserungen und mehr Transparenz a, Die Dauer der Begutachtungen bei komplexen Erkrankungen Soll es hier zeitliche Vorgaben zur Diagnose geben? Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.gv.at ( https://www.sozialministerium.gv.at/ ) Bitte nehmen -
Informationsbegehren zur Standortentscheidung „Stockerau“ für das Landesklinikum Weinviertel-Süd
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 4 Tage, 20 Stunden herAngabe der Datenquellen und Detailberechnungen). 2. Die konkreten Ergebnisse bzw. Angabe der Datenquellen und Detailberechnungen). 2. Die konkreten Ergebnisse bzw. Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen -
Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG – Erhöhung des Wohnbauförderungsbeitrags laut Budget 2026
Wien – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 2 Wochen herFinanzielle Auswirkungen * Wie hoch sind die erwarteten Mehreinnahmen durch die Erhöhung von 0,5 % auf Finanzielle Auswirkungen * Wie hoch sind die erwarteten Mehreinnahmen durch die Erhöhung von 0,5 % auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (Magistratsabteilung 6) abgetreten wurde. -
eSM & ELGA
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 3 Monate, 2 Wochen her] Guten Tag, ich versuche natürlich mich auf das nötigste zu beschränken, jedoch habe ich noch mehrere Bez. der Weitergabe von Begutachtungsergebnissen an andere Behörde (siehe Rubriken „Meldung gemäß § 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen -
Bescheid für "Galobierer"-Fahrten
Landesregierung Steiermark –
Anfrage muss klassifiziert werden, 2 Jahre, 8 Monate hergem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Es gibt einen Kutschenunternehmer gem §§ 2,3 Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft: Es gibt einen Kutschenunternehmer von Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in zu ABT16-265004/2023-2 Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage an die Landesamtsdirektion des Amtes der Stmk. dem Jahr 2014 bezog sich mitsamt den Auflagen ausschließlich auf den Standplatz und enthielt keine Angaben -
Teil des Bundesvergabegesetzes? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Teil des Bundesvergabegesetzes? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Auskunftsrecht soll nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig.
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Pressbaum, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Videoüberwachung gemäß § 53 Abs. 5 SPG
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 6 Monate, 3 Wochen herAuflistung aller aktuellen Übermittlungen von Video- oder Tonüberwachungen gemäß § 53 Abs. 5 SPG mit deren Ortsangaben Auflistung aller aktuellen Übermittlungen von Video- oder Tonüberwachungen gemäß § 53 Abs. 5 SPG mit deren Ortsangaben Überwachungen gemäß § 53 Abs 5 SPG" Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen aktueller Überwachungen gemäß § 53 Abs 5 SPG" [#3566] Sehr geehrte<< Anrede >> bezugnehmend 2025-0.938.556, B E S C H E I D Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen -
Juristische Aufarbeitung der Corona-Zeit
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate herBundesministerium für Justiz kommt eine solche Funktion nicht zu und kann auch dazu keine Rechtsmeinung vorgeben, vorwegnehmen Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Vielleicht meiner nicht-juristischen Ausbildung geschuldet, bin ich davon ausgegangen, dass dies eine Aufgabe -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Laxenburg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schrattenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schwarzenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Reisenberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des§ 29 ff Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohe Wand, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neudorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung die Vorgaben der LWO gebunden. Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO.
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