Dokumente
Ihre Suche ergab 15 Ergebnisse.
-
Seite 30 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Vollzugsbereichen durch Gesetzesbestimmungen rechtfertigt die Geheimhaltung nicht. 53 Abs. 4 B-VG grundsätzlich enger auszulegen als Art. 20 Abs. 3 B-VG und betrifft nur „den engsten Bereich Ausnahmetatbestand „Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens einer Gebietskörperschaft Gebietskörperschaft oder eines sonstigen Selbstverwaltungskörpers“ nach Art. 22a Abs. 2 B-VG und § 6 Abs. 1 Z 6 IFG kann in sämtlichen Vollzugsbereichen relevant sein. -
Seite 8 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…und lebenswichtiger Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörden), zur Wirtschaftlichen Landesverteidigung (zum Beispiel Maßnahmen gegen kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft) und zur Geistigen Insbesondere Angelegenheiten des Staatsschutzes, des Krisenmanagements im eigenen Wirkungsbereich als Auch im Rahmen der außenwirtschaftsrechtlichen Exportkontrolle kann das Interesse der Sicherheit (zum Beispiel im Fall von Ermittlungsverfahren, unangekündigten behördlichen Kontrollen oder Prüfungsfragen im Bildungsbereich -
Seite 26 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Geschäftsbereichs) gelten. anderen Behörde stammen, aber von der Behörde zu den Akten zu nehmen sind, gehören damit auch zu ihrem Wirkungsbereich Art. 22a B-VG normiert dazu, dass die „mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der demnach beispielsweise das FAÖ, das FAG, das ZAÖ oder das BMF jeweils als Organ für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich informationspflichtige Organ zur Gewährung des Zugangs zu Informationen zuständig, „zu dessen Wirkungs- oder Geschäftsbereich -
Seite 13 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…• Zur Abwehr erheblicher wirtschaftlicher oder finanzieller Schäden hat die Veröffentlichung bzw. Beurteilung geeignet ist, bspw. dem Unternehmen, einem verbundenen Unternehmen, einem Organ, einer Gebietskörperschaft eine Tätigkeit am Markt vorliegt, zählt auch die Wettbewerbsfähigkeit zum abzuwägenden, bspw. der Gebietskörperschaft nicht nur abstrakt drohenden wirtschaftlichen Schaden. Es wird dazu auf den Leitfaden der Datenschutzbehörde zum Informationsfreiheitsgesetz mit zahlreichen -
Seite 12 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…und lebenswichtiger Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Behörden), zur Wirtschaftlichen Landesverteidigung (zum Beispiel Maßnahmen gegen kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft) und zur Geistigen Bundesheer-Einsatzpläne, Fähigkeiten von Waffensystemen, Standorteignung zur Errichtung militärischer Anlagen oder die Einsatzbereitschaft kritischen Infrastruktur (Staatsschutz, Nachrichtendienst, etc.), das Krisenmanagement im eigenen Wirkungsbereich Angelegenheiten des Bundeskriminalamts (zum Beispiel Zeugen- und Opferschutz) sowie von Informationen zur außenwirtschaftsrechtlichen -
Seite 33 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Handbuch Informationsfreiheitsgesetz 33 von 51 Art und Weise der Führung von Amtsgeschäften und über Angelegenheiten sorgt, die für die Gesellschaft als Ganzes interessant sind); • die Rolle des Zugangswerbers (als Journalist bzw. als „social watchdog“ – gesellschaftlicher Wachhund – oder Nichtregierungsorganisation auf EGMR 8.11.2016, Magyar Helsinki BizottsÆg, BeschwNr. 18030/11, Rz. 149 ff. 36 EGMR 28.11.2013, Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen -
Seite 9 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Zur Auslegung des Begriffs der „Abwehr eines erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schadens Auch die Tätigkeit von „Unternehmungen“, die nicht ausgegliedert sind, sondern Wirtschaftskörper bilden , die Teil einer Gebietskörperschaft sind, können unter diese Ausnahme fallen; sofern eine Tätigkeit nur abstrakt drohenden wirtschaftlichen Schaden. [Hrsg.], Österreichisches Bundesverfassungsrecht [4. -
Seite 16 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Die Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BRZ GmbH), die jetzt schon Open Data Österreich technisch betreut, wurde als datenschutzrechtlicher Auftragsverarbeiter festgelegt. -
Seite 37 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…unverhältnismäßigen Aufwand vgl. zum Beispiel VwGH 29.5.2001, 98/03/0007 und grundlegend EGMR 28.11.2013, Österreichische Vereinigung zur Erhaltung, Stärkung und Schaffung eines wirtschaftlich gesunden land- und forstwirtschaftlichen kann mittels Bescheidbeschwerde bei den in der Sache jeweils zuständigen Verwaltungsgerichten und bei behaupteter können die (auch partielle) Nichterteilung der begehrten Information sowie unter Umständen auch die (behauptetermaßen -
Seite 6 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Grundsätzliches Das Informationsfreiheitsgesetz normiert zwei Regelungsbereiche: die proaktive Informationszurverfügungstellung sowie die Erledigung von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Interesse proaktiv zu veröffentlichen, bereits vor dem 1.9.2025 waren Begehren von Bürgerinnen und Bürgern -
Seite 18 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Geschäftsbereich sein. „Amtlich“ bedeutet nicht „behördlich“; auch privatwirtschaftliche Zwecke (so nicht ohnehin „unternehmerisch Anders ausgedrückt: ihre Bedeutung für einen hinreichend großen Adressaten- bzw. -
Seite 5 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Es soll dabei einerseits sensibilisieren für das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf den für eine Demokratie Handbuch als zentraler Einstieg in das Thema der Informationsfreiheit im Finanzressort wird neben zahlreichen -
Seite 49 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…Informationsfreiheitsgesetz 49 von 51 Das FAÖ ist ein Verwaltungsorgan, die Informationen gehören in seinen Wirkungsbereich Ein Journalist will einen Artikel über die Nutzung eines Gebäudes durch die Zollverwaltung in einer Ortschaft -
Seite 10 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…„Berufs-, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse“ (lit. b), die zum Teil überdies in den Schutzbereich insbesondere zu prüfen, inwieweit ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu wahren oder ein erheblicher wirtschaftlicher Informationspflichtigen selbst (etwa von Unternehmungen oder von juristischen Personen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung -
Seite 34 – handbuchinformationsfreiheitsgesetz_geschwaerzt
Leitlinien, Regeln und H… Bundesministerium für Fi…einer gesetzlichen Grundlage einen legitimen Eingriffszweck verfolgen und in einer demokratischen Gesellschaft Die Abwägungsentscheidung ist hinreichend zu begründen. 3.3.
- Behörden
-
- Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (2215)
- Bundesministerium für Inneres (31)
- Bundesministerium für Finanzen (15) ×
- Landesregierung Burgenland (4)
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (2)
- Landesregierung Salzburg (2)
- Bundeskanzleramt (1)
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (1)
- Landesregierung Niederösterreich (1)
- Landesregierung Steiermark (1)