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  • arbeiten, um in Zukunft Daten zwischen einzelnen Ländern besser austauschen zu können. - Auf welcher europäischen Rechtsgrundlage basiert die Etablierung dieses Systems? arbeiten, um in Zukunft Daten zwischen einzelnen Ländern besser austauschen zu können. - Auf welcher europäischen Rechtsgrundlage basiert die Etablierung dieses Systems? für Inneres bundesministerium
  • Heute wurde in den Nachrichten gemeldet, dass angedacht wird, unsere Reisefreiheit durch einen grünen geehrte Frau Zeilinger, vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums Bedeutung ist, dass nun erstmals Rechte für geimpfte Personen verankert werden und damit die rechtliche Grundlage haben. -- Mit freundlichen Grüßen banner_schauaufdich_schauaufmich.png Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Humanitärer Einlass gem. SGK
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage erfolgreich, 9 Jahre, 3 Monate her
    Bundeskanzler? Innenminister? Auf welche Weise ist dies Kund zu tun und wem gegenüber? Bundeskanzler? Innenminister? Auf welche Weise ist dies Kund zu tun und wem gegenüber? Antragsteller/in! In der Anlage darf die Erledigung zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen Erledigung_Abteilung_II_3_Extern.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • Mitgliedern des Nationalrates wie des Bundesrates, Anfragen an die Bundesregierung oder einzelne ihrer Mitgliedern des Nationalrates wie des Bundesrates, Anfragen an die Bundesregierung oder einzelne ihrer Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000916] gestellt und für den Fall einer (teilweisen) Nichterteilung Zudem stehe er in ständigem Austausch mit den Mitgliedern der Bundesregierung, um eine korrekte und respektvolle Mitgliedern des Nationalrates wie des Bundesrates, Anfragen an die Bundesregierung oder einzelne ihrer
  • Kopfquote bei Polizisten
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 1 Monat her
    Feststellung von Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) 1960 mangels gesetzlicher Grundlage Das gilt selbstverständlich auch für die anderen Bundesländer. Das Bundesministerium für Inneres führt lediglich (nach Bundesländern gegliederte) Statistiken betreffend , veröffentlichten Sicherheitsberichten entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Mit freundlichen Grüßen graycol.gif Bundesministerium für Justiz bundesministerium
  • Arzneimittel und Führerscheinrecht
    Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
    Anfrage muss klassifiziert werden, 2 Jahre, 11 Monate her
    Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. BMK_Extern_Einzelversand_geschwaerzt.pdf BMK_Extern_Einzelversand.pdf Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium
  • Tote im Öffentlichen Verkehr Ist die Zahl der Verkehrstoten in den letzten 30 Jahren, im Verhältnis Bundesstatistikgesetz 2000 idgF. auch über das Internet. Eichinger-Vill Leiterin der Abteilung IV/ST2 Technik und Verkehrssicherheit Bundesministerium Bundesstatistikgesetz 2000 idgF. auch über das Internet. Publ2011_JUe01_ZR-1961.xlsx Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Groß-Schweinbarth, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 4 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Gumpoldskirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 5 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ebenfurth, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Gloggnitz, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 5 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 5 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Waldegg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Brunn am Gebirge
    Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 5 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Brunn an der Wild, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 5 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Dunkelsteinerwald, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 5 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Ich richte daher folgende Fragen an das Bundeskanzleramt: • Wie viele Beobachter hat die Republik österreichischen Parlament, im Ministerrat oder im nationalen Sicherheitsrat behandelt worden? österreichischen Parlament, im Ministerrat oder im nationalen Sicherheitsrat behandelt worden? der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sieghartskirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sigmundsherberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hochleithen, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Loich, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 5 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Meiseldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wang, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Alberndorf im Pulkautal, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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