Anfragen
Ihre Suche ergab 997 Ergebnisse.
-
Impfung - Impfschadengesetz
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 7 Monate herBundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Personen, die durch eine Covid-19-Impfung einen Impfschaden erlitten haben, werden nach dem Bundesgesetz Rentenleistung gebührt 14 Mal jährlich und kann pro Monat – je nach Ausmaß der Erwerbsminderung und konkreter Bemessungsgrundlage für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Reisenberg, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zwettl-Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre her) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Laxenburg, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schwarzenbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohe Wand, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neudorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neustadt – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Pressbaum, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schrattenbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Münichreith-Laimbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Bestimmungen der §§ 23 – 34 LWO verwiesen.Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ottenthal, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiesmath, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Miesenbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mühldorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Retzbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rosenburg-Mold, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
(Überhöhte) Kosten für Ausweisdokumente
Bundesministerium für Inneres – Österreich
Information nicht vorhanden, 8 Jahre, 9 Monate herÖsterreich 61,50 €, wohingegen in Deutschland ein solches Dokument mit fortschrittlicheren Sicherheitsmerkmalen hier auf Kosten seiner Bürger statt kostendeckend zu arbeiten - somit eine Quasi-Steuer C) Andere Länder Österreich 61,50 €, wohingegen in Deutschland ein solches Dokument mit fortschrittlicheren Sicherheitsmerkmalen hier auf Kosten seiner Bürger statt kostendeckend zu arbeiten - somit eine Quasi-Steuer C) Andere Länder für Inneres bundesministerium -
Fördergelder sehr geehrter Herr Kurz, nachdem jetzt so gut wie jeder in Österreich irgendwelche Gelder Staat; Pensionisten - Sonderzahlungen; Anfrage vom 12.9.2020 In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. _Vortrag_an__den_Ministerrat_Pensionsanpassung_2021.pdf image001.png Bundeskanzleramt bundesministerium
-
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbsitz, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
Landesregierung Tirol – Tirol
Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate herGab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs opacity: .5; } Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, als Anlagen -
Sicherstellung der Objektivität bei Quarantäne-Bescheiden
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage eingeschlafen, 4 Jahre, 8 Monate herfehlerhafte Ergebnisse, das in Relation zu den etwa 600 Fällen täglich bedeutet, dass 1/3 (!) Ihr E-Mail ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit für die Verhängung einer Quarantäne muss es doch eine gesetzliche Grundlage geben. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Konsumdialoge Wasser Förderung Land Oberösterreich
Landesregierung Oberösterreich – Oberösterreich
Anfrage eingeschlafen, 10 Monate, 2 Wochen herKonsumdialoge Wasser Förderung Land Oberösterreich Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage Auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung? Welche Abteilung entschied über den Förderantrag auf welcher Grundlage? Auf welcher Grundlage erfolgte die Entscheidung? Welche Abteilung entschied über den Förderantrag auf welcher Grundlage? -
Suizidrate 2018
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage eingeschlafen, 6 Jahre, 2 Monate herRaten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage /in Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mail an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und bundesministerium
Anfragen
997
Behörden
- Zuständigkeitsbereiche
-
- Österreich (751)
- Niederösterreich (82)
- Wien (45)
- Steiermark (41)
- Salzburg (17)
- Oberösterreich (15)
- Tirol (14)
- Burgenland (11)
- Vorarlberg (10)
- Kärnten (9)