Anfragen
Ihre Suche ergab 82 Ergebnisse.
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Sicherheitslage in den Bundesländern - Terrorgefährdung Überwachung von "Schläfern" und „Gefährdern“
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Monate herSicherheitslage in den Bundesländern - Terrorgefährdung Überwachung von "Schläfern" und „Gefährdern • Werden Sie als Landeshauptmann regelmäßig über die Gefahrenlage in Ihrem Bundesland (seit Okt 2023 • Können mit dem aktuellen Sicherheitspersonal in Ihrem Bundesland alle in Ihrem Bundesland aufhältigen Anfrage erfolgreich Sicherheitslage in den Bundesländern - Terrorgefährdung Überwachung • Können mit dem aktuellen Sicherheitspersonal in Ihrem Bundesland alle in Ihrem Bundesland aufhältigen -
Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 7 Monate herGratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich Seit Schulbeginn soll ein (geheimes? Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Gratis-Spind-Pflicht expressis verbis, wo und wie ist Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Gratis-Spind-Pflicht expressis verbis, wo und wie ist Antragsteller/in, Anfrage - Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich 37/0126-I/2016 - Antragsteller/in Antragsteller/in, Anfrage - Gratisspinde an Bundesschulen in Niederösterreich -
Vertrag mit Betreiber des Quartiers für jugendliche Asylwerber in Drasenhofen
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage abgelehnt, 6 Jahre, 3 Monate herIch beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags, den das Land Niederösterreich mit dem Betreiber dazu, welche juristischen (oder natürlichen Personen) das Heim betreiben (bzw. betreiben haben) und Sicherheitsleistungen Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags, den das Land Niederösterreich mit dem Betreiber dazu, welche juristischen (oder natürlichen Personen) das Heim betreiben (bzw. betreiben haben) und Sicherheitsleistungen Niederösterreich landesregierung -
Ausschreibung und Auftragsvergabe bezüglich der Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kläranlage und des Wasserwerks der Marktgemeinde Hohenau an der March
Hohenau an der March, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 7 Monate herAusschreibung und Auftragsvergabe bezüglich der Errichtung von zwei PV-Anlagen auf den Gebäuden der Kläranlage für die PV-Anlage vorgesehenen Dachflächenbereich erhalten? gemeindeeigenen Gebäuden der Kläranlage und dem Wasserwerk gemäß den Angeboten vom 09.01.2023 mit einer auf den Gebäuden der Kläranlage und des Wasserwerks der Marktgemeinde Hohenau an der March [#2904] gemeindeeigenen Gebäuden der Kläranlage und dem Wasserwerk gemäß den Angeboten vom 09.01.2023 mit einer -
Auskunftsbegehren betreffend Verlust der Österreichischen Staatsbürgerschaft wegen Eintritt in einen fremden Militärdienst
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 10 Monate herfremden Militärdienst In wievielen Fällen wurde seit 2022 seitens der Landesregierung Verwaltungsverfahren Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Als Antwort kann Ihnen mitgeteilt werden, dass nach der Rechtsgrundlage des § 32 StbG seit 2022 kein Niederösterreich landesregierung -
Verkehrssicherheit Gärtnersiedlung Kledering, bezüglich L 2070 Entlastungsspange Schwechat-Kledering
Bruck an der Leitha, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate herDie folgenden Fragen meinerseits sind noch offen: - Wie viele Unfälle oder verkehrssicherheitsbezogene Zu wie vielen Verstößen kam es hier in den letzten Jahren, die als Grundlage für den Bau der Straße dienen Zu wie vielen Verstößen kam es hier in den letzten Jahren, die als Grundlage für den Bau der Straße dienen Bundesstraße) gesandt werden. Zu wie vielen Verstößen kam es hier in den letzten Jahren, die als Grundlage für den Bau der Straße dienen -
i.Z.m. gewöhnlichen Reisepässen im Inland. Auf welcher Rechtsgrundlage stellt der Bürgermeister der Stadt Krems an der Donau als Bezirksverwaltungsbehörde Bezirksverwaltungsbehörden die Amtshandlungen i.Z.m. gewöhnlichen Reisepässen im Inland. Auf welcher Rechtsgrundlage stellt der Bürgermeister der Stadt Krems an der Donau als Bezirksverwaltungsbehörde /in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https
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Bedarf nach L 2070 Entlastungsspange Schwechat-Kledering
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 4 Monate herWie viele Unfälle oder verkehrrsicherheitsbezogene Vorfälle gab es dort in den letzten Jahren? Wie viele Unfälle oder verkehrrsicherheitsbezogene Vorfälle gab es dort in den letzten Jahren? für motorisierte Fahrzeuge": Zu wie vielen Verstößen kam es hier in den letzten Jahren, die als Grundlage für den Bau der Straße dienen, und wie oft wurde kontrolliert? Niederösterreich landesregierung -
Auskunft zu Landesförderungen für Gemeindevertretungsorganisationen
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 9 Monate herNiederösterreich in den Jahren 2013 bis inklusive 2017 Gemeindevertretungsorganisationen bzw. taxative Auflistung der ausbezahlten Förderungen, aus der die Empfängerorganisationen und die jeweils in ausbezahlt wurden bitte ich um Auskunft, auf welcher Grundlage dies erfolgte – ob es eine landesgesetzliche Niederösterreich in den Jahren 2013 bis inklusive 2017 Gemeindevertretungsorganisationen bzw. ausbezahlt wurden bitte ich um Auskunft, auf welcher Grundlage dies erfolgte – ob es eine landesgesetzliche -
Ausschreibung 3491.02094 Bereitstellung und Wartung von Serversystemen
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre herAntragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt Gemäß § 88 Abs 3 BVergG sind die Namen und die Anzahl der Bewerber, denen die Unterlagen übermittelt werden oder die in Unterlagen Einsicht nehmen oder solche erwerben, geheim zu halten. Die Lieferadresse kann der Homepage des Landes Niederösterreich „www.noel.gv.at<http://www.noel.gv.at Niederösterreich landesregierung -
Ausschreibung 3491.02094 Bereitstellung und Wartung von Serversystemen
NÖ Landeskliniken-Holding – Wien
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre herAntragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse Antragsteller/in! Gemäß § 88 Abs 3 BVergG sind die Namen und die Anzahl der Bewerber, denen die Unterlagen übermittelt werden oder die in Unterlagen Einsicht nehmen oder solche erwerben, geheim zu halten. Wartungsleistungen Die Leistungserbringung erfolgt auf den Standorten der NÖ Landeskliniken. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ardagger, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Für diese Eingabe müssen wir gemäß § 14 TP 6 Z 1 Bundesgebührengesetz Euro 14,30 verrechnen. der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Groß-Schweinbarth, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn an der Wild, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 12 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gloggnitz, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn am Gebirge – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Waldegg, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ebenfurth, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gumpoldskirchen, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 12 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Dunkelsteinerwald, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Semmering, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loich, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wang, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Raasdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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