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  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Waldegg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Brunn am Gebirge
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Brunn an der Wild, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Dunkelsteinerwald, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sieghartskirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sigmundsherberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hochleithen, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Loich, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Meiseldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wang, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Alberndorf im Pulkautal, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Semmering, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Raasdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wartmannstetten, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • In der Beilage wird ein Schreiben der Präsidentschaftskanzlei übermittelt. Denn es belegt, wie seitens des Bundespräsidenten das Land Österreich gesehen wird, trotzdem noch einmal die Fragen: * Ist es dem Bundespräsidenten egal, dass den Menschen in Österreich wirtschaftlicher In der Beilage wird ein Schreiben der Präsidentschaftskanzlei übermittelt. Bundesbehörde
  • Bundesministerium für Gesundheit, dem BfArM oder der Deutschen Botschaft in Wien) bezüglich der Kriminalisierung Bundesministerium für Gesundheit, dem BfArM oder der Deutschen Botschaft in Wien) bezüglich der Kriminalisierung das Bundesgebiet; Frag den Staat; Informationsbegehren (IFG) (GZ: 2026-0.158.804) Sehr geehrtAntragsteller /in In der Anlage finden Sie die Erledigung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, das Bundesgebiet; Frag den Staat; Informationsbegehren (IFG) (GZ: 2026-0.158.804) [#4464] Guten
  • fehlerhafte Ergebnisse, das in Relation zu den etwa 600 Fällen täglich bedeutet, dass 1/3 (!) Ihr E-Mail ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit für die Verhängung einer Quarantäne muss es doch eine gesetzliche Grundlage geben. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – einzelnen Ländern) ist davon nicht betroffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland bzw. das Deutsche Institut Vor einer Einführung der ICD-11 in Österreich sollen weitere Abstimmungen der Länder im deutschen Sprachraum Konsumentenschutz bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Vitis, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wolfsgraben, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • im Zusammenhang mit der Erstellung und Beschlussfassung des Doppelbudgets 2027/2028 (einschließlich Bundesfinanzrahmen Abteilungen des BMF, in denen der Trade-off zwischen Budgetkonsolidierung (Sanierung) und langfristigem im Zusammenhang mit der Erstellung und Beschlussfassung des Doppelbudgets 2027/2028 (einschließlich Bundesfinanzrahmen Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Finanzen bundesministerium
  • Notrufausfall vom 14. Oktober 2019
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 6 Monate her
    2) Stellt der Ausfall nach Auffassung des BMI einen Sicherheitsvorfall gemäß Bestimmungen des NIS-Gesetzes 9) Wie und in welchem Detailausmaß informiert der Anbieter A1 das Bundesministerium über die Ausfälle 2) Stellt der Ausfall nach Auffassung des BMI einen Sicherheitsvorfall gemäß Bestimmungen des NIS-Gesetzes 9) Wie und in welchem Detailausmaß informiert der Anbieter A1 das Bundesministerium über die Ausfälle für Inneres bundesministerium
  • Paketsteuer Folgenabschätzung
    Bundesministerium für FinanzenÖsterreich - Behörde
    Anfrage abgelehnt, 1 Monat, 1 Woche her
    Bitte stellen Sie alle Dokumente bereit, aus denen die Datengrundlage für diese Zahl hervorgeht, so dass Bitte stellen Sie alle Dokumente bereit, aus denen die Datengrundlage für diese Zahl hervorgeht, so dass der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Mit freundlichen Grüßen 2026-0-418-931-1-a-erledigung-15-05-2026.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium
  • Medizinalhanfblüten
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 5 Monate her
    der EU verschreibungsfähig, da aber „Cannabiskraut“ in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen Rechtslage in der Aufzählung des § 24 Abs 6 SV genannt ist, ist die Verbringung von Medizinalhanfblüten 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen für Inneres bundesministerium
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