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Ihre Suche ergab 1.509 Ergebnisse.

  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Miesenbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiesmath, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Pressbaum, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ottenthal, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Bestimmungen der §§ 23 – 34 LWO verwiesen.Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Mühldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Retzbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung
    Innsbruck
    Anfrage muss klassifiziert werden, 5 Jahre, 11 Monate her
    2) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Übertragung dieser Daten? 3) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte der Vergleich dieser Daten mit personalisierten Daten der Eigentümer 5) Wie lange und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen werden diese Daten aufbewahrt? 2) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Übertragung dieser Daten? 5) Wie lange und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen werden diese Daten aufbewahrt?
  • Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen dabei um das Thema „Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr“ handelt, ist für die Beantwortung wäre das Bundesministerium geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage 19:20 > Von: "Herbert Unger" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesamt 19:20 > Von: "Herbert Unger" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesamt Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Bundesamt
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Bundesamt
  • Bundesministerium für Bildung gesetzten Einsparungsmaßnahmen. 1. ersuche ich um Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Bildung gesetzten quot;, sondern - wie Sie weiter unten in Ihrem Schreiben anführen - an das "Bundesministerium für 2-erl-anfrauname_geschwaerzt.pdf 2-erl-anfrauname.pdf beilage-pa3673abbetr-umsetzungsstandderangekndigteneinsparungenaufministerienebene.pdf bundesministerium
  • /in auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ersuche ich um Auskunft zu den Budgetierungen , Verteilungsmechanismen und Auszahlungsgrundlagen von Belohnungen im Bundeskanzleramtes (BKA) für die (2024 und 2025) [#4239] Sehr geehrteAntragsteller/in auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Jänner 2026 Guten Tag Antragsteller/in finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen bundesministerium
  • IFG-Anfrage zu Einsparungsmaßnahmen im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus 2025 Sehr geehrteAntragsteller/in Gemäß Informationsfreiheitsgesetz ersuche ich um Auskunft zu den seit ersuche ich um Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Wirtschaft, namename_geschwaerzt.pdf 2026-0-049-614-1-a-schreibenhsc-10-02-2026-namename.pdf beilage-beantwortungparlamentarischeanfrage4161 bundesministerium
  • Sach- und Personalausstattung der Datenschutzbehörde
    Bundeskanzleramt
    Anfrage erfolgreich, 12 Jahre, 2 Monate her
    Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetzes 1986, Teil 2, lit. A. in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen, sodass diesbezügliche Auskünfte dem Bundeskanzleramt Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetzes 1986, Teil 2, lit. A. in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen, sodass diesbezügliche Auskünfte dem Bundeskanzleramt bundesministerium
  • Fördergelder
    Bundeskanzleramt
    Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 6 Monate her
    Fördergelder sehr geehrter Herr Kurz, nachdem jetzt so gut wie jeder in Österreich irgendwelche Gelder Staat; Pensionisten - Sonderzahlungen; Anfrage vom 12.9.2020 In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. _Vortrag_an__den_Ministerrat_Pensionsanpassung_2021.pdf image001.png Bundeskanzleramt bundesministerium
  • dürfen die als verboten klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage bmk-extern-einzelversand_geschwaerzt.pdf bmk-extern-einzelversand.pdf Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bundesministerium
  • dürfen die als verboten klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage -093-1-a-auskuntserteilung-18-03-2025-herbert-unger.pdf image001.jpg Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium
  • dürfen die als verboten klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage 097-1-a-11-03-2025_geschwaerzt.pdf 2025-0-141-097-1-a-11-03-2025.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bundesministerium
  • Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Personen, die durch eine Covid-19-Impfung einen Impfschaden erlitten haben, werden nach dem Bundesgesetz Rentenleistung gebührt 14 Mal jährlich und kann pro Monat – je nach Ausmaß der Erwerbsminderung und konkreter Bemessungsgrundlage für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
    Feldbach
    Anfrage erfolgreich, 10 Jahre, 1 Monat her
    Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Erlass der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.05.1974, Grazer Zeitung Nr. 211/1974, für die Schulung Nein Anmerkung zu 1.) und 3.): Es handelt sich jeweils um einen Gesamtbetrag, der an die Landesregierung (1.) bzw. an die Bezirkshauptmannschaft (3.) zu überweisen gewesen ist (siehe jeweils angegebene Rechtsgrundlage
  • Otto-Wagner-Postsparkasse
    Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.Österreich - private Informationspflichtige
    Antwort verspätet, 1 Woche, 6 Tage her
    Otto-Wagner-Postsparkasse 1.1 Vorliegende Unterlagen, Berichte oder Dokumentationen, aus denen hervorgeht gewählt wurde. 2.2 Vorliegende Unterlagen oder zusammenfassende Darstellungen, aus denen hervorgeht , in denen ein Ankauf des Objekts einer Baurechtslösung gegenübergestellt wurde. 2.4 Angaben zu den gewählt wurde. 2.2 Vorliegende Unterlagen oder zusammenfassende Darstellungen, aus denen hervorgeht , in denen ein Ankauf des Objekts einer Baurechtslösung gegenübergestellt wurde. 2.4 Angaben zu den
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage In diesem Bereich ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO jeweils der Nationalrat bzw. der Bundesrat Die gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung findet sich in § 3a Abs. 1 InfOG.   Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde
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