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Ihre Suche ergab 88 Ergebnisse.

  • Janssen-Impfstoff
    Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
    Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Jahre, 5 Monate her
    Dazu ist zu bemerken, dass diese Bestimmungen nicht auf die AGES zutreffen, da in § 1 Auskunftspflichtgesetz normiert ist, dass Organe des Bundes sowie Organe der durch die Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung Die AGES GmbH ist weder ein Organ des Bundes noch ein Organ einer Selbstverwaltung. freundlichen Grüßen, Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Bundesbehörde
  • Servicepauschalen Mobilfunkanbieter
    KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)Österreich - Behörde
    Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Monate her
    die angebotenen Dienste beschrieben und die dafür vorgesehenen Entgelte festgelegt werden (§ 132 Abs 1 TKG 2021 davor § 25 Abs 1 TKG 2003). Mit freundlichen Grüßen KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
  • Mit freundlichen Grüßen 1-0de2cb980de2bc00004095e0c1258d03.gif 2025 Mit freundlichen Grüßen 1-1221f7b01221f34800404ff8c1258d11.gif 2025 Mit freundlichen Grüßen 1-1146c87c1146c2f000405f60c1258d2b.gif 2025 a-informationsgewhrunggem9ifgbezglichihresinformationsbegehrensvom02-09-2025-22-10-2025.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
  • Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. KOA5.009-21-092AuskunftserteilungNAME_sig.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
  • Auf dem oben genannten Ministerratsbeschluss beruht auch das Bundesdrogenforum, das am 7. , sind im Bundessuchtforum vertreten. Der Städte- und Gemeindebund, die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) sowie die Österreichische Arbeitsgemeinschaft Frage 8- Cannabis und Führerscheinentzug Gemäß Artikel 11 Absatz 1 Z. 4 Bundes-Verfassungsgesetz ist für Inneres bundesministerium
  • Bei einer von der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz durchgeführten Ausschreibung zur Senkung und bundesweit einheitlichen Gestaltung der Telefonkosten für Inlands- und Dem Bundesministerium für Justiz bzw. der Generaldirektion für den Strafvollzug liegen daher keine Daten Bundesministerium für Justiz Sektion III Kompetenzstelle Parlamentskoordination und Rechtsschutz Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Justiz bundesministerium
  • COVID-19: Klinische Identifizierbarkeit und Erreger Sehr geehrteAntragsteller/in Das Bundesministerium COVID-19: Klinische Identifizierbarkeit und Erreger [#2078] Sehr geehrteAntragsteller/in Das Bundesministerium geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums quot;Antragsteller/in Antragsteller/in" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Messgröße 'magnetische Flussdichte' [µT] bei UVP-Verfahren Sehr geehrteAntragsteller/in das Umweltbundesamt ist zu entnehmen, dass bei UVP-Verfahren¹ in Österreich KEINE bundeseinheitliche Regelung für die Begrenzung Das fällt nicht in das Fachgebiet des Umweltbundesamtes. Deshalb sind für Fragen zu bundesweiten Grenzwerten und rechtlichen Vorgaben die KollegInnen des Bundeministeriums Mit freundlichen Grüßen Umweltbundesamt GmbH Umweltbundesamt
  • Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) kommt zurück auf Ihr am 26.03.2025 elektronisch wie folgt mit: Leider müssen wir Ihnen nach interner Prüfung mitteilen, dass Ihre Fragen seitens des Bundesamtes Betreffend Ihre Fragen dürfen wir Sie jedoch an das zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales Für die Arzneibuchagenden ist die Abteilung VII/B/1, Arzneimittel und Medizinprodukte, Blut, Gewebe und Bundesbehörde
  • Auskunftsbegehren gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Wiener Linien
    Wiener Linien GmbH & Co KGÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage muss klassifiziert werden, 3 Wochen her
    Es werden keinerlei personenbezogene Daten abgefragt, sodass § 6 Abs. 1 Z 7 IFG nicht einschlägig ist Uhr und an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Nummer +43 1 Antragsteller/in Antragsteller/in" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Wiener Linien GmbH Uhr und an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Nummer +43 1 Freundliche Grüße Wiener Linien GmbH & Co KG PrivateInformationspflichtige
  • SK Rapid - Steuermittel
    WienÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 1 Woche, 3 Tage her
    die Stadt Wien seit den Stadionbau für den SK Rapid aufgewendet hat (Bau des Stadions, Spielbetrieb, Nachwuchszentrum die Stadt Wien seit den Stadionbau für den SK Rapid aufgewendet hat (Bau des Stadions, Spielbetrieb, Nachwuchszentrum Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. 1474983-2025-11 Antrag auf Informationszugang betreffend aufgewendete Steuermittel für die SK Rapid GmbH
  • 2017 und 2018 verfügen Eine solche Statistik könnte nur über einen (kostenauslösenden) Auftrag an die Bundesrechenzentrum Begründung enthalten und Sie in den Stand versetzen dagegen ein (kostenpflichtiges) Rechtsmittel an das Bundesverwaltungsgericht I Nr. 62/2018 als auch abgabenpflichtig gemäß Tarif A Allgemeiner Teil Z 2 der Bundesverwaltungsabgabenverordnung StatcubeSchritt3Year-InselektierterReihenfolge.PNG StatcubeSchritt4Datenabrufen.PNG Bundesministerium für Justiz bundesministerium
  • Antrag auf Informationszugang gemäß § 7 IFG
    ParlamentsdirektionÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 2 Monate, 3 Wochen her
    Bundeskanzleramt -          Bericht zur Wiener Wirtschaft -          Berichte über Landwirtschaft Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft hrsg. vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL Bericht an den Deutschen Bundestag gemäß § 2 Absatz 5 DIMRG Deutsches Institut für Menschenrechte -          Berlin -          Zeitgeschichte -          Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes djbZ -          Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde
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