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Ihre Suche ergab 85 Ergebnisse.

  • Angabe der Datenquellen und Detailberechnungen). 2. Die konkreten Ergebnisse bzw. Angabe der Datenquellen und Detailberechnungen). 2. Die konkreten Ergebnisse bzw. Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen Landesverwaltung im Anhang.** Das Kennzeichen sowie den Betreff des Schreibens können Sie der Betreffzeile entnehmen
  • OMV Verträge mit Gazprom
    Bundesministerium für Justiz
    Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 2 Monate her
    Teil des Bundesvergabegesetzes? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Teil des Bundesvergabegesetzes? Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht? Auskunftsrecht soll nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig.
  • Eigentum von Versorgungswerken
    Bundesministerium für Justiz
    Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 2 Monate her
    Susanne Dr.von Garrel Anfragenr: 3367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dr. von Garrel, Ihre Eingabe scheint sich auf die deutsche Rechtslage zu beziehen, die nicht in den Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig.
  • "Menschsein verbindet"?
    Landesregierung Kärnten
    Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 2 Monate her
    Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Februar werden mehrere Tage gezeigt, damit jeder sehen kann, dass da nichts ist. Selbstverständlich nehmen wir gerne Stellung zu dem von Ihnen angesprochenen Posting von LH Dr. und Soldaten, zur Christbaumübergabe in Wien, zur Allerseelenfeier,usw. Somit gab es durchaus einige Beiträge zu christlichen Traditionen.
  • Folgeanfrage Polizeidrohnen
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 7 Monate her
    Betriebs des unbemannten Luftfahrzeuges wird zwischen Flugbereich und Menschenansammlungen oder Orten mit vermehrtem Betriebs des unbemannten Luftfahrzeuges wird zwischen Flugbereich und Menschenansammlungen oder Orten mit vermehrtem Bezugnehmend auf Ihre Zuschrift vom 25. Nein, ein Quadcopter (DJI Phantom 4 Pro+) ist bei Ausfall eines Motors nicht mehr kontrolliert steuerbar Die Berechnung es jeweiligen Dämmerungsbeginns nach BCMT und ECET ist aufgrund der Zeitangaben jenes,
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Maßnahmen gegen Vorab-Verrat von Hausdurchsuchungen Offenbar steht in mehreren Fällen im Raum, dass Zudem ist es für die Akteneinsicht nehmende Person aufgrund der fortlaufenden Kennzeichnungspflicht für Funktion des Tatverdächtigen im öffentlichen Leben besondere Geheimhaltungsgründe bestehen und die Weitergabe geheimhaltungsfördernder Regeln betreffend die elektronische Akten- und Registerführung, die Aufbewahrung und Übergabe Staatsanwaltschaften auch in grundsätzlich berichtspflichtigen Angelegenheiten keinen Vorhabensbericht mehr
  • Ist die Anzahl der Wiener Polizisten für die zu bewältigenden Aufgaben ausreichend? Auf FragDenStaat.at kann jede/r Anfragen nach den Informationsgesetzen an österreichische Behörden stellen fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend August 2014 dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der hohe Standard an Sicherheit und Lebensqualität neben den zusätzlichen 1.000 Polizistinnen und Polizisten bis 2015, noch bis zu 300 Polizei-Planstellen mehr
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Rastenfeld, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Bad Vöslau
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Personen die aufgrund ihres Alters nicht in die Wählerevidenz aufzunehmen sind. .)
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Anschreiben keine Reaktion zeigten, war anzunehmen, dass es sich beim Nebenwohnsitz um keinen ordentlichen
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Windigsteig, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ludweis-Aigen, Niederösterreich
    Anfrage eingeschlafen, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Spitz, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Altlengbach, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Paudorf, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Pottendorf, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Schollach, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Erhebungsmethoden und Rohdaten des Modal Split
    Wiener Linien GmbH & Co KGÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage erfolgreich, 4 Monate, 4 Wochen her
    Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet Dies ist dem Informationswerber unter Angabe der Gründe noch innerhalb der (ersten) vier Wochen mitzuteilen Mit der Durchführung der Erhebung wurde 2024 das Unternehmen O.trend GmbH beauftragt. 2019 erfolgte die Erhebung durch das gleiche Unternehmen, dessen Name damals noch als Omnitrend GmbH geführt wurde.
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