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Ihre Suche ergab 149 Ergebnisse.

  • Machbarkatsstudie Straßenbahn Linie 12 neu
    Wien
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 11 Monate her
    4918199702872247503.png e10-6216131689818170500.png AW: Zuweisung Aufgabe Aufgrund der dafür eventuell erforderlichen Recherchen kann die Beantwortung vereinzelt mehr Zeit in Anspruch nehmen. Auskunftsbegehren betreffend Straßenbahnlinie 12 (MA 18 – M/466336/24) [#3066] Guten Tag, Danke ich nehme Bitte um Bekanntgabe, welcher dieser Termine für Sie in Frage kämen. · Mo., 27.
  • IFG-Anfrage zu IFG-Anfragen seit 01.09.2025
    Bundesministerium für InneresÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 2 Wochen her
    6.Gibt es in Ihrem Ministerium interne Richtlinien, Vorgaben oder Dienstanweisungen zur Handhabung von 6.Gibt es in Ihrem Ministerium interne Richtlinien, Vorgaben oder Dienstanweisungen zur Handhabung von AW: IFG-Anfrage zu IFG-Anfragen seit 01.09.2025 [#4265] Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend Deren Beantwortung erfolgt nach den Vorgaben des IFG. Informationsbegehren wurden in den Bereichen Sicherheit, Asylwesen, Budget, Personal und IT gestellt, wobei oftmals mehrere
  • Erlass zur Videoüberwachung
    Bundesministerium für InneresÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 4 Wochen her
    zur Videoüberwachung gemäß § 54 Abs 6 SPG Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen Die abstrakten Vorgaben über die Anwendung der Rechtsgrundlage des SPG auf einzelne Sachverhalte und Tatbestände geheim zu halten, erinnert mehr an autokratische Diktaturen als demokratische Rechtsstaaten - Als Geschäftführer von „Epicenter.works“ wurde ich mehrfach von Medien angefragt, um die Maßnahme 2025-0.819.703, Bescheid Die zuständige Stelle für Rückfragen und Rückmeldungen entnehmen
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hof am Leithaberge, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.03.2018 wird in der Beilage die Auskunft der Marktgemeinde Hof/Lbg
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Jedenspeigen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17. April 2018 wird beiliegendes Schreiben übermittelt.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Prigglitz, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Anbei das Antwortschreiben (ohne Vergebührung) der Gemeinde Prigglitz, bezugnehmend auf Ihre Anfrage
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Loosdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO.
  • Grundwassereinspeisung in das Wiener Trinkwassernetz, Quellen
    Wien
    Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 11 Monate her
    sicherzustellen, und wie viel davon (in Hunderttausend Kubikmeter pro Jahr) stammten jeweils (jährliche Angaben Die Auskunft beinhaltete Angaben zu den aus der Lobau bezogenen Mengen wie folgt (in Mio. m³): 2006 bis : „Andere Wasserspender rd. 9.520.170 m³“ zu entnehmen, die den Mengen entsprechen soll, die nicht aus Der erhebliche Unterschied zwischen diesen beiden Angaben stellt leider die Korrektheit sämtlicher Zahlenangaben Ich ersuche also um Aufklärung in Zusammenhang mit den oben angeführten Angaben der Grundwassermengen
  • Pilnacek Untersuchungsausschuss Vor Ort Termin Rossatz
    ParlamentsdirektionÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate, 4 Wochen her
    Unterlagen, Weisungen, Notizen, Kalendereinträge und sonstige Dokumente so wie Ton und Bildaufnahmen gab Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse Für die Fahrt mit dem Bus zum Ort des Augenscheins in Rossatz wurden zunächst Angebote von zwei Busunternehmen Da das Unternehmen Dr.  Regeln bei Instagram-Stories – spätestens 24 Stunden nach dem jeweiligen Posting automatisch nicht mehr
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Tullnerbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Eingaben Gemäß Gebührengesetz 1957 in der derzeit geltenden Fassung ist lt.§ 14 TP 6 Z1 für (1) Eingaben AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1431] Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend
  • 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen wurde erstmals 2022 mittels Ausgabe von Sodexo Gutscheinen durchgeführt und mit 2025 auf die digitale Anschließend wurde in mehreren Fokusgruppen mit Eltern und Schüler:innen der Zielgruppe Bedarfe abgestimmt das Sozialministerium zudem einen längeren Einlösezeitraum (bis 31.12.2025), einen Überblick über die Ausgaben Die Eingabe von persönlichen Daten im Rahmen eines KYC-Prozesses (know your customer) ist aus Sicherheitsgründen
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Karlstein an der Thaya, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ybbs an der Donau, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Neumarkt an der Ybbs, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Asparn an der Zaya, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Orth an der Donau, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Purgstall an der Erlauf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Bedeckung des Wasserbedarfs beim Bau eines Wasserstoffwerks in 2424 Zurndorf
    Landesregierung BurgenlandÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 2 Wochen, 5 Tage her
    ähnliches veranlasst, um eine evidenzbasierte Beurteilung des unter 2) dargestellten Sachverhaltes vornehmen ähnliches veranlasst, um eine evidenzbasierte Beurteilung des unter 2) dargestellten Sachverhaltes vornehmen Wege <<E-Mail-Adresse>>) A2-HWA-RAB_2024-004.516-66, datiert mit 06.05.2024 wird einer Eingabe Im uns vorliegenden, weil veröffentlichten, Bescheid steht folgendes: "Mit Eingabe vom 21.03.2024 Ihrer Antwort entnehmen wir, dass das Vorhaben zwischenzeitig weder einem wasserfachlichen Amtssachverständigen
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Mödling
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sonntagberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Hochneukirchen-Gschaidt, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
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