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  • Seite 5 – bescheidbhbl2023
    Seite 5 – bescheidbhbl2023
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Seite 5 lerweise in der Land- und Forstwirtschaft oder in der Fischzucht zum Einsatz kämen, nicht erlau Bei den topografischen Gegebenheiten des betroffenen Gebietes und den bestehenden landwirt- schaftlichen In der kleinstrukturierten, familiär-bäuerlich geprägten Landwirtschaft in Vorarlberg kommt der Alpung Vor diesem Hintergrund sind Al- pen eine wirtschaftliche Existenzgrundlage für die Bauern in Vorarlberg Gerade die Land- und Alpbewirtschaftung (3-Stufen-Wirtschaft) ist in Vorarlberg Teil der Landeskultur
  • Seite 4 – ebwolfbhbr
    Seite 4 – ebwolfbhbr
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Aufrechterhaltung der Alpbewirtschaftung sowie der Verhütung ernster Schäden an Nutztierbeständen durch den Anlage II, Pkt 4.2 (zu § 2 Abs. 1 und 3 sowie § 4 Abs. 4 der Wolfsmanagementverordnung – WMVO, LGBl.Nr In Vorarlberg wird ua. die Drei-Stufen-Landwirtschaft betrieben. In Vorarlberg stellt gerade die Land- und Alpbewirtschaftung einen wesentlichen Teil der Landeskul- stellen aus alpwirtschaftlicher Sicht ernste, über das normale Betriebsrisiko hinausgehende Schä- den
  • Seite 8 – ebwolfbhbr
    Seite 8 – ebwolfbhbr
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Abs. 2 definiert den zuvor beschriebenen Wolf als Schadwolf iSd § 2 Abs. 3 sowie der Anlage II, Punkt Die Entnahme als geeignete Maßnahme ergibt sich einerseits aus der Anlage II, Punkt 4.2. der WMVO (letale Entnahme) sowie den obigen Ausführungen zur Alternativenprüfung. Die Notwendigkeit liegt vor, da es sich beim Wolf um eine Tierart handelt, die in Kulturlandschaften v.a. in den Dämmerungs- und Nachtzeiten aktiv ist bzw. zu Beutezügen schreitet.
  • Seite 7 – bescheidbhbl2023
    Seite 7 – bescheidbhbl2023
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    In Graubünden, Tirol und Kärnten habe es in den vergangenen Jahren neben verunfallten Tieren auch mehrere der Be- standesentwicklung noch in der Migrationsrate von Wölfen in den Herkunftsländern als auch in Allein im Nachbarland Tirol habe sich die Anzahl von gene- tisch nachgewiesenen Wölfen in den vergangenen Tirol vorlagen. im Nachbarland Graubünden von 7 Rudel (und 5 Paare) im Jahr 2021 auf 10 Rudel im Jahre 2022 erhöht.
  • Seite 3 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Seite 3 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Zusammenlegung Geburtens… Landesregierung Vorarlbe…
    Den ÖSG in der aktuellen Fassung können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://goeg.at/sites Bitte schicken Sie mir die Berechnungsgrundlagen oder Studien die zeigen, dass man im Unterland in Zukunft Im Unterland finden derzeit rund 2.400 Geburten pro Jahr statt. Da der Trend bei den Geburtenzahlen in Vorarlberg (wie auch allgemein) eher rückläufig ist, wä- ren bei Das Kon- zept sieht vor, durch strukturelle Anpassungen und Bündelungen von Leistungen Investitions-,
  • Seite 4 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Seite 4 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Zusammenlegung Geburtens… Landesregierung Vorarlbe…
    Im Base Case werden realistische Annahmen getroffen, die den wahrscheinlichsten Verlauf darstellen, Im Base Case wird für die Standortbündelungen ein Einsparungspotenzial von 10,9 Millionen Euro pro Jahr Dies setzt sich aus 6,7 Millionen Euro im Unterland und 4,2 Millionen Euro im Oberland zusammen. Der Base Case wird als Grundlage für die Planung herangezogen, da er realistische und umsetzbare Annahmen 0,7Feldkirch Gyn/Geb 3,5 Jahre+ -16,0 VZ˜ -5,50 -3,08 -2,42 0,92 22,5 18,5 13,7 Summe Es handelt sich bei den
  • Seite 7 – ebwolfbhfkgeschwrzt
    Seite 7 – ebwolfbhfkgeschwrzt
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Seite 7 nahmen so kosten- und personalintensiv, dass sie von den betreffenden Landwirtschafts- und in Graubünden, ist die Entnahme des gegenständlichen Individuums jedenfalls als unprob- lematisch in WMVO als Alternative nur die letale Entnahme des schadensstiftenden Wolfes übrig- bleibt, sofern der landwirtschaftliche Daher ist sehr wahrscheinlich, dass, wenn nicht zügig ent- sprechender Jagddruck auf den Wolf ausgeübt Außerdem würden lokal begrenzte mehrfach erfolgreiche Vergrämungsaktionen lediglich zu einer Problemverlage
  • Seite 3 – bescheidbhbl2023
    Seite 3 – bescheidbhbl2023
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    oder der Ve- terinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in einem dafür geeigneten Behältnis LGBl Nr 8/1998 idgF, wird den Jagdnutzungsberechtigten und den Jagd- schutzorganen der Jagdgebiete EJ Stubigeralpe, EJ Albona, EJ Obernenzigast, EJ Nenzigast, GJ Klösterle II, GJ Dalaas II, EJ Dürrwald in Entscheidungen stützen sich auf das Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens so- wie die angeführten Rechtsgrundlagen Aus den vorliegenden Gutachten des wildökologischen Amtssachverständigen sowie des land- wirtschaftlichen
  • Seite 2 – bescheidbhbl2024
    Seite 2 – bescheidbhbl2024
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Untersuchungen binnen 24 Stunden der Abtei- lung Vb-Veterinärangelegenheiten des Amtes der Vorarlberger Landesregierung oder der Ve- terinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in einem dafür geeigneten Behältnis Dem Kadaver dürfen keine Körperteile entnommen wer- den. 4. Entscheidungen stützen sich auf das Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens so- wie die angeführten Rechtsgrundlagen Zu Spruchpunkt II. ist anzumerken, dass wegen der dahinterstehenden öffentlichen Sicherheitsin- teressen
  • Seite 1 – vblbhfk
    Seite 1 – vblbhfk
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Verordnung: Verordnung über die Zulassung einer Ausnahme von den Geboten und Verboten für das Jagen eines Wolfes Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch über die Zulassung einer Ausnahme von den landwirtschaftlichen Betrieben wird in den Genossenschaftsjagdgebieten Düns, Dünserberg, Göfis, Laterns Satteins, Sc hlins, Schnifis, Übersaxen, Zwischenwasser I, Zwischenwasser II, Zwischenwasser III und den Verbindung mit Punkt 4.3 der Anlage II der Wolfsmanagementverordnung – WMVO
  • Seite 5 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Seite 5 – ifg-anfragevonherrnflorianhmmerlezurzusammenlegungdergeburtshilfe_geschwaerzt
    Zusammenlegung Geburtens… Landesregierung Vorarlbe…
    Auch in diesem Fall haben sich alle Maßnahmen bereits nach spätestens 4 Jahren amortisiert. Ich hätte gerne Einsicht in die Studien und Annahmen über möglichen Per- sonalabgang im Zusammenhang Die erwartete Personalfluktuation aufgrund der Standortverlagerung einzelner Stationen kann derzeit Eine wichtige Aussage der Landesrätin ist, dass für jede:n bestehende:n Mitarbeitende:n ein Platz am Gleichzeitig möchten wir betonen, dass Standortbündelungen wie diese auch zahlreiche Vorteile mit sich
  • Seite 2 – anfragevorarlbergerwolfsmanagementverordnungwmvounderhaltungszustanddeswolfesinformations_geschwaerzt
    Seite 2 – anfragevorarlbergerwolfsmanagementverordnungwmvounderhaltungszustanddeswolfesinformations_geschwaerzt
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    nach der Rechtsprechung des EuGH ausnahmsweise zulässig, wenn hinreichend nachgewiesen ist, dass sie denBundesamt für Naturschutz, 2025: Wolfsvorkommen in Deutschland. Stand Juli 2025. • Hackländer, K., 2024: Status, Entwicklung und Erhaltungszustand des Wolfs in Tirol, Österreich und Im Übrigen wird auf die erteilten Ausnahmen und die entsprechenden Erläuterungen (Beilagen) verwiesen Die Ausnahmeverordnungen sind auch im Rechtsinformationssystem des Bundes
  • Seite 6 – ebwolfbhbl2
    Seite 6 – ebwolfbhbl2
    Informationsbegehren gem… Landesregierung Vorarlbe…
    Nur so kann das Tier die Vergrämung mit dem von ihm gezeigten unerwünschten Verhalten in Verbindung Außerdem würden lokal begrenzte mehrfach erfolgreiche Vergrämungsaktionen lediglich zu einer Problemverlagerung Zu § 3: Die durchgeführte Maßnahme ist unverzüglich, spätestens innerhalb der Frist von 12 Stun- den Untersuchungen binnen 24 Stunden der Ab- teilung Vb-Veterinärangelegenheiten des Amtes der Vorarlberger Landesregierung Gemäß § 27 Abs. 3 Jagdgesetz fällt aufgrund einer zugelassenen Ausnahme erlegtes Großraubwild dem Land