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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zeiselmauer-Wolfpassing, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wolfsthal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Münchendorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Aspang-Markt, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Petronell-Carnuntum, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Weiters verweisen wir auf die für diese Eingabe zu verrechnende Gebühr gemäß § 14 TP 6 Z 1 Gebührengesetz -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Langschlag, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Alland, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hürm, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hofstetten-Grünau, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zellerndorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Pillichsdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schwarzau am Steinfeld, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Auskunft zum KI-Pilotprojekt der Wiener Polizei (Lagebildanalyse & Schwerpunktkontrollen)
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Warte auf Antwort, 3 Wochen, 5 Tage herAngaben zu Treffergenauigkeit (z. B. False Positives/Negatives). Angaben zu Treffergenauigkeit (z. B. False Positives/Negatives). Bezugnehmend auf das von Ihnen genannte „Streifendienst/Seriendeliktserkennungstool“ ersuche ich nun Beschaffung und externe Beteiligung A) Ausschreibungs- oder Vergabeunterlagen B) Verträge oder Leistungsbeschreibungen Bezugnehmend auf Ihre Mitteilung, wonach zum Projekt „Streifendienst/Seriendeliktserkennungstool“ eine -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Guntramsdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herWir nehmen Ihren Hinweis zum öffentlichen Interesse zur Kenntnis. Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Auersthal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wimpassing im Schwarzatale, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Weiters bitte ich um mehrere Terminvorschläge vor dem 17.7. für die laut VGW zu gewährende „umfassende Dezember 2021, an dem ich die Akteneinsicht wahrnehmen kann. Stock) Einsicht in den Verfahrensakt nehmen. Jänner um 15:30 – ggf. unter Begleitung einer Vertrauensperson – wahrnehmen. Mai 2022, 14:00 Uhr wahrnehmen.
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Raxendorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ziersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herwaehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl lag lt. den Vorgaben der LWO im Dezember auf. -
Verantwortung und Haftung von Impfärzten bei unzureichender Aufklärung
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 3 Monate herAntragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3053 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. ": Vielleicht liegt es an einem Mangel an juristischen Fachkenntnis, wenn ich davon ausgegangen -
Datenerhebung über Privatunternehmen Destilytics GmbH
Innsbruck –
Anfrage eingeschlafen, 6 Monate herDatenerhebung über Privatunternehmen Destilytics GmbH Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Beauftragung Anfrage teilweise erfolgreich Datenerhebung über Privatunternehmen Destilytics GmbH [#3063 Destilytics GmbH [#3063] Guten Tag, meine Anfrage "Datenerhebung über Privatunternehmen Destilytics GmbH [#3063] Guten Tag, meine Anfrage "Datenerhebung über Privatunternehmen Ergaben sich daraus Verdachtsmomente, wurden die entsprechenden Aktenbestandteile an die zuständigen -
Anfrage bzgl. Vertrag zwischen Land Tirol und Rotes Kreuz Tirol gemeinnützige Rettungsdienst GmbH
Landesregierung Tirol – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 4 Monate, 1 Woche hernicht in elektronischer Form vorhanden, sondern der Vertrag aus dem Jahr 2010 nur in einer gebundenen Ausgabe Trotz dieses Begehrens, welches sich auf §9 Abs. 1 IFG stützt, wurden die Verträge (mehrere hundert Seiten Wie man dem Erkenntnis des LvWG entnehmen kann, wurde diese Anlage auch diesem nicht übermittelt, ist Es ist mir als Informationswerber auch bekannt, dass mehrere Leistungsadaptionen (zB. medial kommuniziert Es steht der Behörde nicht zu, hier weitere Interpretationen vorzunehmen um irgendwie doch noch einzelne -
Die Firma Diamond Aircraft Industries verfügt als Gewerbetrieb aufgrund mehrerer gewerblicher Tätigkeiten WN/49525/WT-BA-AA/1, Betriebsanlagengenehmigung [#3315] Sehr geehrter Herr Kopp, bezugnehmend In weiterer Folge gab es immer wieder Verfahren zur Änderung der Zivilflugplatzbewilligung, vor allem zuständigen Behörde widerrufen werden, wenn a) eine der Voraussetzungen gemäß § 71 Abs. 1 lit. b und c nicht mehr Luftverkehr drohenden Gefahren, wie insbesondere auf eine möglichst geringe Immissionsbelastung, Bedacht zu nehmen
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Grundwasserwerk Lobau und Verschlechterungsverbot der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
Wien –
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 5 Monate herdocs/art6/Provisions_Art_6_nov_2018_de.pdf, Vermerk der Kommission Natura 2000 –Gebietsmanagement Die Vorgaben Solche Maßnahmen wären aber nach den Vorgaben der FFH zwingend zu ergreifen. Solche Maßnahmen wären aber nach den Vorgaben der FFH zwingend zu ergreifen. Auszug aus der Logdatei des Mailservers von fragdenstaat.at entnehmen können; vielleicht wurde die Mail legen neueste Erhebungsdaten sogar nahe, dass eine Aufwertung des Vorkommens im EU-Standarddatenbogen vorzunehmen
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