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Ihre Suche ergab 1.238 Ergebnisse.

  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Pressbaum, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ottenthal, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Münichreith-Laimbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Bestimmungen der §§ 23 – 34 LWO verwiesen.Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Mühldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • dürfen die als verboten klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage -093-1-a-auskuntserteilung-18-03-2025-herbert-unger.pdf image001.jpg Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium
  • dürfen die als verboten klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage 097-1-a-11-03-2025_geschwaerzt.pdf 2025-0-141-097-1-a-11-03-2025.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Retzbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Rosenburg-Mold, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage In diesem Bereich ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO jeweils der Nationalrat bzw. der Bundesrat Die gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung findet sich in § 3a Abs. 1 InfOG.   Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde
  • Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
    Landesregierung Tirol
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 6 Monate her
    Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs opacity: .5; } Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, als Anlagen
  • Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
    Bregenz
    Anfrage erfolgreich, 9 Jahre, 9 Monate her
    Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? geehrter Herr Huter, untenstehend bzw angehängt finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen für die Landeshauptstadt Bregenz: Zu 1) Die Zuschüsse an die Fraktionen der Jahre 2005 – 2015 sind der Anlage zu entnehmen
  • Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. 01.10.2021 Sehr geehrter Markus 'fin' Hametner, bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage BMK_Extern_Einzelversand.pdf Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ybbsitz, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage 11:43 > Von: "Herbert Unger" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesamt erledigung-dbfa-deutsch-extern_geschwaerzt.pdf erledigung-dbfa-deutsch-extern.pdf Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Bundesamt
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Justiz bundesministerium
  • die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage quot;Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act [#3309]" erteilt die Bundesanstalt Mit freundlichen Grüßen Statistik Austria Bundesamt
  • (Überhöhte) Kosten für Ausweisdokumente
    Bundesministerium für Inneres
    Information nicht vorhanden, 9 Jahre, 2 Monate her
    Österreich 61,50 €, wohingegen in Deutschland ein solches Dokument mit fortschrittlicheren Sicherheitsmerkmalen hier auf Kosten seiner Bürger statt kostendeckend zu arbeiten - somit eine Quasi-Steuer C) Andere Länder Österreich 61,50 €, wohingegen in Deutschland ein solches Dokument mit fortschrittlicheren Sicherheitsmerkmalen hier auf Kosten seiner Bürger statt kostendeckend zu arbeiten - somit eine Quasi-Steuer C) Andere Länder für Inneres bundesministerium
  • Universität Graz Verweis zu SATIS- für humane Ausbildung als ein Projekt von Menschen für Tierrechte - Bundesverband Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium
  • Sach- und Personalausstattung der Datenschutzbehörde
    Bundeskanzleramt
    Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 9 Monate her
    Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetzes 1986, Teil 2, lit. A. in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen, sodass diesbezügliche Auskünfte dem Bundeskanzleramt Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetzes 1986, Teil 2, lit. A. in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen, sodass diesbezügliche Auskünfte dem Bundeskanzleramt bundesministerium
  • Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Bundesregierung die maßgeblichen Pharmafirmen für Impfschäden aus der Haftung entlassen (wie aus geleakten Personen, die durch eine Covid-19-Impfung einen Impfschaden erlitten haben, werden nach dem Bundesgesetz Rentenleistung gebührt 14 Mal jährlich und kann pro Monat – je nach Ausmaß der Erwerbsminderung und konkreter Bemessungsgrundlage für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Besitzverhältnisse der Gasspeicher Es wird immer wieder in den Medien betont, dass Österreich auf volle den Medien betont, dass Österreich auf volle Gasspeicher zurückgreifen würde können. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt Wir haben Ihr E-Mail an unsere Fachabteilung III/4 (Versorgungssicherheit und Energiewegerecht) weitergeleitet Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ehemaliges Ministerium
  • Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen dabei um das Thema „Fahrtauglichkeit im Straßenverkehr“ handelt, ist für die Beantwortung wäre das Bundesministerium geschwärzt] > [geschwärzt] > > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt] Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • für den Zugriff zu Sicherheitszwecken zu regeln. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist in Österreich federführend für die Umsetzung des EES und für den Zugriff zu Sicherheitszwecken zu regeln. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist in Österreich federführend für die Umsetzung des EES und Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage /in Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mail an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bundesministerium
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