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Ihre Suche ergab 131 Ergebnisse.

  • Veröffentlichung der Zahlen zu Krankenhäusern und Testungen [#2107] Sehr geehrter Herr Hametner, wir nehmen Die AGES wurde per Gesetz errichtet, erfüllt direkt und indirekt gesetzliche Aufgaben und fällt zumindest in den Bereichen, in denen sie gesetzliche Aufgaben erfüllt, in die Kategorie der Privatwirtschaftsverwaltung GESG eine der Aufgaben der Agentur. Die Vollziehung des Epidemiegesetzes ist keine Aufgabe, die der AGES übertragen wurde, sondern - wie
  • 5G Anfrage zu Eisenstadt
    Eisenstadt
    Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate her
    am See, Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg und Oberwart jeweils einen 5G-Standort in Betrieb nehmen Wie steht Eisenstadt zu den aktuellen Forderungen des Österreichischen Gemeindebundes in der Ausgabe Nach starken Widerständen gegen die Tragemastenregelung dürfte das Ressort diese Linie nicht mehr vertreten am See, Neusiedl am See, Eisenstadt, Mattersburg und Oberwart jeweils einen 5G-Standort in Betrieb nehmen Wie steht Eisenstadt zu den aktuellen Forderungen des Österreichischen Gemeindebundes in der Ausgabe
  • Das erhöht nicht nur den Komfort der Verkehrsteilnehmer, sondern auch die Sicherheit. -Kameras zur Umgebungsüberwachung und für erweiterte Sicherheitsoptionen wie die Ereigniserfassung aufnehmen Quellenangaben: https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/press/market-news/2017/INFPMM201712-035 -Kameras zur Umgebungsüberwachung und für erweiterte Sicherheitsoptionen wie die Ereigniserfassung aufnehmen Quellenangaben: https://www.infineon.com/cms/de/about-infineon/press/market-news/2017/INFPMM201712-035
  • Auflösung Orchester Bühne Baden
    Landesregierung NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Anfrage eingeschlafen, 6 Monate, 1 Woche her
    Den Musiker*Innen der Bühne Baden wurde angeboten, an einem Probespiel für das Tonkünstlerorchester teilzunehmen Den Musiker*Innen der Bühne Baden wurde angeboten, an einem Probespiel für das Tonkünstlerorchester teilzunehmen Den Musiker*Innen der Bühne Baden wurde angeboten, an einem Probespiel für das Tonkünstlerorchester teilzunehmen Den Musiker*Innen der Bühne Baden wurde angeboten, an einem Probespiel für das Tonkünstlerorchester teilzunehmen Es wurden vertrauliche Gespräche mit den Organen der beteiligten Unternehmen geführt, die aktuell noch
  • Gab es eine Agenda, eine Anwesenheitsliste, eine Liste der Eingeladenen, eine Sprecherliste und/oder Gab es eine Agenda, eine Anwesenheitsliste, eine Liste der Eingeladenen, eine Sprecherliste und/oder Anzahl der Menschen in der Grundversorgung in den einzelnen Gemeinden des Landes mit Stand 21.12.2022 zu entnehmen Veranstaltungen teilnehmen, die nicht in den Wirkungsbereich der Behörde fallen. Ich weise auch darauf hin, dass in Ihrem Schreiben PrsR-480-1/2023-5 eine falsche, nämlich um mehrere
  • Anfrage 01_2020 - Glasfasernetz in Eisenstadt
    Eisenstadt
    Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 4 Monate her
    internationalen Konzerns sind und dabei mit den Investitionsanforderungen in einem Wettbewerb mit anderen Konzernunternehmen Ansonsten gab es keinen Einreichungen anderer Telekomanbieter. Mehr als 4.800 Haushalte bekommen einen verbesserten Breitbandzugang mit spürbar schnelleren Datenübertragungen internationalen Konzerns sind und dabei mit den Investitionsanforderungen in einem Wettbewerb mit anderen Konzernunternehmen Ansonsten gab es keinen Einreichungen anderer Telekomanbieter.
  • Strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugs
    Bundesministerium für Justiz
    Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 8 Monate her
    Wer nicht vor schwarzem Bildschirm sitzen will, der muss *unbedingt* einen Vertrag mit einem Privatunternehmen Folglich sind mehr als 300 tausend Verträge mit dem Privatunternehmen simpliTV durch eine unlautere Geschäftspraktik Wer nicht vor schwarzem Bildschirm sitzen will, der muss *unbedingt* einen Vertrag mit einem Privatunternehmen Folglich sind mehr als 300 tausend Verträge mit dem Privatunternehmen simpliTV durch eine unlautere Geschäftspraktik Jahr 2013 wurde simpliTV (simpli services GmbH & Co KG) als privatrechtliches und indirektes ORF-Tochterunternehmen
  • Machbarkatsstudie Straßenbahn Linie 12 neu
    Wien
    Anfrage eingeschlafen, 1 Jahr, 11 Monate her
    4918199702872247503.png e10-6216131689818170500.png AW: Zuweisung Aufgabe Aufgrund der dafür eventuell erforderlichen Recherchen kann die Beantwortung vereinzelt mehr Zeit in Anspruch nehmen. Auskunftsbegehren betreffend Straßenbahnlinie 12 (MA 18 – M/466336/24) [#3066] Guten Tag, Danke ich nehme Bitte um Bekanntgabe, welcher dieser Termine für Sie in Frage kämen. · Mo., 27.
  • Veranstaltung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk
    Bundesministerium für Justiz
    Anfrage eingeschlafen, 6 Jahre, 10 Monate her
    Oder anders formuliert: er erfüllt die Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G nicht mehr Oder anders formuliert: er erfüllt die Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G nicht mehr Wie sie dem Anfragetext hätten entnehmen können, ist es der KommAustria nicht gelungen eine gesetzeskonforme Der ORF hat ausgelobt, dass diese nur mehr verschlüsselt im Programmbouquet eines Privatanbieters verfügbar Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS Ich biete Beratertätigkeit an.
  • Bitte richten Sie Ihr Anliegen direkt an Ihre zuständigen Gesundheitsbehörde. Lassen Sie uns annehmen, es gibt bald 99.900 Tests pro Tag, das wären dann 999 falsch Positive (1% Fehlerquote Und lassen Sie uns weiters annehmen, dass es 1.000 positive Tests gibt. Mit anderen Worten: Es gibt de facto keine Infizierten mehr. (3) Welche ganz konkreten Vorgaben gibt es für die Behörden um sicherzustellen, dass ein positiver Test
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Würflach, Niederösterreich
    Anfrage eingeschlafen, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
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  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Amstetten
    Anfrage eingeschlafen, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
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