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Ihre Suche ergab 82 Ergebnisse.
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ottenthal, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiesmath, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Miesenbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mühldorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Retzbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rosenburg-Mold, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbsitz, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loosdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sitzenberg-Reidling, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Baden – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre her) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind (https: Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und das Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. Personen. 4) Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses -
Bauprojekt Weidling
Klosterneuburg – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate her, 23,00 EuroAuf welcher Basis wurde entschieden, dass das Bauprojekt an den geplanten Bauträger geht? 3. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage passiert diese? 9. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage passiert diese? 9. Gebührengesetz 1957 idgF haben Sie anlässlich der ergehenden Erledigung ihrer Eingabe vom 13.09.2021 eine Bundesstempelgebühr der Anlage die Auskunftserteilung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Klosterneuburg. -
Betrieb Parkhaus UK St. Pölten und Tiefgarage Landhaus
Landesregierung Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage muss klassifiziert werden, 7 Jahre herNÖ oder eine Gesellschaft in Landeseigentum zu betreiben? Auf welcher Grundlage wurden der Betrieb der Garagen an dieses Unternehmen vergeben? Auf welcher Grundlage wurden der Betrieb der Garagen an dieses Unternehmen vergeben? Die Landhausgarage wird seit ihrer Inbetriebnahme 1996 rechtlich und wirtschaftlich vom Bundesland NÖ und den Betrieb aller Universitäts- und Landeskliniken. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zistersdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre herMit den 716 Personen, die in der Großgemeinde mit Nebenwohnsitz gemeldet waren, wurde durch Schreiben entsprechend der Mustervorlage des Amtes der NÖ Landesregierung Kontakt aufgenommen. Unbeantwortet blieben 370 Ersuchen, sodass erneut, unter Verwendung der (zweiten) Mustervorlage des Amtes der NÖ Landesregierung der Versuch unternommen wurde, von den mit Nebenwohnsitz nach den Bestimmungen Im Zuge des Auflageverfahrens gab es keine Einsprüche, die - eine entsprechende Entscheidung der Gemeindewahlbehörde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Laa an der Thaya, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre herMärz 2018 folgende Informationen übermitteln: Gemäß § 13 NÖ Landesbürgerevidenzengesetz waren in der Stadtgemeinde Laa an der Thaya 893 Personen mit weiterem Wohnsitz, die in die Landes- und/oder Gemeindewählerevidenz die Voraussetzungen für die Eintragung in die Landes- bzw. Zur Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes wurde die gesetzliche Vorlage (§ 13 NÖ Landesbürgerevidenzengesetz , wie die Landtags- und Gemeinderatswahlordnung und dazugehörige Judikate eine systematische Beurteilungsgrundlage -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ebergassing, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass in Ihrer Anfrage Begriffe verwendet werden, die in den Bestimmungen der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Breitenau, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 12 Monate herGemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und das Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. auf der Homepage des Landes Niederösterreich zur Landtagswahl 2018 unter http://www.noe.gv.at/wahlen area=g abgerufen werden. 4) Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Muckendorf-Wipfing, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Wähleranlageblatt an Nebenwohnsitzer am 27.07.2017 Wenn kein Wähleranlageblatt einlangte Information Wähleranlageblatt und Hinweis über mögliche Streichung am 21.09.2017 Wenn kein Besitz in Gemeinde und kein Wähleranlageblatt einlangte erfolgte Streichung Information über Streichung mit Schreiben -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Tulln an der Donau – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und das Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. auf der Homepage des Landes Niederösterreich zur Landtagswahl 2018 unter http://www.noe.gv.at/wahlen -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Guntramsdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 12 Monate her/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und das Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Großhofen, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Streichungen aus Wählerregister [#1339] grohofen_geschwaerzt.pdf Landtagaswahl in der Anlage das Antwortschreiben übermittelt. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Traisen, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Keine Personen gestrichen. 3) 544 Wahlberechtigte 4) Jede Person wurde mit dem Formular, das vom Land in der Beilage übermittle ich Ihnen die Beantwortung Ihrer Fragen betreffend Landtagswahl und Wählerregister -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Velm-Götzendorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. ad 4) In der Annahme, dass sich Ihre Frage ebenfalls auf den Zeitraum im Vorfeld der letzten Landtagswahl bezieht, teilen wir mit, dass die Grundlage des Ermittlungsverfahrens § 2 NÖ Landesbürgerevidenzgesetz -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Asparn an der Zaya, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Ihre Anfrage vom 14.03.2018 betreffend Landeswähler Die Marktgemeinde Asparn/Zaya übermittelt in der Anlage die gewünschte Anfragebeantwortung. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Perschling, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 12 Monate herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung Gemeindebund für dieses Ansuchen eine Gebühr in Höhe von Euro 14,30 zu verrechnen ist. Für jede weitere Beilage Euro 3,90. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Leobendorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage erfolgreich, 7 Jahre herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung Das Landesbürgerevidenzgesetz wurde vom NÖ Landtag per 01.07.2017 geändert. bis 30.09.2017 wurden 463 Personen aus der Wählerevidenz (und nicht aus dem Wählerverzeichnis - dies lag
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