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Ihre Suche ergab 9 Ergebnisse.

  • gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Im vergangenen November hat das Bundesministerium .1.3.6/0057-II/1/2017). gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Im vergangenen November hat das Bundesministerium .1.3.6/0057-II/1/2017). Mit freundlichen Grüßen, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bundesministerium
  • Die Umweltbundesamt GmbH ist kein Selbstverwaltungskörper. Die Umweltbundesamt GmbH als selbständige juristische Person ist ebenso keine Behörde im organisatorischen die Umweltbundesamt GmbH in Erfüllung ihrer Aufgaben, die es gemäß Umweltkontrollgesetz erfüllt, nicht Die Umweltbundesamt GmbH ist daher nicht Adressat des Auskunftspflichtgesetzes, da sie kein Organ im Mit freundlichen Grüßen Umweltbundesamt GmbH Umweltbundesamt
  • "Geschäftsmodell" Nutzwerterhöhung nach § 7 WEG 2002
    Bundesministerium für JustizÖsterreich
    Anfrage abgelehnt, 6 Jahre, 1 Monat her
    mitteilen zu müssen, dass wir Ihnen in der konkreten Angelegenheit nicht weiterhelfen können; dem Bundesministerium Mai 2000, 1 Ob46/00x). Begründung enthalten wird - ermöglicht Ihnen die Erhebung eines gebührenpflichtigen Rechtsmittels beim Bundesverwaltungsgericht GebG) und Verwaltungsabgaben (§ 1 Abs. 1 Tarif Z 2 BVwAbgV) auslöst; daher ist Ihre eindeutige Authentifizierung Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Justiz bundesministerium
  • Auskunft zum Verkauf der OeNB-Wohnungen
    Österreichische NationalbankWien
    Anfrage abgelehnt, 10 Jahre, 3 Monate her
    Auskunftsbegehren gemäß §§ 2 und 3 des Bundesgesetzes über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes und eine Änderung des Bundesministeriengesetzes 1986 idgF (Auskunftspflichtgesetz; AuskunftspflichtG ) führen wir aus wie folgt: Gemäß § 1 Abs. 1 AuskunftspflichtG haben die Organe des Bundes sowie die : "Die Auskunftspflicht soll nunmehr alle Organe des Bundes und der bundesgesetzlich geregelten Mit freundlichen Grüßen Österreichische Nationalbank Bundesbehörde
  • Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat der AMA Weisungen zu Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus bundesministerium
  • the open Internet in Europe" des Gremiums der Europäischen Regulierungsbehörden (GEREC/BEREC)[1] verweis auf den Präzedenzfall der Beauskunftung jener Daten: https://netzpolitik.org/2014/studie-der-bundesnetzagentur-netzneutralitaet-wird-in-ganz-europa-verletzt-provider-verweigern-auskunft-zu-details verweis auf den Präzedenzfall der Beauskunftung jener Daten: https://netzpolitik.org/2014/studie-der-bundesnetzagentur-netzneutralitaet-wird-in-ganz-europa-verletzt-provider-verweigern-auskunft-zu-details anfragebeantwortung-censored.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
  • Die BBG darf zu Ihrem Antrag wie folgt Stellung nehmen: Gemäß § 1 Abs 1 des Bundesgesetzes vom 15. Die Bundesbeschaffung GmbH ist gemäß § 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung einer Bundesbeschaffung So ist z.B. die Umweltbundesamt GmbH (UBA-GmbH) zur Auskunftserteilung über die von ihr vollzogene Umweltkontrolle Das Umweltbundesamt ist weiters ein Organ der Verwaltung im Sinne des § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz Mit freundlichen Grüßen, Bundesbeschaffung GmbH Bundesbehörde
  • auftr%C3%A4ge/94457) Geschäftszahl: 2021-0.171.855 (https://offenevergaben.at/auftr%C3%A4ge/86922) 1. Diese Anfrage geht ebenfalls an das Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Forschung. Diese Anfrage geht ebenfalls an das Bundesministerium für Bildung Wissenschaft und Forschung. vollmacht-dl-fur-fragdenstaatat_geschwaerzt.pdf 2022-03-10-vollmacht-dl-fur-fragdenstaatat.pdf Bundesbeschaffung GmbH Bundesbehörde
  • Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. KOA5.009-21-092AuskunftserteilungNAME_sig.pdf KommAustria: Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) Bundesbehörde
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