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Ihre Suche ergab 419 Ergebnisse.

  • Veranstaltung von öffentlich-rechtlichem Rundfunk
    Bundesministerium für Justiz
    Anfrage eingeschlafen, 6 Jahre, 10 Monate her
    Oder anders formuliert: er erfüllt die Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G nicht mehr Oder anders formuliert: er erfüllt die Vorgaben des Versorgungsauftrags gem. § 3 Abs. 1 ORF-G nicht mehr Wie sie dem Anfragetext hätten entnehmen können, ist es der KommAustria nicht gelungen eine gesetzeskonforme Der ORF hat ausgelobt, dass diese nur mehr verschlüsselt im Programmbouquet eines Privatanbieters verfügbar Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in PS Ich biete Beratertätigkeit an.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Rastenfeld, Niederösterreich
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 15.
  • Pilnacek Untersuchungsausschuss Vor Ort Termin Rossatz
    ParlamentsdirektionÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate, 4 Wochen her
    Unterlagen, Weisungen, Notizen, Kalendereinträge und sonstige Dokumente so wie Ton und Bildaufnahmen gab Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse Für die Fahrt mit dem Bus zum Ort des Augenscheins in Rossatz wurden zunächst Angebote von zwei Busunternehmen Da das Unternehmen Dr.  Regeln bei Instagram-Stories – spätestens 24 Stunden nach dem jeweiligen Posting automatisch nicht mehr
  • Anfrage zu einer studentischen Datengeschichte
    Bundesministerium für JustizÖsterreich - Behörde
    Anfrage abgelehnt, 1 Monat her
    September 2025) ersuche ich um Übermittlung folgender Informationen: Ich ersuche um Bekanntgabe der September 2025) ersuche ich um Übermittlung folgender Informationen: Ich ersuche um Bekanntgabe der Vielmehr nennt die BMJ-Kontaktseite die postalische Einbringung ausdrücklich nur als ein Beispiel („z.B Sollte das BMJ eine Verlängerung um weitere vier Wochen in Anspruch nehmen wollen, bitte ich um die nach Ihre Eingabe wurde daher nicht wirksam eingebracht.
  • ÖIR Studie zu Ersatzverkehr während S-Bahn Stammstreckensperre
    Wiener Linien GmbH & Co KGÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage muss klassifiziert werden, 1 Woche her
    Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet Transparenz ist ein wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenskultur und wird ausdrücklich befürwortet Dies ist dem Informationswerber unter Angabe der Gründe noch innerhalb der (ersten) vier Wochen mitzuteilen
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Bad Vöslau
    Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Personen die aufgrund ihres Alters nicht in die Wählerevidenz aufzunehmen sind. .)
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Tullnerbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Eine Kontaktaufnahme mit im Wählerverzeichnis befindlichen Personen hat nach den Vorgaben des § 29 ff Die allfällige Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 LWO. Eingaben Gemäß Gebührengesetz 1957 in der derzeit geltenden Fassung ist lt.§ 14 TP 6 Z1 für (1) Eingaben AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1431] Sehr geehrtAntragsteller/in Bezugnehmend
  • 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen wurde erstmals 2022 mittels Ausgabe von Sodexo Gutscheinen durchgeführt und mit 2025 auf die digitale Anschließend wurde in mehreren Fokusgruppen mit Eltern und Schüler:innen der Zielgruppe Bedarfe abgestimmt das Sozialministerium zudem einen längeren Einlösezeitraum (bis 31.12.2025), einen Überblick über die Ausgaben Die Eingabe von persönlichen Daten im Rahmen eines KYC-Prozesses (know your customer) ist aus Sicherheitsgründen
  • Bitte richten Sie Ihr Anliegen direkt an Ihre zuständigen Gesundheitsbehörde. Lassen Sie uns annehmen, es gibt bald 99.900 Tests pro Tag, das wären dann 999 falsch Positive (1% Fehlerquote Und lassen Sie uns weiters annehmen, dass es 1.000 positive Tests gibt. Mit anderen Worten: Es gibt de facto keine Infizierten mehr. (3) Welche ganz konkreten Vorgaben gibt es für die Behörden um sicherzustellen, dass ein positiver Test
  • Bau-/ Projektpläne WH Arena
    WienÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 6 Tage, 5 Stunden her
    Auskunft gemäß §7ff Informationsfreiheitsgesetz - Anfrage #4708 Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen veröffentlichen, was Sie schützen nennen ist eigentlich Geheimhaltung - es gibt kein Amtsgeheimnis mehr * vertragliche Verschwiegenheitspflichten In Zeiten der Transparenz kann ein Unternehmen in städtischer Hand sich natürlich nicht mehr zu Verschwiegenheit verpflichten - das wäre ja wie ein Ich bitte um Herausgabe der o.g. Informationen wie es das Gesetz vorschreibt.
  • Bettlermafia Bericht
    Bundesministerium für Inneres
    Anfrage muss klassifiziert werden, 9 Monate, 1 Woche her
    Andreas Pigl Anfragenr: 3444 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu Juni 2025, 15:27 > Von: "Andreas Pigl" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An /fuer-behoerden/ Auskunftsbegehren Beantwortung Sehr geehrter Herr Pigl, bezugnehmend Eine Weitergabe solcher Unterlagen ist aus mehreren Gründen ausgeschlossen: * Zum einen enthalten * Zum anderen umfassen sie ermittlungstaktisch sensible Inhalte, deren Preisgabe die Aufgabenerfüllung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung Anschreiben keine Reaktion zeigten, war anzunehmen, dass es sich beim Nebenwohnsitz um keinen ordentlichen
  • Donau, Belgrader Konvention
    Bundesministerium für Justiz
    Information nicht vorhanden, 4 Jahre, 9 Monate her
    Auskunftsrecht soll der Partei nur Informationen über bereits vorhandenes Wissen der Behörde, nicht aber eine vorzunehmende Dazu wenden Sie sich bitte an die Vertreter*innen der rechtsberatenden Berufe. Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Karlstein an der Thaya, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ybbs an der Donau, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Neumarkt an der Ybbs, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 2 Monate her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Asparn an der Zaya, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Orth an der Donau, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat her
    waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
  • waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben , mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung
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