Anfragen
Ihre Suche ergab 233 Ergebnisse.
-
Tatsächlich an Corona Versorbene
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 3 Monate herDas EMS ist die gemeinsame Datenbank aller österreichischen BVBs, aller Landessanitätsdirektionen, des Gesundheitsministeriums sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) laut Epidemiegesetz Zum Abfragezeitpunkt (20.08.2020, 14:00 Uhr) sind es 729 von den Bundesländern gemeldete Todesfälle und Mit freundlichen Grüßen image001.png Bundesminister für Soziales, Gesundheit , Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Qualitätskontrolle Impfstoffe
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 7 Monate herFehler bei Transport oder Lagerung) zurück gestellt oder vernichtet? Themen der Anfrage vorhandenen Unterlagen. Fehler bei Transport oder Lagerung) zurück gestellt oder vernichtet? auskunftsbegehren_qualitaetskontrolle_impfstoff01.jpg auskunftsbegehren_qualitaetskontrolle_impfstoff02.jpg Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Straßenverkehrsordnung für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten
Landesregierung Kärnten –
Anfrage teilweise erfolgreich, 10 Jahre, 10 Monate herbefriedigend mitteilen, denn: - StVO § 26a (1) schließt gewöhnliche Dienstfahrzeuge, die nicht dem Sicherheitsdienst für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage in Halte- und Parkverbotszonen ist - außer für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes gem. § für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage -
2G An Universitäten Amtsanmaßung Zuständigkeit
Bundesministerium für Bildung –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate her2G An Universitäten Amtsanmaßung Zuständigkeit Frage1: Welche Rechtsgrundlage (Norm) (Zuständigkeit , was in erster Linie der Bund, die Länder oder beauftragte Bezirksverwaltungsbehörden sind. hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Frage1: Welche Rechtsgrundlage , was in erster Linie der Bund, die Länder oder beauftragte Bezirksverwaltungsbehörden sind. 0.114.604 [#2580] Sehr geehrte<< Anrede >> Nach ihrer Antwort zu schließen, gibt es keine Rechtsgrundlage -
Twitter Nutzung Ihres Ministeriums
Bundeskanzleramt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 1 Woche herWenn ja, ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? Wann? 3b1. der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße [geschwärzt] ____________________________________ Bundeskanzleramt Sektion I - Präsidium a-ausgang-an-herrn-pfeifer-13-03-2025-sebastian-pfeifer.pdf image001.jpg Bundeskanzleramt bundesministerium -
Ansuchen um Impfausnahme - Onlineformular
Landesregierung Steiermark –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 7 Monate herAuf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Steiermark landesregierung -
Budget 2025/2026
Bundesministerium für Finanzen –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Monate, 1 Woche herAuf welcher Grundlage werden jedem Einwohner pro Jahr über 2200€ Neuschulden aufgebürdet? 2. Auf welcher Grundlage werden jedem Einwohner pro Jahr über 2200€ Neuschulden aufgebürdet? 2. finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. 09-2025_geschwaerzt.pdf 2025-0-636-484-2-a-erledigung-15-09-2025.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ardagger, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Für diese Eingabe müssen wir gemäß § 14 TP 6 Z 1 Bundesgebührengesetz Euro 14,30 verrechnen. der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe -
Präzise Definition des "höheren Ziels", dem Frau Bundesministerin Edtstadler nach eigener Aussage dient
Bundeskanzleramt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate herIn beiden Fällen referenziert Frau Bundesministerin Edstadler auf ein höheres Ziel, dem Sie dienen würde Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele SDG-Dialogforum In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. SDG-Dialogforum; Versammlungsfreiheit In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt -
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen
Traun, Oberösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 9 Jahre, 6 Monate herGab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Die gesetzliche Grundlage für die Bezüge der Organe der Stadt Traun (alle Parteien und deren Mitglieder Diese Leistungen bestanden auch in den letzten fünf Jahren. 3. In der Beantwortung wurden, mit Ausnahme der Frage/Absatz 1, keine Ausgaben aufgrund gesetzlicher Grundlagen -
Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz
Bundesministerium für Bildung –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 7 Monate herhttps://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft Testungen geben Schülerinnen und Schülern sowie schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal Klarheit über die Infektionslage Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium -
Fachliche Begründung zur COVID-19-NotMV
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Jahre, 9 Monate her• Die effektive Reproduktionszahl (Reff) lag zuletzt bei 1,2 (per 10.11.2020 basierend auf den Zeitraum Die Datenlage wurde in Hinblick auf die COVID-19-Maßnahmen wie folgt beurteilt: Aufgrund der analysierten Daten aus der epidemiologischen Lage sowie der Cluster Analyse ließ sich ein Rückgang der Steigerungsraten Beste Grüße image001.jpg Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Groß-Schweinbarth, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gumpoldskirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ebenfurth, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gloggnitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Waldegg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn an der Wild, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Dunkelsteinerwald, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sieghartskirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sigmundsherberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loich, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Meiseldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wang, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
- Zuständigkeitsbereiche
-
- (114)
- (55)
- Österreich - Behörde (35)
- (8)
- (7)
- (5)
- (4)
- Österreich - private Informationspflichtige (2)
- (1)
- (1)