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Ihre Suche ergab 233 Ergebnisse.

  • Das EMS ist die gemeinsame Datenbank aller österreichischen BVBs, aller Landessanitätsdirektionen, des Gesundheitsministeriums sowie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) laut Epidemiegesetz Zum Abfragezeitpunkt (20.08.2020, 14:00 Uhr) sind es 729 von den Bundesländern gemeldete Todesfälle und Mit freundlichen Grüßen image001.png Bundesminister für Soziales, Gesundheit , Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Fehler bei Transport oder Lagerung) zurück gestellt oder vernichtet? Themen der Anfrage vorhandenen Unterlagen. Fehler bei Transport oder Lagerung) zurück gestellt oder vernichtet? auskunftsbegehren_qualitaetskontrolle_impfstoff01.jpg auskunftsbegehren_qualitaetskontrolle_impfstoff02.jpg Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Straßenverkehrsordnung für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten
    Landesregierung Kärnten
    Anfrage teilweise erfolgreich, 10 Jahre, 10 Monate her
    befriedigend mitteilen, denn: - StVO § 26a (1) schließt gewöhnliche Dienstfahrzeuge, die nicht dem Sicherheitsdienst für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage in Halte- und Parkverbotszonen ist - außer für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes gem. § für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage
  • 2G An Universitäten Amtsanmaßung Zuständigkeit
    Bundesministerium für Bildung
    Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 6 Monate her
    2G An Universitäten Amtsanmaßung Zuständigkeit Frage1: Welche Rechtsgrundlage (Norm) (Zuständigkeit , was in erster Linie der Bund, die Länder oder beauftragte Bezirksverwaltungsbehörden sind. hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Frage1: Welche Rechtsgrundlage , was in erster Linie der Bund, die Länder oder beauftragte Bezirksverwaltungsbehörden sind. 0.114.604 [#2580] Sehr geehrte<< Anrede >> Nach ihrer Antwort zu schließen, gibt es keine Rechtsgrundlage
  • Twitter Nutzung Ihres Ministeriums
    Bundeskanzleramt
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 1 Woche her
    Wenn ja, ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? Wann? 3b1. der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße [geschwärzt] ____________________________________ Bundeskanzleramt Sektion I - Präsidium a-ausgang-an-herrn-pfeifer-13-03-2025-sebastian-pfeifer.pdf image001.jpg Bundeskanzleramt bundesministerium
  • Ansuchen um Impfausnahme - Onlineformular
    Landesregierung Steiermark
    Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 7 Monate her
    Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Steiermark landesregierung
  • Budget 2025/2026
    Bundesministerium für Finanzen
    Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Monate, 1 Woche her
    Auf welcher Grundlage werden jedem Einwohner pro Jahr über 2200€ Neuschulden aufgebürdet? 2. Auf welcher Grundlage werden jedem Einwohner pro Jahr über 2200€ Neuschulden aufgebürdet? 2. finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. 09-2025_geschwaerzt.pdf 2025-0-636-484-2-a-erledigung-15-09-2025.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ardagger, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Für diese Eingabe müssen wir gemäß § 14 TP 6 Z 1 Bundesgebührengesetz Euro 14,30 verrechnen. der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe
  • In beiden Fällen referenziert Frau Bundesministerin Edstadler auf ein höheres Ziel, dem Sie dienen würde Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele SDG-Dialogforum In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. SDG-Dialogforum; Versammlungsfreiheit In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt
  • Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen
    Traun, Oberösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 9 Jahre, 6 Monate her
    Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Die gesetzliche Grundlage für die Bezüge der Organe der Stadt Traun (alle Parteien und deren Mitglieder Diese Leistungen bestanden auch in den letzten fünf Jahren. 3. In der Beantwortung wurden, mit Ausnahme der Frage/Absatz 1, keine Ausgaben aufgrund gesetzlicher Grundlagen
  • Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz
    Bundesministerium für Bildung
    Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 7 Monate her
    https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft Testungen geben Schülerinnen und Schülern sowie schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal Klarheit über die Infektionslage Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium
  • • Die effektive Reproduktionszahl (Reff) lag zuletzt bei 1,2 (per 10.11.2020 basierend auf den Zeitraum Die Datenlage wurde in Hinblick auf die COVID-19-Maßnahmen wie folgt beurteilt: Aufgrund der analysierten Daten aus der epidemiologischen Lage sowie der Cluster Analyse ließ sich ein Rückgang der Steigerungsraten Beste Grüße image001.jpg Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Groß-Schweinbarth, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Gumpoldskirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ebenfurth, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Gloggnitz, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Waldegg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Brunn an der Wild, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Dunkelsteinerwald, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sieghartskirchen, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Sigmundsherberg, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Loich, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Meiseldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wang, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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