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Ihre Suche ergab 334 Ergebnisse.
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neustadt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Miesenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiesmath, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Pressbaum, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ottenthal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Münichreith-Laimbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Bestimmungen der §§ 23 – 34 LWO verwiesen.Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mühldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Retzbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rosenburg-Mold, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbsitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Reformbedarf beim Adelsaufhebungsgesetz: Unterlagen zur Strafbestimmung, Behördenzuständigkeit und Vollziehbarkeit
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Woche, 1 Tag herApril 2015 im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres vorhandenen Informationen, Unterlagen Da das Adelsaufhebungsgesetz in seiner Vollzugsklausel sowohl den damaligen Staatssekretär für Inneres April 2015 im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres vorhandenen Informationen, Unterlagen die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes und nicht in jene des Bundesministeriums für Inneres (BMI). für Inneres bundesministerium -
Stellungnahmen zum und aktuelle Versionen des Standortentwicklungsgesetzes
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort –
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 10 Monate herSinnvoll erscheinende Adaptierungen werden bei der Erstellung der Regierungsvorlage einfließen. Richtung Regierungsvorlage angestellt. des besonderen öffentlichen Interesses, das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung der Bundesregierung Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung Pers/6 (Rechtsangelegenheiten Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loosdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die Bewilligung zu den wahrgenommenen Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt originalgetreu neu errichtet werden. der Erhaltung bestanden, aber im Hinblick auf die Entfernungsbedürftigkeit des übrigen Bestandes, die Unsicherheit auf die zu erwartenden Schäden nicht nur am groben, sondern auch feineren Wurzelwerk und der damit verbundenen Mit freundlichen Grüßen, image001.png Wien landesregierung
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Open Government Data: Öffi-Daten?
Landesregierung Steiermark –
Anfrage teilweise erfolgreich, 13 Jahre, 3 Monate herSeitens des Landes bzw der Verbundlinien ist keine solche Bereitschaft bekannt. Seitens des Landes bzw der Verbundlinien ist keine solche Bereitschaft bekannt. Gleichzeitig sind wir in einer Kooperation mit den anderen österreichischen Verkehrsverbünden (und Durch die Installation eines eigenen Servers wären wir in der Lage die Auskünfte auf die Steiermark Mit den besten Grüßen Landesregierung Steiermark landesregierung -
IFG-Anfrage zu Einsparungsmaßnahmen im Bundesministerium für Bildung 2025
Bundesministerium für Bildung – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate herich um Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Bildung gesetzten Einsparungsmaßnahmen Bundesministerium für Bildung gewendet haben. Bundesministerium für Bildung 2025" vom 12.01.2026 (#4306) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. für Bildung bundesministerium -
Wirkung und Erfolg der Corona-Impfstoffe
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr herAngeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl bundesministerium -
IFG Anfrage bzgl. IP Ranges
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 10 Monate herBundesministerium für Inneres 2. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 3. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung 8b. Abteilung für Sondereinheiten 8c. Bundesministerium für Inneres 2. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 3. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung 8b. Abteilung für Sondereinheiten 8c. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung > 8b. -
Einkommenssteuer-Absetzung nach § 18 (1)
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 2 Wochen herden Jahren 2020 bis 2024 von der Einkommenssteuer abgesetzt wurden, nach folgender Gliederung: - : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. balazs-barany_geschwaerzt.pdf 2025-1-033-500-3-a-erledigung-06-02-2026-balazs-barany.pdf beilage -1-ergebnis-ifg-sonderausgabenuebermittlungen-kr.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium -
Informationen zum Auswahlverfahren für die Geschäftsführung Kurhaus Marienkron (Ausschreibung März 2024)
Landesholding Burgenland GmbH – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 1 Woche herÜbermittlung folgender Unterlagen: - die Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix, nach denen Bewerber landesnahen Gesellschaften. Übermittlung folgender Unterlagen: - die Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix, nach denen Bewerber landesnahen Gesellschaften. Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den -
Eine Übermittlung der aus dem Suchtmittelregister oder aus dem bundesweiten Substitutionsregister erhaltenen nichts anderes ergibt - ergibt dieses Bundesgesetzt konkret für die MA13 und MA40 etwas anderes? Nimmt die die MA13 oder MA40 an „Interventionen od. besser Fallsbeispiele ohne rechtliche Grundlage“ nichts anderes ergibt - ergibt dieses Bundesgesetzt konkret für die MA13 und MA40 etwas anderes? Nimmt die die MA13 oder MA40 an „Interventionen od. besser Fallsbeispiele ohne rechtliche Grundlage“
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IFG-Anfrage zu Einsparungsmaßnahmen im Bundesministerium für Inneres 2025
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 1 Woche herIFG-Anfrage zu Einsparungsmaßnahmen im Bundesministerium für Inneres 2025 Sehr geehrteAntragsteller/ ) im Bundesministerium für Inneres gesetzten Einsparungsmaßnahmen. 1. ich um Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Inneres gesetzten Einsparungsmaßnahmen Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Inneres gesetzten Einsparungsmaßnahmen erledigungbmiextern.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
COVID-19: Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 10 Monate hermedizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. wurden im Zeitraum Jänner 2020 bis Februar 2023 135.718 Patient:innen mit der Diagnose COVID-19 aus landesfondsfinanzierten /fileadmin/announcement/2023/01/20230126Sterbefaelle2022.pdf Mit freundlichen Grüßen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Abweichungen bei Budget- und Auszahlungszahlen (Belohnungen BMI/BFA)
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate herbeantwortet werden können, ersuche ich um konkrete Begründung unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage beantwortet werden können, ersuche ich um konkrete Begründung unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse nachfragezuminformationsfreiheitsbegehrenbetreffendbudgetierungenverteilungsmechanismenundauszahlungsgrundlagenvonbelohnungen.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
Anzeigepflicht gemäß § 78 Abs. 1 StPO für Bundesverwaltungsrichter
Bundesministerium für Justiz – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 4 Wochen her2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche gesetzlichen Grundlagen gestattet es Bundesverwaltungsrichtern Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! 2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche gesetzlichen Grundlagen gestattet es Bundesverwaltungsrichtern Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! > Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
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