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Ihre Suche ergab 334 Ergebnisse.

  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiener Neustadt
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Miesenbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Wiesmath, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Pressbaum, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ottenthal, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Münichreith-Laimbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Bestimmungen der §§ 23 – 34 LWO verwiesen.Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Mühldorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Retzbach, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Rosenburg-Mold, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Ybbsitz, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 4 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • April 2015 im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres vorhandenen Informationen, Unterlagen Da das Adelsaufhebungsgesetz in seiner Vollzugsklausel sowohl den damaligen Staatssekretär für Inneres April 2015 im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Inneres vorhandenen Informationen, Unterlagen die Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes und nicht in jene des Bundesministeriums für Inneres (BMI). für Inneres bundesministerium
  • Sinnvoll erscheinende Adaptierungen werden bei der Erstellung der Regierungsvorlage einfließen. Richtung Regierungsvorlage angestellt. des besonderen öffentlichen Interesses, das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung der Bundesregierung Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung Pers/6 (Rechtsangelegenheiten Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bundesministerium
  • Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
    Loosdorf, Niederösterreich
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 3 Monate her
    der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
  • Baumfällungen Spitalgasse
    Wien
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 4 Monate her
    Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die Bewilligung zu den wahrgenommenen Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt originalgetreu neu errichtet werden. der Erhaltung bestanden, aber im Hinblick auf die Entfernungsbedürftigkeit des übrigen Bestandes, die Unsicherheit auf die zu erwartenden Schäden nicht nur am groben, sondern auch feineren Wurzelwerk und der damit verbundenen Mit freundlichen Grüßen, image001.png Wien landesregierung
  • Open Government Data: Öffi-Daten?
    Landesregierung Steiermark
    Anfrage teilweise erfolgreich, 13 Jahre, 3 Monate her
    Seitens des Landes bzw der Verbundlinien ist keine solche Bereitschaft bekannt. Seitens des Landes bzw der Verbundlinien ist keine solche Bereitschaft bekannt. Gleichzeitig sind wir in einer Kooperation mit den anderen österreichischen Verkehrsverbünden (und Durch die Installation eines eigenen Servers wären wir in der Lage die Auskünfte auf die Steiermark Mit den besten Grüßen Landesregierung Steiermark landesregierung
  • IFG-Anfrage zu Einsparungsmaßnahmen im Bundesministerium für Bildung 2025
    Bundesministerium für BildungÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate her
    ich um Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Bildung gesetzten Einsparungsmaßnahmen Bundesministerium für Bildung gewendet haben. Bundesministerium für Bildung 2025" vom 12.01.2026 (#4306) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung. für Bildung bundesministerium
  • Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl  bundesministerium
  • IFG Anfrage bzgl. IP Ranges
    Bundesministerium für InneresÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 10 Monate her
    Bundesministerium für Inneres 2. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 3. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung 8b. Abteilung für Sondereinheiten 8c. Bundesministerium für Inneres 2. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 3. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung 8b. Abteilung für Sondereinheiten 8c. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung > 8b.
  • Einkommenssteuer-Absetzung nach § 18 (1)
    Bundesministerium für FinanzenÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 2 Wochen her
    den Jahren 2020 bis 2024 von der Einkommenssteuer abgesetzt wurden, nach folgender Gliederung: - : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. balazs-barany_geschwaerzt.pdf 2025-1-033-500-3-a-erledigung-06-02-2026-balazs-barany.pdf beilage -1-ergebnis-ifg-sonderausgabenuebermittlungen-kr.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium
  • Informationen zum Auswahlverfahren für die Geschäftsführung Kurhaus Marienkron (Ausschreibung März 2024)
    Landesholding Burgenland GmbHÖsterreich - private Informationspflichtige
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 1 Woche her
    Übermittlung folgender Unterlagen: - die Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix, nach denen Bewerber landesnahen Gesellschaften. Übermittlung folgender Unterlagen: - die Bewertungskriterien und Bewertungsmatrix, nach denen Bewerber landesnahen Gesellschaften. Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den
  • Amtshilfe MA13 & MA40
    WienÖsterreich - Behörde
    Antwort verspätet, 4 Monate, 3 Wochen her
    Eine Übermittlung der aus dem Suchtmittelregister oder aus dem bundesweiten Substitutionsregister erhaltenen nichts anderes ergibt - ergibt dieses Bundesgesetzt konkret für die MA13 und MA40 etwas anderes? Nimmt die die MA13 oder MA40 an „Interventionen od. besser Fallsbeispiele ohne rechtliche Grundlage“ nichts anderes ergibt - ergibt dieses Bundesgesetzt konkret für die MA13 und MA40 etwas anderes? Nimmt die die MA13 oder MA40 an „Interventionen od. besser Fallsbeispiele ohne rechtliche Grundlage
  • IFG-Anfrage zu Einsparungsmaßnahmen im Bundesministerium für Inneres 2025
    Bundesministerium für InneresÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Monate, 1 Woche her
    IFG-Anfrage zu Einsparungsmaßnahmen im Bundesministerium für Inneres 2025 Sehr geehrteAntragsteller/ ) im Bundesministerium für Inneres gesetzten Einsparungsmaßnahmen. 1. ich um Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Inneres gesetzten Einsparungsmaßnahmen Auskunft zu den seit 01.01.2025 (bis 31.12.2025) im Bundesministerium für Inneres gesetzten Einsparungsmaßnahmen erledigungbmiextern.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • medizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. wurden im Zeitraum Jänner 2020 bis Februar 2023 135.718 Patient:innen mit der Diagnose COVID-19 aus landesfondsfinanzierten /fileadmin/announcement/2023/01/20230126Sterbefaelle2022.pdf Mit freundlichen Grüßen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • Abweichungen bei Budget- und Auszahlungszahlen (Belohnungen BMI/BFA)
    Bundesministerium für InneresÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate her
    beantwortet werden können, ersuche ich um konkrete Begründung unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage beantwortet werden können, ersuche ich um konkrete Begründung unter Angabe der jeweiligen gesetzlichen Grundlage Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse nachfragezuminformationsfreiheitsbegehrenbetreffendbudgetierungenverteilungsmechanismenundauszahlungsgrundlagenvonbelohnungen.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium
  • Anzeigepflicht gemäß § 78 Abs. 1 StPO für Bundesverwaltungsrichter
    Bundesministerium für JustizÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Monate, 4 Wochen her
    2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche gesetzlichen Grundlagen gestattet es Bundesverwaltungsrichtern Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! 2) Falls Frage 1 verneint wird: Welche gesetzlichen Grundlagen gestattet es Bundesverwaltungsrichtern Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht! > Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlage ersucht!
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