Anfragen
Ihre Suche ergab 997 Ergebnisse.
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Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act
Parlamentsdirektion – Österreich
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 3 Wochen herdie als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage In diesem Bereich ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO jeweils der Nationalrat bzw. der Bundesrat Die gesetzliche Grundlage für die Datenverarbeitung findet sich in § 3a Abs. 1 InfOG. Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wolfsgraben, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Arzneimittel und Führerscheinrecht
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – Österreich
Anfrage muss klassifiziert werden, 2 Jahre, 8 Monate herKönnen Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen Können Sie die Aussage meines Facharzt aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, Verordnungen und Gesetzen : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. BMK_Extern_Einzelversand_geschwaerzt.pdf BMK_Extern_Einzelversand.pdf Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bundesministerium -
Tote im Öffentlichen Verkehr
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – Österreich
Anfrage erfolgreich, 12 Jahre, 4 Monate herBundesstatistikgesetz 2000 idgF. auch über das Internet. Eichinger-Vill Leiterin der Abteilung IV/ST2 Technik und Verkehrssicherheit Bundesministerium Bundesstatistikgesetz 2000 idgF. auch über das Internet. Mit freundlichen Grüßen Publ2011_JUe01_ZR-1961.xlsx Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Vitis, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Antarktis-Vertrag Republik Österreich - Tagungen, Beobachter, Inspektionen - freier Zugang zu allen Gebieten
Bundeskanzleramt – Österreich
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr herIch richte daher folgende Fragen an das Bundeskanzleramt: • Wie viele Beobachter hat die Republik österreichischen Parlament, im Ministerrat oder im nationalen Sicherheitsrat behandelt worden? österreichischen Parlament, im Ministerrat oder im nationalen Sicherheitsrat behandelt worden? der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. bundesministerium -
Nutzung von Zählerdaten zur Leerstandserhebung
Innsbruck – Tirol
Anfrage muss klassifiziert werden, 5 Jahre, 2 Monate her2) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Übertragung dieser Daten? 3) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte der Vergleich dieser Daten mit personalisierten Daten der Eigentümer 5) Wie lange und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen werden diese Daten aufbewahrt? 2) Auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Übertragung dieser Daten? 5) Wie lange und unter welchen Sicherheitsvorkehrungen werden diese Daten aufbewahrt? -
Impfstoffe Politik/Regierung und Berufssoldaten vs "normale Staatsbürger"
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 10 Monate herDie übersichtsmäßige Auflistung der Inhaltsstoffe ohne konkrete Mengenangaben in den verschiedenen Impfstoffen Die übersichtsmäßige Auflistung der Inhaltsstoffe ohne konkrete Mengenangaben in den verschiedenen Impfstoffen vielen Dank für Ihr Schreiben, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Grüßen banner_schauaufdich_schauaufmich.png DSGVO.pdf Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
COVID-19: Identifizierbarkeit und gesichertes Wissen zum Erreger
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich
Anfrage wurde zurückgezogen, 1 Jahr, 10 Monate herBundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat eine Reihe von 2) Falls Frage 1 bejaht wird: In welcher Form ist dieses gesicherte Wissen in den Akten dokumentiert? Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat eine Reihe Datenschutz-Grundverordnung. -- Mit freundlichen Grüßen dsgvo.pdf Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Purkersdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate her) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mönichkirchen, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohenruppersdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl – Österreich
Anfrage erfolgreich, 2 Monate, 1 Woche herdie als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage 11:43 > Von: "Herbert Unger" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Bundesamt erledigung-dbfa-deutsch-extern_geschwaerzt.pdf erledigung-dbfa-deutsch-extern.pdf Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl Bundesamt -
Notrufausfall vom 14. Oktober 2019
Bundesministerium für Inneres – Österreich
Anfrage erfolgreich, 5 Jahre, 7 Monate her2) Stellt der Ausfall nach Auffassung des BMI einen Sicherheitsvorfall gemäß Bestimmungen des NIS-Gesetzes 9) Wie und in welchem Detailausmaß informiert der Anbieter A1 das Bundesministerium über die Ausfälle 2) Stellt der Ausfall nach Auffassung des BMI einen Sicherheitsvorfall gemäß Bestimmungen des NIS-Gesetzes 9) Wie und in welchem Detailausmaß informiert der Anbieter A1 das Bundesministerium über die Ausfälle für Inneres bundesministerium -
Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act
Bundesministerium für Justiz – Österreich
Anfrage erfolgreich, 5 Monate herdie als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Justiz bundesministerium -
Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act
Statistik Austria – Österreich
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 1 Woche herdie als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage quot;Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act [#3309]" erteilt die Bundesanstalt Mit freundlichen Grüßen Statistik Austria Bundesamt -
Sach- und Personalausstattung der Datenschutzbehörde
Bundeskanzleramt – Österreich
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 4 Monate herAnlage zu § 2 Bundesministeriengesetzes 1986, Teil 2, lit. A. in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen, sodass diesbezügliche Auskünfte dem Bundeskanzleramt Anlage zu § 2 Bundesministeriengesetzes 1986, Teil 2, lit. A. in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen, sodass diesbezügliche Auskünfte dem Bundeskanzleramt bundesministerium -
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
Bregenz – Vorarlberg
Anfrage erfolgreich, 9 Jahre, 5 Monate herFörderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? geehrter Herr Huter, untenstehend bzw angehängt finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen für die Landeshauptstadt Bregenz: Zu 1) Die Zuschüsse an die Fraktionen der Jahre 2005 – 2015 sind der Anlage zu entnehmen -
Anfrage zum Proseminar 649.015 Mod. Vergleichende Morphologie - Evertebrata im Studium 630 Bachelorstudium Biologie (UG2002) an der Universität Graz
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung – Österreich
Anfrage muss klassifiziert werden, 5 Jahre herUniversität Graz Verweis zu SATIS- für humane Ausbildung als ein Projekt von Menschen für Tierrechte - Bundesverband Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium -
Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act
Landesregierung Burgenland – Burgenland
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 3 Wochen herdie als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage die als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Burgenland landesregierung -
Besitzverhältnisse der Gasspeicher
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort – Österreich
Anfrage erfolgreich, 10 Jahre, 9 Monate herBesitzverhältnisse der Gasspeicher Es wird immer wieder in den Medien betont, dass Österreich auf volle den Medien betont, dass Österreich auf volle Gasspeicher zurückgreifen würde können. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt Wir haben Ihr E-Mail an unsere Fachabteilung III/4 (Versorgungssicherheit und Energiewegerecht) weitergeleitet Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Guntersdorf, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 1 Monat herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
Feldbach – Steiermark
Anfrage erfolgreich, 9 Jahre, 4 Monate herGab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Erlass der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.05.1974, Grazer Zeitung Nr. 211/1974, für die Schulung Nein Anmerkung zu 1.) und 3.): Es handelt sich jeweils um einen Gesamtbetrag, der an die Landesregierung (1.) bzw. an die Bezirkshauptmannschaft (3.) zu überweisen gewesen ist (siehe jeweils angegebene Rechtsgrundlage -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hafnerbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 3 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Tullnerbach, Niederösterreich – Niederösterreich
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 2 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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