Anfragen
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der EU verschreibungsfähig, da aber „Cannabiskraut“ in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen Rechtslage in der Aufzählung des § 24 Abs 6 SV genannt ist, ist die Verbringung von Medizinalhanfblüten 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen für Inneres bundesministerium
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Erfassung des Geschlechts bei Anmeldung für Parlamentsbesuch
Parlamentsdirektion –
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre herDer Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mönichkirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Purkersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre her) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohenruppersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Rechtsanwendung von Art. 75 SDÜ und § 10 SMG bezüglich medizinischer Cannabisblüten im Reiseverkehr
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Monat herBundesministerium für Gesundheit, dem BfArM oder der Deutschen Botschaft in Wien) bezüglich der Kriminalisierung Bundesministerium für Gesundheit, dem BfArM oder der Deutschen Botschaft in Wien) bezüglich der Kriminalisierung das Bundesgebiet; Frag den Staat; Informationsbegehren (IFG) (GZ: 2026-0.158.804) Sehr geehrtAntragsteller /in In der Anlage finden Sie die Erledigung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, das Bundesgebiet; Frag den Staat; Informationsbegehren (IFG) (GZ: 2026-0.158.804) [#4464] Guten -
Gesundheitsversorgung von Transpersonen
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 1 Woche, 4 Tage her**Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – einzelnen Ländern) ist davon nicht betroffen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Deutschland bzw. das Deutsche Institut Vor einer Einführung der ICD-11 in Österreich sollen weitere Abstimmungen der Länder im deutschen Sprachraum Konsumentenschutz bundesministerium -
Besitzverhältnisse der Gasspeicher
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort –
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 7 Monate herBesitzverhältnisse der Gasspeicher Es wird immer wieder in den Medien betont, dass Österreich auf volle den Medien betont, dass Österreich auf volle Gasspeicher zurückgreifen würde können. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt Wir haben Ihr E-Mail an unsere Fachabteilung III/4 (Versorgungssicherheit und Energiewegerecht) weitergeleitet Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ehemaliges Ministerium -
Liste klimaschädlicher Subventionen
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur –
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 3 Monate herJe Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. 01.10.2021 Sehr geehrter Markus 'fin' Hametner, bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage BMK_Extern_Einzelversand.pdf Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium -
Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act
Bundesministerium für Landesverteidigung –
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herdie als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Landesverteidigung bundesministerium -
Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? geehrter Herr Huter, untenstehend bzw angehängt finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen für die Landeshauptstadt Bregenz: Zu 1) Die Zuschüsse an die Fraktionen der Jahre 2005 – 2015 sind der Anlage zu entnehmen
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Suizidrate 2018
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage eingeschlafen, 7 Jahre herRaten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Raten von 2018 für deutschsprachige Länder. Sprich: Österreich, Deutschland und Schweiz. Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das Bürgerinnen- und Bürgerservice des BMASGK erfolgt auf Grundlage /in Wir bestätigen den Erhalt Ihrer Mail an das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Guntersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Anfrage zum Proseminar 649.015 Mod. Vergleichende Morphologie - Evertebrata im Studium 630 Bachelorstudium Biologie (UG2002) an der Universität Graz
Bundesministerium für Bildung –
Anfrage muss klassifiziert werden, 5 Jahre, 10 Monate herUniversität Graz Verweis zu SATIS- für humane Ausbildung als ein Projekt von Menschen für Tierrechte - Bundesverband Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Wien, Graz, Innsbruck und Salzburg darf Sie das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hafnerbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre, 1 Monat herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Tullnerbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Reisenberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Zwettl-Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate her) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Laxenburg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schrattenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Schwarzenbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rossatz-Arnsdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohe Wand, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neudorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiener Neustadt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 8 Jahre herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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