Anfragen
Ihre Suche ergab 577 Ergebnisse.
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Anfrage Biomasse-Heizwerk West
Wörgl, Tirol – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 5 Monate, 3 Wochen her(Stadtwerke Wörgl (2025): Stadtwerke Wörgl investieren in Wärmewende und Versorgungssicherheit - Stadtwerke Am Standort Wertstoffhof bestünde ein Bauverbot (laut Auskunft Land Tirol Rote Zone in einem etwa 5m (Stadtwerke Wörgl (2025): Stadtwerke Wörgl investieren in Wärmewende und Versorgungssicherheit - Stadtwerke Ihren nachstehenden Fragestellungen: * Soll sich Wörgl zwischen dem Eggerwerk im Osten und der Infrastrukturanlage hinaus wird auf § 2 Abs. 1 IFG verwiesen, der lautet wie folgt: § 2. (1) Information im Sinne dieses Bundesgesetzes -
Mobile Pflege im Pflegestützpunkt-Modell: Selbstbehalte, Echtkosten und Anbieterwechsel ab 1. April 2026
Landesregierung Burgenland – Österreich - Behörde
Warte auf Antwort, 6 Stunden, 24 Minuten herIch ersuche um folgende Unterlagen und Informationen: 1. Die Verordnung bzw. Berechnungsgrundlage für den Selbstbehalt der Klientinnen und Klienten in der mobilen Pflege (gemäß Paragraf Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen: 1. Die Verordnung bzw. Berechnungsgrundlage für den Selbstbehalt der Klientinnen und Klienten in der mobilen Pflege (gemäß Paragraf Burgenland landesregierung -
Anfrage betreffend die Auslegung des § 6 Z 3 NÖ Naturschutzgesetz 2000 im Zusammenhang mit dem VwGH-Erkenntnis Ra 2021/10/0156 („Vorzelt“)
Landesregierung Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage eingeschlafen, 8 Monate, 2 Wochen herAuf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Unterscheidung? einer klaren gesetzlichen Grundlage oder einer höchstgerichtlichen Ableitung. Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Unterscheidung? einer klaren gesetzlichen Grundlage oder einer höchstgerichtlichen Ableitung. Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie das als Beilage angeschlossene Schriftstück. -- Mit -
Anfrage Gesundheitsfonds Teil 2
Landesregierung Steiermark – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 2 Wochen herdie Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur, des Zielsteuerungsvertrages, der Landeszielsteuerungsübereinkommen in Deutschlandsberg? die Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur, des Zielsteuerungsvertrages, der Landeszielsteuerungsübereinkommen die Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur, des Zielsteuerungsvertrages, der Landeszielsteuerungsübereinkommen die Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur, des Zielsteuerungsvertrages, der Landeszielsteuerungsübereinkommen -
Task-Force Migration
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Antwort verspätet, 4 Wochen, 2 Tage herhinsichtlich diesbezüglicher Abkommen mit Drittstaaten bzw. mit anderen Ressorts [zB Außenministerium, Bundeskanzleramt hinsichtlich diesbezüglicher Abkommen mit Drittstaaten bzw. mit anderen Ressorts [zB Außenministerium, Bundeskanzleramt In der Anlage wird das Dokument zur gefälligen Kenntnisnahme übermittelt. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
laufendendes Beweissicherungsprogramm Moossenke
Götzens, Tirol – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 5 Monate, 3 Wochen herBachweg in << Adresse entfernt >>. (siehe Markierung in der Anlage). Dies umfasst insbesondere: Liste aller von der Gemeinde hinzugezogenen Personen und eingebundenen Hallo, Aus Sicherheitsgründen müssen Sie den folgenden Code eingeben, um Ihr Konto für den Zugriff Hallo, Aus Sicherheitsgründen müssen Sie den folgenden Code eingeben, um Ihr Konto für den Zugriff -
Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates
Parlamentsdirektion – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 7 Monate, 3 Wochen herAufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates Die in den letzten 12 Monaten ausbezahlten Vergütungen Folgendes zu berücksichtigen: * Dargestellt werden tatsächliche Spesenvergütungen gem. § 10 Abs. 1 Bundesbezügegesetz * In den erhobenen Zeitraum fallen sowohl die XXVII. als auch die XXVIII. daran anknüpfenden Abrechnungstätigkeiten – liegen die Zahlen, wie Sie für das Kalenderjahr 2024 der Anlage 20251017nr-mitglieder-spesenvergtung2024.pdf bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde -
Klimaneutralitäts-Fahrplan
Klosterneuburg – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 1 Woche, 3 Tage herBürgermeister Kaufmann, Gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Information zu folgender Sachlage Bevölkerung über die Medien und mit einer Kick-Off Veranstaltung informiert, dass Klosterneuburg nun Teil des bundesweiten Bevölkerung über die Medien und mit einer Kick-Off Veranstaltung informiert, dass Klosterneuburg nun Teil des bundesweiten der Anlage. Klosterneuburg ist dem bundesweiten Projekt im Herbst 2024 beigetreten und der finale Klimaneutralitätsplan -
Wirksamkeit der Änderungen der StVO von 2022
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 5 Monate, 1 Woche her§15 Abs. (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender Landesregierung weiß? Bitte um Klarstellung. , die diese Aufgaben im Rahmen des Landesvollzugs wahrnimmt. Das jeweilige Bundesland ist dabei organisatorischer Träger, während die sachliche Zuständigkeit in dieser Mit freundlichen Grüßen, Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
Ende Arbeitsplatzpauschale ab 2027
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Warte auf Antwort, 5 Tage, 19 Stunden hereigenen und den Wohlstand im Land (da Abgaben von deutlich über 50%) arbeiten. 3. eigenen und den Wohlstand im Land (da Abgaben von deutlich über 50%) arbeiten. 3. finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. bmf-ifg-kontaktformular-v1-3-3_geschwaerzt.pdf bmf-ifg-kontaktformular-v1-3-3.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium -
Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am Gablitzbach
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 2 Monate, 1 Woche herWelche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage a-erledigunganherrnnamename-10-04-2026-namename.pdf gegenberstellungnatlas-googlemaps.pdf Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft bundesministerium -
Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz über Kooperationen, Verträge, Datenverarbeitungen oder sonstige Beziehungen zwischen österr. Behörden und dem Unternehmen Palantir Technologies Inc. bzw. dessen Tochtergesellschaften.
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Information nicht vorhanden, 5 Monate, 2 Wochen herBestehen oder bestanden in den letzten zehn Jahren Vertragsbeziehungen, Pilotprojekte oder Projektanbahnungen Wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO oder Sicherheitsüberprüfungen im Kontext Wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO oder Sicherheitsüberprüfungen im Kontext an: dsn-d1378832025-erledigungandeneinbringer-christianhaslinger.pdf Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
Weihnachtliche Sperren von Radrouten
Stadt Graz – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 3 Monate, 1 Woche her" Anlage IV verlangt bei Weihnachtsmärkten zusätzlich, dass eine Bewilligung nicht zu erteilen ist Wenn ja: auf welcher Grundlage wurde eine solche Regelung verworfen? Wenn ja: auf welcher Grundlage wurde eine solche Regelung verworfen? Wenn ja: auf welcher Grundlage wurde eine solche Regelung verworfen? Zu den beiden weiteren Punkten wird Folgendes mitgeteilt: Die rechtliche Grundlage für Verordnungen von -
formale Anforderungen betreffend Erteilung von Zahlungsanweisungen
Datenschutzbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 6 Monate her2) Was sind die gesetzlichen Grundlagen für die konkreten formalen Anforderungen der DSB für „einen Ausdruck Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlagen ersucht! Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlagen ersucht! > Es wird höflichst um Zugang zu allen diesbzgl. gesetzlichen Grundlagen ersucht! namenamepdf 2025-0-930-027-2-a-erl-12-12_geschwaerzt.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde -
Verkehrsunfallhäufungsstellen und deren Sanierung - Salzburg
Landesregierung Salzburg – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 6 Monate, 3 Wochen herdie Landesregierung oder der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie für die Ergreifung der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister deren jeweiliger Zuständigkeit 7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister der Maßnahme zuständig ist (gem. § 96 Abs. 1a StVO) 6) Von den Landesregierung bzw. vom Bundesminister deren jeweiliger Zuständigkeit 7) Sämtliche jährlichen Berichte der Landesregierungen an den Bundesminister -
Wirksamkeit der Änderungen der StVO von 2022
Landespolizeidriektion Oberösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 3 Wochen her§15 Abs. (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender §15 Abs. (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender Mit freundlichen Grüßen Landespolizeidirektion Oberösterreich Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Landespolizeidriektion Oberösterreich Bundesbehörde -
IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
Datenschutzbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Wochen, 1 Tag herhervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg , aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde -
IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
Datenschutzbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Wochen, 1 Tag herhervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg , aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde -
IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
Datenschutzbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Wochen, 1 Tag herhervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg , aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde -
IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
Datenschutzbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Wochen, 1 Tag herhervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg , aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde -
Informationsbegehren gemäß IFG - Umsetzung der OÖ. Wolfsmanagementverordnung und Erhaltungszustand des Wolfes
Landesregierung Oberösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 4 Monate, 1 Woche herListe aller seit 2015 durchgeführten Maßnahmen gegenüber Wölfen inkl. rechtlicher Grundlage. 6.) Liste aller seit 2015 durchgeführten Maßnahmen gegenüber Wölfen inkl. rechtlicher Grundlage. 6.) Wolfsmanagementverordnung“ Damit sind jene sachlichen Entscheidungsgrundlagen gemeint, die im Land vorhanden – folgende Angaben begehrt: - Datum oder Zeitraum, - Art der Maßnahme, - rechtliche Grundlage Oberösterreich landesregierung -
Auskunftsbegehren gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) betreffend Schlägerungsarbeiten am Gablitzbach
Gablitz, Niederösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Monate, 2 Wochen herWelche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage es behördliche Richtlinien zur Anrainerinformation bei derartigen Eingriffen, und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlage Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage Welche Behörde oder Institution war Auftraggeber dieser Arbeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage Gemäß §16 IFG kommt das IFG nur insoweit zur Anwendung, als nicht andere Landes- oder Bundesgesetze, -
IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
Datenschutzbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Wochen heroder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg , aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg unter: Datenschutzerklärung<https://dsb.gv.at/kontakt/datenschutzerklaerung> Falls Sie eine Sicherheitsverletzung oder schriftlichen Kommunikationsvorgängen zwischen der Datenschutzbehörde und anderen Bundesorganen -
„Auskunftsbegehren gemäß Auskunftspflichtgesetz über Kooperationen, Verträge, Datenverarbeitungen oder sonstige Beziehungen zwischen österr. Behörden und dem Unternehmen Palantir Technologies Inc. bzw. dessen Tochtergesellschaften
Bundesministerium für Landesverteidigung – Österreich - Behörde
Anfrage abgelehnt, 4 Monate, 2 Wochen herBestehen oder bestanden in den letzten zehn Jahren Vertragsbeziehungen, Pilotprojekte oder Projektanbahnungen Wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO oder Sicherheitsüberprüfungen im Kontext Wurden Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) gemäß Art. 35 DSGVO oder Sicherheitsüberprüfungen im Kontext (See attached file: 1_Erledigung.pdf) 1-erledigung.pdf Bundesministerium für Landesverteidigung bundesministerium -
IFG-Anfrage – Beratung und Rechtsauslegung zu § 13 Abs. 3 IFG
Datenschutzbehörde – Österreich - Behörde
Anfrage muss klassifiziert werden, 4 Wochen, 1 Tag heroder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg , aus denen hervorgeht, ob und in welcher Form die Datenschutzbehörde die Bundesimmobiliengesellschaft oder zusammenfassende Darstellungen, in denen die in der Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Vorarlberg unter: Datenschutzerklärung<https://dsb.gv.at/kontakt/datenschutzerklaerung> Falls Sie eine Sicherheitsverletzung fragdenstaat.pdf dsbprsentationschulungifgvab.pdf Datenschutzbehörde Bundesbehörde
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