Anfragen
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/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https sehr Antragsteller/in Bitte beachten Sie den Anhang. Ich bin in [geschwärzt] wohnhaft, möchte aus Sicherheitsgründen jedoch keinen Lichtbildausweis übermitteln Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse Bundesministerium für Inneres bundesministerium
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Belohnungen
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 3 Wochen, 6 Tage herIch bin in [geschwärzt] wohnhaft, möchte aus Sicherheitsgründen jedoch keinen Lichtbildausweis übermitteln betreffend Belohnungen [#3657] Guten Tag, bedauerlicherweise wurde die im Antwortschreiben erwähnte Beilage Ich ersuche daher um Übermittlung der von Ihnen angeführten Beilage. Bundesministerium für Inneres Sektion I - Präsidium Ministerialkanzleidirektion +43 1 53126 -0 Herrengasse beilage-ifgnamebelohnungen.xlsx Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
Anfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Rechtsgrundlage der Cannabis-Prohibition
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 2 Monate herAnfrage gemäß Informationsfreiheitsgesetz – Rechtsgrundlage der Cannabis-Prohibition im Rahmen des von Cannabis als verbotene Substanz gemäß dem Suchtmittelgesetz: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage von Cannabis als verbotene Substanz gemäß dem Suchtmittelgesetz: Auf welcher wissenschaftlichen Grundlage namename_geschwaerzt.pdf 2025-0-727-883-1-a-antwortschreibenbmasgpk-25-09-2025-namename.pdf Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. 2-a-ausgangandieantragstellerin-25-09-2025-namename.pdf image001.jpg Bundeskanzleramt bundesministerium
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Erlassen von Staatsschulden
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 3 Wochen herFür den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. freundlichen Grüßen 2025-0-721-473-1-a-erledigung-02-10-2025-namename.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium -
Steuereinnahmen auf Lohn und Einkommen aufgeschlüsselt nach Steuerstufe
Bundesministerium für Finanzen – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 2 Monate herFür den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. September 2025 Sehr geehrter Herr Kehrer, finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Finanzen Präsidialabteilung 4 2025-0- sebastiankehrer_geschwaerzt.pdf 2025-0-716-178-2-a-erledigung-25-09-2025-sebastiankehrer.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium -
Eingesetzte Videokonferenz-Software bei Veranstaltungen
Bundeskanzleramt – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 3 Wochen herFür den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. 0.737.993; Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Eingesetzte Videokonferenz-Software bei Veranstaltungen In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. a-ausgangandenantragsteller-30-09-2025-jakobbaumgartner.pdf image001.jpg Bundeskanzleramt bundesministerium -
Leitlinien, Regeln und Handlungsanweisungen zur Informationsfreiheit
an Bundeskanzleramt und andere Behörden
Anfrage erfolgreich, 2 Monate herFür den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Informationsfreiheitsgesetz (IFG); Leitlinien, Regeln und Handlungsanweisungen zur Informationsfreiheit [#3524] In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundeskanzleramt bundesministerium -
Kriterien für ein Wohn-Ticket der Wohnberatung Wien
Wien – Österreich - Behörde
Anfrage erfolgreich, 4 Wochen, 1 Tag herKriterien für ein Wohn-Ticket der Wohnberatung Wien Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. nach welcher 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Auf welcher gesetzlichen Grundlage INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. In diesem Sinne sind die Kriterien für die Wohnungsvergabe als Information zu werten. Mit freundlichen Grüßen image001.png Wien landesregierung