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Ihre Suche ergab 233 Ergebnisse.
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wiesmath, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Pressbaum, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ottenthal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Münichreith-Laimbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Bestimmungen der §§ 23 – 34 LWO verwiesen.Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mühldorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Retzbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Rosenburg-Mold, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ybbsitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Wir, die Gemeinde sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loosdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Stellungnahmen zum und aktuelle Versionen des Standortentwicklungsgesetzes
Ehem. Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort –
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 1 Monat herSinnvoll erscheinende Adaptierungen werden bei der Erstellung der Regierungsvorlage einfließen. Richtung Regierungsvorlage angestellt. des besonderen öffentlichen Interesses, das Verfahren zur Erlangung einer Bestätigung der Bundesregierung Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Abteilung Pers/6 (Rechtsangelegenheiten Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort bundesministerium -
IFG Anfrage bzgl. IP Ranges
Bundesministerium für Inneres – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Monat herBundesministerium für Inneres 2. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 3. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung 8b. Abteilung für Sondereinheiten 8c. Bundesministerium für Inneres 2. Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl 3. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung 8b. Abteilung für Sondereinheiten 8c. Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung > 8b. -
Wirkung und Erfolg der Corona-Impfstoffe
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate, 3 Wochen herAngeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl Angeblich ist im Lagebild von “SKKM Koordinationsstab, SARS-CoV-2 /COVID-19“ diese Reproduktionszahl bundesministerium -
Open Government Data: Öffi-Daten?
Landesregierung Steiermark –
Anfrage teilweise erfolgreich, 12 Jahre, 6 Monate herSeitens des Landes bzw der Verbundlinien ist keine solche Bereitschaft bekannt. Seitens des Landes bzw der Verbundlinien ist keine solche Bereitschaft bekannt. Gleichzeitig sind wir in einer Kooperation mit den anderen österreichischen Verkehrsverbünden (und Durch die Installation eines eigenen Servers wären wir in der Lage die Auskünfte auf die Steiermark Mit den besten Grüßen Landesregierung Steiermark landesregierung -
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage teilen wir Folgendes mit: Die Bewilligung zu den wahrgenommenen Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt originalgetreu neu errichtet werden. der Erhaltung bestanden, aber im Hinblick auf die Entfernungsbedürftigkeit des übrigen Bestandes, die Unsicherheit auf die zu erwartenden Schäden nicht nur am groben, sondern auch feineren Wurzelwerk und der damit verbundenen Mit freundlichen Grüßen, image001.png Wien landesregierung
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COVID-19: Schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 1 Monat hermedizinisch-wissenschaftlich reproduzierbar nachgewiesen ist, dass eindeutig Fälle von COVID-19 vorgelegen haben und mit Sicherheit : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. wurden im Zeitraum Jänner 2020 bis Februar 2023 135.718 Patient:innen mit der Diagnose COVID-19 aus landesfondsfinanzierten /fileadmin/announcement/2023/01/20230126Sterbefaelle2022.pdf Mit freundlichen Grüßen Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
COVID-19: Fragen betreffend PCR-Test und Statistik
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 4 Monate herder Lage, eine Infektion festzustellen. 2) Falls Frage 1 verneint wird: Warum ist dem BMSGPK nicht bekannt, dass der PCR-Test nicht in der Lage der Lage, eine Infektion festzustellen. 2) Falls Frage 1 verneint wird: Warum ist dem BMSGPK nicht bekannt, dass der PCR-Test nicht in der Lage Diese werden nach Bundesländern gegliedert angeführt. -
Umweltfreundliche Windkraftanlagen?
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur –
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 6 Monate her* Für jede Windkraftanlage ist eine enorme Fundamentfläche notwendig. * Für jede Windkraftanlage ist eine enorme Fundamentfläche notwendig. bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage im Anhang. bmk-extern-einzelversand_geschwaerzt.pdf bmk-extern-einzelversand.pdf Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bundesministerium -
Ungleichbehandlung von Parteien im Verfahren vor der Datenschutzbehörde
Datenschutzbehörde –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 10 Monate her2) In welcher gesetzlichen Grundlage ist der zeitliche Rahmen von Fristen (minimale Frist, maximale Frist 2) In welcher gesetzlichen Grundlage ist der zeitliche Rahmen von Fristen (minimale Frist, maximale Frist Sofern sich in verbundenen Verfahren (§ 39 Abs. 2b) aus den anzuwendenden Rechtsvorschriften unterschiedliche keiner Weise eine Grundlage für die Ungleichbehandlung von Verfahrensparteien entnehmbar ist. Mit freundlichen Grüßen, Datenschutzbehörde Bundesbehörde -
COVID-19: Toxische Wirkung der "Impfstoffe"
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Jahre, 6 Monate herder Lage, auf verschiedene Weise Schaden anzurichten. der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere der Lage, auf verschiedene Weise Schaden anzurichten. der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Infrastruktur, Müllentsorgung, Sicherheitsdienste, Verkehrsmaßnahmen) wurden von Magistratsabteilungen Infrastruktur, Müllentsorgung, Sicherheitsdienste, Verkehrsmaßnahmen) wurden von Magistratsabteilungen : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Das Original folgt über den Postweg. auskunftsbegehrennachdemwienerauskunftspflichtgesetz.pdf image001.png Wien landesregierung
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ebergassing, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass in Ihrer Anfrage Begriffe verwendet werden, die in den Bestimmungen der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe -
Einfluss des RKI auf Österreich
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 7 Monate herEinfluss des RKI auf Österreich In den letzten Wochen sind viele (wenn auch häufig zensierte) Informationen hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: In den letzten Gesetzesvorlagen und fachliche Empfehlungen stützen sich allerdings nicht auf die Aussagen oder Einschätzungen Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Freistellung aufgrund von Schwangerschaft (MA10)
Wien – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Wochen, 1 Tag herGrundsätzlich gönne ich das den werdenden Müttern. Auf welcher Grundlage erfolgt diese Freistellung weiterhin? Vielen Dank! Auf welcher Grundlage erfolgt diese Freistellung weiterhin? Vielen Dank! Den Link für den direkten Aufruf über data.gv.at finden Sie hier: https://www.data.gv.at/katalog/datasets 41d0-ae56-1bfdabd43431 Mit freundlichen Grüßen image002.jpg Wien landesregierung -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Breitenau, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 6 Monate herGemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und das Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. auf der Homepage des Landes Niederösterreich zur Landtagswahl 2018 unter http://www.noe.gv.at/wahlen area=g abgerufen werden. 4) Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Tulln an der Donau –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 7 Monate herFür den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können Gemäß diesen Bestimmungen ist es nicht Aufgabe der Gemeinde bei der Auflage des Wählerverzeichnisses Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und das Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. auf der Homepage des Landes Niederösterreich zur Landtagswahl 2018 unter http://www.noe.gv.at/wahlen
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