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Ihre Suche ergab 1.415 Ergebnisse.
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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Alberndorf im Pulkautal, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Semmering, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Raasdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Das Wählerverzeichnis hat bei der Auflage lediglich die fortlaufende Zahl, Haus/Türnummer, Name und Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wartmannstetten, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Weitergabe von Informationen aus laufendem Ermittlungsverfahren an Unbeteiligte und/oder Unzuständige
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 4 Monate her2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen. 2) Falls Frage 1 bejaht wird: Was ist die gesetzliche Grundlage für eine derartige Weitergabe von Informationen Mit freundlichen Grüßen graycol.gif Bundesministerium für Justiz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Wolfsgraben, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Vitis, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Kopfquote bei Polizisten
Bundesministerium für Inneres –
Anfrage erfolgreich, 11 Jahre, 6 Monate herFeststellung von Übertretungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) 1960 mangels gesetzlicher Grundlage Das gilt selbstverständlich auch für die anderen Bundesländer. Das Bundesministerium für Inneres führt lediglich (nach Bundesländern gegliederte) Statistiken betreffend , veröffentlichten Sicherheitsberichten entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Inneres bundesministerium -
Betrieb des nightjet
ÖBB-Personenverkehr AG – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage teilweise erfolgreich, 4 Monate, 2 Wochen herWelche Faktoren fließen wie stark in den Endpreis für Kund*innen ein? In welchem Verhältnis stehen Kosten und Einnahmen für den nightjet je Strecke? Welche Faktoren fließen wie stark in den Endpreis für Kund*innen ein? Ausland 2023_05 Anhang und Handbuch Ausland 2023_06 Anhang) ersichtlich. Die entsprechende Auflistung finden Sie in der Anlage. 1. -
Stellungnahme zur Regierungsvorlage BBU-Errichtungsgesetz - BBU-G
Bundesministerium für Justiz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 6 Jahre, 9 Monate herStellungnahme zur Regierungsvorlage BBU-Errichtungsgesetz - BBU-G Am 15.03.2019 langte im Nationalrat ein Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Vielen Dank im Voraus Anfrage teilweise erfolgreich Stellungnahme zur Regierungsvorlage , mit dem die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter für Justiz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Mönichkirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Purkersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate her) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die gegenständliche Sache entscheidungsrelevanten Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hohenruppersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Förderungen für Parteien bzw. deren Klubs
Landesregierung Tirol –
Anfrage erfolgreich, 8 Jahre, 10 Monate herGab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Wieviel Personal stellt das Land den jeweiligen Partei-Klubs opacity: .5; } Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, als Anlagen -
der EU verschreibungsfähig, da aber „Cannabiskraut“ in Österreich nach geltender Rechtslage in der Aufzählung 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen Rechtslage in der Aufzählung des § 24 Abs 6 SV genannt ist, ist die Verbringung von Medizinalhanfblüten 3) Sind seitens des Bundesministerium für Inneres etwaige Schritte geplant um diese Schieflage zu beseitigen für Inneres bundesministerium
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Sicherstellung der Objektivität bei Quarantäne-Bescheiden
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage eingeschlafen, 5 Jahre, 5 Monate herfehlerhafte Ergebnisse, das in Relation zu den etwa 600 Fällen täglich bedeutet, dass 1/3 (!) Ihr E-Mail ist im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit für die Verhängung einer Quarantäne muss es doch eine gesetzliche Grundlage geben. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Notrufausfall vom 14. Oktober 2019
Bundesministerium für Inneres –
Anfrage erfolgreich, 6 Jahre, 3 Monate her2) Stellt der Ausfall nach Auffassung des BMI einen Sicherheitsvorfall gemäß Bestimmungen des NIS-Gesetzes 9) Wie und in welchem Detailausmaß informiert der Anbieter A1 das Bundesministerium über die Ausfälle 2) Stellt der Ausfall nach Auffassung des BMI einen Sicherheitsvorfall gemäß Bestimmungen des NIS-Gesetzes 9) Wie und in welchem Detailausmaß informiert der Anbieter A1 das Bundesministerium über die Ausfälle für Inneres bundesministerium -
Auftrag zur Regierungsbildung an Misswirtschaft und Schuldenaufnahme
Bundespräsidentschaftskanzlei –
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 3 Monate herIn der Beilage wird ein Schreiben der Präsidentschaftskanzlei übermittelt. Denn es belegt, wie seitens des Bundespräsidenten das Land Österreich gesehen wird, trotzdem noch einmal die Fragen: * Ist es dem Bundespräsidenten egal, dass den Menschen in Österreich wirtschaftlicher In der Beilage wird ein Schreiben der Präsidentschaftskanzlei übermittelt. Bundesbehörde -
Liste klimaschädlicher Subventionen
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur –
Anfrage erfolgreich, 3 Jahre, 2 Monate herJe Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage Je Subvention: In welcher Höhe fielen diese Subventionen in den letzten 10 Jahren an? 3. 01.10.2021 Sehr geehrter Markus 'fin' Hametner, bitte beachten Sie die Erledigung samt Beilage BMK_Extern_Einzelversand.pdf Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium -
Erfassung des Geschlechts bei Anmeldung für Parlamentsbesuch
Parlamentsdirektion –
Anfrage erfolgreich, 2 Jahre, 10 Monate herDer Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Der Webseite ist zu entnehmen, dass beim Einlass in das Parlamentsgebäude Sicherheitskontrollen (Ausweiskontrolle Führerschein) enthalten keinen Geschlechtseintrag, daher scheidet die Sicherheitskontrolle als Grund Mit freundlichen Grüßen, bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde -
Verwendung legaler KI und inakzeptabler KI Technologien nach dem AI Act
Bundesministerium für Landesverteidigung –
Anfrage erfolgreich, 1 Jahr, 1 Monat herdie als „verboten“ klassifizierten Praktiken nicht mehr angewandt werden, wenn es keine gesetzliche Grundlage Ja, bitte um Auflistung der Systeme – Betreiber, DSGVO-Verantwortlicher, Dienstleister, gesetzliche Grundlage beantworten ist, gibt es zu diese KI einen Implementierungsleitfaden, Richtlinien und eine gesetzliche Grundlage Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-behoerden/ Bundesministerium für Landesverteidigung bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Guntersdorf, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Hafnerbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Tullnerbach, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Reisenberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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