Anfragen
Ihre Suche ergab 284 Ergebnisse.
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Qualitätskontrolle Impfstoffe
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage eingeschlafen, 3 Jahre, 10 Monate herFehler bei Transport oder Lagerung) zurück gestellt oder vernichtet? Themen der Anfrage vorhandenen Unterlagen. Fehler bei Transport oder Lagerung) zurück gestellt oder vernichtet? auskunftsbegehren_qualitaetskontrolle_impfstoff01.jpg auskunftsbegehren_qualitaetskontrolle_impfstoff02.jpg Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Wenn ja, ist es geplant, Twitter in absehbarer Zeit zu verlassen? Wann? 3b1. der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße [geschwärzt] ____________________________________ Bundeskanzleramt Sektion I - Präsidium a-ausgang-an-herrn-pfeifer-13-03-2025-sebastian-pfeifer.pdf image001.jpg Bundeskanzleramt bundesministerium
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Wirksamkeit der Änderungen der StVO von 2022
Landespolizeidriektion Oberösterreich – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Monat, 2 Wochen her§15 Abs. (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender §15 Abs. (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender Mit freundlichen Grüßen Landespolizeidirektion Oberösterreich Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] Landespolizeidriektion Oberösterreich Bundesbehörde -
2G An Universitäten Amtsanmaßung Zuständigkeit
Bundesministerium für Bildung –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 10 Monate her2G An Universitäten Amtsanmaßung Zuständigkeit Frage1: Welche Rechtsgrundlage (Norm) (Zuständigkeit , was in erster Linie der Bund, die Länder oder beauftragte Bezirksverwaltungsbehörden sind. hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Frage1: Welche Rechtsgrundlage , was in erster Linie der Bund, die Länder oder beauftragte Bezirksverwaltungsbehörden sind. 0.114.604 [#2580] Sehr geehrte<< Anrede >> Nach ihrer Antwort zu schließen, gibt es keine Rechtsgrundlage -
Straßenverkehrsordnung für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten
Landesregierung Kärnten –
Anfrage teilweise erfolgreich, 11 Jahre, 2 Monate herbefriedigend mitteilen, denn: - StVO § 26a (1) schließt gewöhnliche Dienstfahrzeuge, die nicht dem Sicherheitsdienst für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage in Halte- und Parkverbotszonen ist - außer für Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes gem. § für Dienstfahrzeuge des Landes Kärnten gerechtfertigt, weshalb ich nun anfrage: - Mit welcher Rechtsgrundlage -
Unterlagen zum Auswahlverfahren der Ombudsstelle für Patient:innen (Gesundheit Burgenland) – Bewertungsmatrix, Protokoll und Entgeltregelung
Landesholding Burgenland GmbH – Österreich - private Informationspflichtige
Anfrage teilweise erfolgreich, 2 Monate, 3 Wochen herUnterlagen zum Auswahlverfahren der Ombudsstelle für Patient:innen (Gesundheit Burgenland) – Bewertungsmatrix Unterlagen: - Kriterien und Bewertungsmatrix, nach denen die Bewerber:innen im Zuge des Hearings beurteilt Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Unterlagen: > - Kriterien und Bewertungsmatrix, nach denen die Bewerber:innen im Zuge des Hearings Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den -
Ansuchen um Impfausnahme - Onlineformular
Landesregierung Steiermark –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 11 Monate herAuf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Auf welcher Rechtsgrundlage werden die im Formular "Impfausnahme - Ansuchen" eingebenen Daten Steiermark landesregierung -
Auf welcher Grundlage werden jedem Einwohner pro Jahr über 2200€ Neuschulden aufgebürdet? 2. Auf welcher Grundlage werden jedem Einwohner pro Jahr über 2200€ Neuschulden aufgebürdet? 2. finden Sie bitte in der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. 09-2025_geschwaerzt.pdf 2025-0-636-484-2-a-erledigung-15-09-2025.pdf Bundesministerium für Finanzen bundesministerium
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Präzise Definition des "höheren Ziels", dem Frau Bundesministerin Edtstadler nach eigener Aussage dient
Bundeskanzleramt –
Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Jahr, 11 Monate herIn beiden Fällen referenziert Frau Bundesministerin Edstadler auf ein höheres Ziel, dem Sie dienen würde Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele Die österreichische Bundesverfassung kennt aber nur den Dienst an der Bevölkerung, "höhere Ziele SDG-Dialogforum In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. SDG-Dialogforum; Versammlungsfreiheit In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt -
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen
Traun, Oberösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 9 Jahre, 10 Monate herGab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Die gesetzliche Grundlage für die Bezüge der Organe der Stadt Traun (alle Parteien und deren Mitglieder Diese Leistungen bestanden auch in den letzten fünf Jahren. 3. In der Beantwortung wurden, mit Ausnahme der Frage/Absatz 1, keine Ausgaben aufgrund gesetzlicher Grundlagen -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ardagger, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Für diese Eingabe müssen wir gemäß § 14 TP 6 Z 1 Bundesgebührengesetz Euro 14,30 verrechnen. der NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe -
Lobau-Tunnel Gutachten
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur – Österreich - Behörde
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Monate, 3 Wochen herSeine Analysen sind derzeit aber nicht öffentlich zugänglich, man wolle sie in „den kommenden Wochen” Seine Analysen sind derzeit aber nicht öffentlich zugänglich, man wolle sie in „den kommenden Wochen” erforderlichen Prüfung der Unterlagen nicht möglich ist. Mit freundlichen Grüßen bmimi-externeinzelversand.pdf Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium -
Strengere Covid Regelungen im Schulbereich als am Arbeitsplatz
Bundesministerium für Bildung –
Anfrage teilweise erfolgreich, 3 Jahre, 10 Monate herhttps://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/corona_fua.html#ts) Frage 1: Auf welcher Rechtsgrundlage vielen Dank für Ihr Schreiben an das Bürger/innenservice des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft Testungen geben Schülerinnen und Schülern sowie schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal Klarheit über die Infektionslage Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung bundesministerium -
Fachliche Begründung zur COVID-19-NotMV
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz –
Anfrage teilweise erfolgreich, 5 Jahre, 1 Monat her• Die effektive Reproduktionszahl (Reff) lag zuletzt bei 1,2 (per 10.11.2020 basierend auf den Zeitraum Die Datenlage wurde in Hinblick auf die COVID-19-Maßnahmen wie folgt beurteilt: Aufgrund der analysierten Daten aus der epidemiologischen Lage sowie der Cluster Analyse ließ sich ein Rückgang der Steigerungsraten Beste Grüße image001.jpg Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Groß-Schweinbarth, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 9 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gumpoldskirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Ebenfurth, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Gloggnitz, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Grafenbach-St. Valentin, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Waldegg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Brunn an der Wild, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Dunkelsteinerwald, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Sieghartskirchen, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
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Sigmundsherberg, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 11 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für die Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird von der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen. -
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister
Loich, Niederösterreich –
Anfrage teilweise erfolgreich, 7 Jahre, 10 Monate herder NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) nicht vorkommen bzw. die auch keine Grundlage in anderen für Da diese Bestimmungen über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) frei zugänglich sind, wird der Länder und des Auskunftspflichtgesetzes des Bundes verwiesen werden, wonach die betroffenen Organe Die Gemeinden sind bei der Auflage und Berichtigung des Wählerverzeichnisses an die Vorgaben der LWO Diesbezüglich wird auf die entsprechende Anlage 1 der LWO verwiesen.
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