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  • Mitnahme von Fahrrädern in Strapenbahnen und Bussen IM
    WienÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 4 Monate, 1 Woche her
    Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. : Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Prüfung hat ergeben, dass eine Fahrradmitnahme im Bus- und Straßenbahnbereich aus einer Reihe von Platz-, Sicherheits Fahrräder stellen unter diesen Bedingungen ein Sicherheitsrisiko für Fahrgäste dar. image001.png image002.jpg image003.png Wien landesregierung
  • sollten unter anderem unterschiedliche Ausweisformate, Mehrfachausstellungen bei einem Wechsel des Bundeslandes für Inneres, den Bundesländern, der Gesundheit Österreich GmbH und den für ID Austria beziehungsweise Da die Fragestellung frauen- und gleichstellungspolitische, gesundheitsrechtliche, sicherheitsbehördliche sollten unter anderem unterschiedliche Ausweisformate, Mehrfachausstellungen bei einem Wechsel des Bundeslandes für Inneres, den Bundesländern, der Gesundheit Österreich GmbH und den für ID Austria beziehungsweise
  • öffentlichen Flächen nach Grabungsarbeiten, zu Gewährleistungsfristen und Haftung sowie zu allfälligen Sicherheitsleistungen öffentlichen Flächen nach Grabungsarbeiten, zu Gewährleistungsfristen und Haftung sowie zu allfälligen Sicherheitsleistungen öffentlichen Flächen nach Grabungsarbeiten, zu Gewährleistungsfristen und Haftung sowie zu allfälligen Sicherheitsleistungen anfrage-gv_geschwaerzt.pdf anfrage-gv.pdf aufgrabungsrichtlinie-anlage-gemeinde-goessendorf -2026_geschwaerzt.pdf aufgrabungsrichtlinie-anlage-gemeinde-goessendorf-2026.pdf
  • Bundesangelegenheit handle". Demgegenüber wurde ich aber in einem Schreiben der Bundesvolksanwaltschaft (VA-BD-U/0014-C/1/2013 vom Bundesangelegenheit handle". Demgegenüber wurde ich aber in einem Schreiben der Bundesvolksanwaltschaft (VA-BD-U/0014-C/1/2013 vom Ich ersuche um Vorlage!
  • Im von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes veröffentlichten Untersuchungsbericht zu diesem Im von der Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes veröffentlichten Untersuchungsbericht zu diesem Sie die entsprechende Beilage Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Mit freundlichen Grüßen beilagekreuzjochbahniikabinenabsturzinfulpmesam18-07-2023wlv.pdf Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium
  • Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Geb= C3�rdensprache Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Salzburg landesregierung
  • Ich bitte um eine möglichst detaillierte und prüfbare Darstellung; soweit Sicherheitsgründe einzelne Landespolizeidirektion Wien (aggregierte/zusammengefasste Angaben sind ausreichend, personenbezogene Ich bitte um eine möglichst detaillierte und prüfbare Darstellung; soweit Sicherheitsgründe einzelne Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Wien Landesbehörde
  • dem Steuerzahler entstandenen Schaden (Schadenersatzleistungen des Bundes) zurückzufordern? dem Steuerzahler entstandenen Schaden (Schadenersatzleistungen des Bundes) zurückzufordern? der Anlage ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen. Ich erwarte die Zustellung des Bescheides innerhalb der gesetzlichen Frist, um den Rechtsweg an das Bundesverwaltungsgericht für Finanzen bundesministerium
  • Bußgeldkataloge, Richtlinien, Empfehlungen oder Leitfäden gibt, die dem Magistrat Waidhofen an der Ybbs als Grundlage Bußgeldkataloge, Richtlinien, Empfehlungen oder Leitfäden gibt, die dem Magistrat Waidhofen an der Ybbs als Grundlage Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Antragsteller/in << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Niederösterreich landesregierung
  • --- falls nein, was ist die Entscheidungsgrundlage dafür, dass die EU-Resolution 2021/2557 keinen Prüfungsgrund --- falls nein, was ist die Entscheidungsgrundlage dafür, dass die EU-Resolution 2021/2557 keinen Prüfungsgrund Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009173 Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung Auflage, RZ1453) bzw. ergibt sich ihre Rechtsstellung aus einem völkerrechtlichen Vertrag, nämlich Art.II scan_geschwaerzt.pdf Bundeskanzleramt bundesministerium
  • (BMG) in Teil 2 der Anlage zu § 2, Abschnitt I, auch in die Zuständigkeit des BMIMI fallen. Kosten nach Kostenarten, beteiligten Stellen, beauftragten Unternehmen, Einsatzmitteln, Personalaufwand, Sicherheitsmaßnahmen , Ländern und Gemeinden, soweit diese über Informationen im Zusammenhang mit den angefragten Themen verfügen Mit freundlichen Grüßen bmimi-externeinzelversand.pdf Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bundesministerium
  • Unterlagen (z. B. Vorliegende Analysen oder Berichte mit internationalen Vergleichen, in denen Österreich im Kontext von Unterlagen (z. B. Mit freundlichen Grüßen Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bundesministerium
  • entschieden wurde, von den strengen Vorgaben der „Beilage . entschieden wurde, von den strengen Vorgaben der „Beilage . der Causa HTL-Ferlach [#5083] [~115692] Sehr geehrter Herr Biedermann, das Bundesministerium für dem entschieden wurde, von den strengen Vorgaben der „Beilage . für Bildung bundesministerium
  • In welchen Gastonomiebetrieben sind Toilettenanlagen für die die Stadt Verträge abgeschlossen hat? Anfrage erfolgreich In welchen Gastonomiebetrieben sind Toilettenanlagen für die die Stadt Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Grüßen image003.png MA48-ANBR-247783-2020.pdf Wien landesregierung
  • Bezahlkarte für asylwerbende Personen
    Landesregierung NiederösterreichÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 6 Monate, 3 Wochen her
    • Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich diese Maßnahme? • Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt • Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt > • Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern • Weshalb hat sich das Land NÖ nicht an der Ausschreibung des BMI und 7 weiteren Bundesländern beteiligt
  • Sitzungsgelder, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung Für den Fall einer Informationsverweigerung Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Sitzungsgelder, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung > > Für den Fall einer Informationsverweigerung Fuer rechtswirksame elektronische Anbringen (§ 13 Abs. 2 und 5 AVG) an alle bei der Landeshauptstadt Sehr geehrteAntragsteller/in für Sie wurden Unterlagen auf dem Cloud-Speicher unter nachfolgendem
  • Sitzungsgelder, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung Für den Fall einer Informationsverweigerung nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre Stadt Wels, der die Funktion hauptberuflich ausübt, 120 % des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes Höhe von 22,5% des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung Außer den Bezügen gebührt jedem Organ für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von
  • Sitzungsgelder, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung Für den Fall einer Informationsverweigerung RIS - Kärntner Bezügegesetz 1992 - K-BG - Landesrecht konsolidiert Kärnten, Fassung vom 10.02.2026&lt Zulagen werden weder den Gemeinderäten noch den Klubobleute gewährt. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sitzungsgelder, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung > > Für den Fall einer Informationsverweigerung
  • Ersuchen nach IFG – Erklärung der österreichischen Regierung in der EuGH-Rechtssache C‑56/20
    BundeskanzleramtÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Monat, 2 Wochen her
    Ersuchen nach IFG – Erklärung der österreichischen Regierung in der EuGH-Rechtssache C‑56/20 1. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Postanschrift Markus Hartmann << Adresse entfernt >> -- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den 2026-0-507-291-2-a-mitteilungandenantragsteller-09-07-2026-markushartmann.pdf beilage-schriftlicheerklrungderrepubliksterreichinderrs-c -56-20.pdf Bundeskanzleramt bundesministerium
  • Konkret ersuche ich um folgende Auskünfte und Unterlagen: 1. Dieser Umfang bemisst sich nach Art. 30 Abs. 3 bis 6 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), meist in Verbindung von Ihnen genannten Abgeordneten für das Wahlkreisbüro für das Kalenderjahr 2025 gemäß § 10 Abs. 1 Bundesbezügegesetz Verfügung stellen: Die Aufwendungen können von den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates Mit freundlichen Grüßen bild1.png Parlamentsdirektion Bundesbehörde
  • Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes
    Landesregierung TirolÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 3 Wochen her
    oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen Die in den letzten 5 Jahren abgetragenen Anlagen wurden gelb markiert. Die in den letzten 5 Jahren abgetragenen Anlagen wurden blau hinterlegt.
  • Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes
    Landesregierung OberösterreichÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 3 Wochen her
    oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen wie folgt Stellung genommen: Zu 1) Die in Betrieb befindlichen Anlagen, die in den Zuständigkeitsbereich
  • Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptfrau
    Landesregierung SalzburgÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Monat, 2 Wochen her
    oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die die Landeshauptfrau die zuständige b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen , bei denen der Landeshauptfrau Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen , bei denen der Landeshauptfrau Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen
  • Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes
    Landesregierung VorarlbergÖsterreich - Behörde
    Anfrage erfolgreich, 1 Monat, 3 Wochen her
    oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen c) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 vom Bundesminister für Verkehr übertragen wurden
  • Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes
    Landesregierung SteiermarkÖsterreich - Behörde
    Anfrage teilweise erfolgreich, 1 Monat, 3 Wochen her
    oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen, für die der Landeshauptmann die zuständige b) eine Liste aller bestehenden, geplanten oder in den letzten 5 Jahren stillgelegten Seilbahnanlagen , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen , bei denen dem Landeshauptmann Aufgaben gemäß §14 Abs. 4 SeilbG vom Bundesminister für Verkehr übertragen Antragsteller/in, Informationsbegehren, Seilbahnanlagen im Zuständigkeitsbereich des Landeshauptmannes
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